in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschnits?

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alles2
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Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn

Beitrag von alles2 » 13.10.2020, 01:08

Woran machst Du es fest, dass nichts unternommen wurde?
Beachte, dass sie Dir keine Auskunft geben (muss), falls sie außerhalb der Beratung aktiv wird.
Und wenn keine Änderung herbeigeführt worden sein sollte, muss man auch mal akzeptieren, dass nach deren Ansicht keine Verletzung vorliegt. Falls Du es noch nicht kennst, hier deren 4 Aufgaben bei einer Meldung:

https://www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/rechte-der-betroffenen.html#:~:text=Beschwerde%20an%20die%20Datenschutzbeh%C3%B6rde%20(DSB)

Woher willst Du wissen, dass es eine Aufzeichnung gibt, obwohl Du nicht zugestimmt hast?
Mir ist beispielsweise nicht bekannt, bei welchen Unternehmen nur stichprobenartig aufgezeichnet wird ("Zu Trainingszwecken KANN dieses Gespräch aufgezeichnet werden."), ob es eine automatisierte Löschroutine innerhalb einer gewissen Zeit gibt und ob personenbezogene Daten ohnehin nicht aufgezeichnet werden, wenn die Aufzeichnung von mir aus erst nach einer halben Minute beginnt.

Natürlich kannst Du die Herausgabe eines Telefon-Mitschnitts mit Deinen persönlichen Daten verlangen. Nur traue ich mir jetzt schon zu behaupten, dass die Firma behaupten würde/wird, dass es nicht aufgezeichnet wurde, es bereits gelöscht wurde oder keine personenbezogene Daten enthalten sind.

Wenn Du es auf eine Firma abgesehen hast, wende Dich an dessen Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden). Sollte es dann Bedenken geben, kannst Du Dich an die Datenschutzbehörde wenden. Es bringt einfach nichts, wenn Du Dich nur mit Mutmaßungen bei denen meldest und die Behörde erkundigt sich dann direkt bei der Firma, wo sich herausstellen könnte, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn

Beitrag von Das_Pseudonym » 13.10.2020, 17:49

Ich sehe es so das zb. bei einen Training für neue MA deren Gespräche aufgezeichnet werden und dannach mit einen zuständigen MA zusammen angehört und Analysiert werden und dannach gelöscht werden. Sowas lässt sich technisch umsetzten.

alles2
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Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn

Beitrag von alles2 » 13.10.2020, 22:24

Da ich keine weiteren Fragezeichen erspähen kann, ich sämtliche Fragen als beantwortet betrachte und man die aufgewendete Mühe/Zeit eh schon als selbstverständlich sehen könnte, kann man sich das mit dem "Danke" ohnehin schon sparen.

Alles was so scheint, muss nicht immer auch so sein. Ebenso fehlen uns die Beispiele, um eine sachliche Bewertung vornehmen zu können. Diese "Leg-auf-wenn-Du-mit-einer-Aufzeichnung-nicht-einverstanden-bist"-Hotline würde ich gerne mal sehen!
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alles2
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Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn

Beitrag von alles2 » 15.10.2020, 01:50

Du kannst hier gerne die Webseite nennen. Aber bitte nur, wenn es kein Vertrag zwischen Dir und dem Dienstleiter gibt, das gerne mal einen Passus enthalten kann, wonach man sich mit der Aufzeichnung des telefonischen Services einverstanden erklärt hat.

Auch würde ich es einer Bank nicht übelnehmen, da dort die Aufzeichnung weniger zu Testzwecken, als viel mehr aus Sicherheitsgründen erfolgt.
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alles2
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Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn

Beitrag von alles2 » 15.10.2020, 11:45

Natürlich, dafür ist die Institution ja nicht geschaffen worden. In meinem ersten Beitrag hier hatte ich auf deren Aufgaben verwiesen. Dann kann man auch nicht verlangen, dass die Ausnahmen für irgendwen machen!
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