darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos ist?

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MG
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von MG » 06.10.2020, 07:57

ich hatte,in der Vergangenheit schon mehre Fälle,wo es zu einem Beratungsgespräch kam,während dessen,hatte sich dann herausgestellt,das aus Sicht,des Ra,der Fall aussichtslos erscheint,keine Aussicht auf Erfolg
Also wurden Sie beraten und hat Sie die Beratung jeweils davor bewahrt, teure, aussichtslose Prozesse zu führen. Warum sollten diese Leistungen der jeweiligen Anwälte nicht honoriert werden?


RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von alles2 » 06.10.2020, 12:08

An den Fragesteller:

Ich kann Deine Situation sehr gut nachvollziehen und habe oft dieselben Erfahrungen gemacht, weshalb ich mich hier vor ein paar Tagen zu dem sinngemäßen Satz habe verleiten lassen, dass mein Vertrauen in Anwälten gesunken ist und ich die Dinge seither selbst in die Hand nehme.

Hatte vor rund 2 Jahren ein vertrauensvolles Gespräch mit einem Anwalt, der kurz vor der Pension stand. Er meinte, dass sich die Dichte an Anwälten in der Stadt in den letzten Jahrzehnten um das Dreifache erhöht hat und es daher Anwälte gibt, die mehr auf darauf schauen, dass ihre Kanzlei "läuft". Dazu braucht es Klientel, die das Geld reinbringen. Dass ihnen das Blaue vom Himmel versprochen wird, verwundert daher nicht weiter. Eine sachliche Einschätzung kann da gerne mal hinter dem Berg gehalten wird. Und geht trotz großer Erfolgsaussicht ein Verfahren verloren (schließlich entscheidet das der Richter), war das eben Pech.

Auch ein Beratungsgespräch mit einem "mediengeilen" Anwalt gab es. Wenn ich überlege, wie gekonnt er mir einen Bären aufbinden wollte, steigt es mir heute noch die Grausbirnen auf.

Einen exemplarischen Fall hatten wir mit einem renommierten Anwalt für Fremdenrecht. Er meinte, dass die Abschiebung nur vermieden werden kann ,wenn wir ihn nehmen. Wir hatten ihn durchschaut und es selbst in die Hand genommen "et voilà", das Gericht hatte den Bescheid der "Fremdenpolizei" aufgehoben.

Und oft hatten wir das Gefühl, also dort wo ein Anwalt unausweichlich war, dass die Gerichte als Begründung in Ihrem Beschluss gerne was heranziehen, was weder der Kläger, noch der Beklagte ausgeführt hatten. Also Gesetzespassagen bemüht hatten, welche kein Anwalt berücksichtigt hatte. Aber da ging es schon um Angelegenheiten, die dann doch nicht so eindeutig waren. Denn bei leichten Sachen, kann selbst ein Anwalt nicht sehr viel falsch machen und man wird eine "aufrichtige" Unterstützung von ihm erfahren. Nur diese Sachen kann man im Prinzip dann auch gleich selbst in die Hand nehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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hightouch
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von hightouch » 06.10.2020, 12:09

Ich denke, eine Berechtigung zur Honoroarnota liegt vor, wenn das Gespräch gefruchtet hat und vieleicht andererorst hohe Kosen entstanden wären, weil man nicht gut beraten gewesen wäre. Somit ist auch ein Beratungsgespräch sehr wichtig; es nimmt oftmals sehr viel Zeit in Anspruch, ja und "Time ist Money!" das ist auch legitim. Also darf ein Rechtsanwalt auch eine Honorarnote an die Rechtsschutzversicherung stellen, die den Kunden exakt null Euro belastet, außer die jährliche Prämie und die Voraussetzungen liegen ja vor wie geschildert. LG Johann Reiter / J.R. / John Horseman / HANNES :D

SK
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von SK » 06.10.2020, 12:15

Um die Frage, ob ein Prozess sinnvoll ist oder nicht, muss man den Sachverhalt aufnehmen und dann rechtlich prüfen. Genau das ist die Arbeit des Rechtsanwaltes. Wenn nach Prüfung das Ergebnis ist, dass es aussichtslos ist, dann hat der Rechtsanwalt seine Arbeit vollbracht und natürlich einen Honoraranspruch.

Wenn Sie mit einem medizinischen Problem zu einen Arzt gehen und Ihnen der Arzt nach Untersuchung von einer Operation zB abrät, hat dieser dann auch keinen Anspruch, da er ja die Operation nicht macht?

alles2
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 01:30

Dagegen kann man praktisch nicht ankommen und die Rechtsanwaltskammer stellt sich tendenziell auf die Seite der Anwälte (no na ned). Ein eventuelles moralisch verwerfliches Verhalten muss man erstmal nachweisen. Niemand würde zugeben, dass er von Anfang an gewusst hat, dass es nichts wird, obwohl das Gegenteil mitgeteilt wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
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Re: darf ein Rechtsanwalt einen Fall annehmen,und Gebühren in Rechnung stellen,obwohl er weis das der Fall aussichtslos

Beitrag von SK » 07.10.2020, 16:16

Interessant wie sich viele Menschen die Arbeit eines Anwalts vorstellen.

1. Ist man von den Informationen, die man bekommt abhängig. Viele Mandanten verschweigen bewusst Sachen bzw. werden unbewusst Sachen nicht mitgeteilt.

2. Der Prozessausgang hängt oft maßgeblich von den Beweisen ab. In vielen Fällen entscheiden Zeugen- und Parteiaussagen den Prozess. Es kann im Vorhinhein nicht gesagt werden, wie glaubwürdig die Aussagen bei Gericht sein werden. Oftmals sind Aussagen von Zeugen/Parteien im Prozess so widersprüchlich, unglaubwürdig, unlogisch etc. dass das Gericht ihnen nicht folgen kann (oftmals unbewusst, weil Stresssituation).

3. Hängen auch Prozesse oft von Sachverständigen ab, deren Gutachten sind oft ebenso nicht abschätzbar ( hatte zuletzt ein Brandschadenereignis: 4 Gutachten, alle kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen!).

Daher kann man den Ausgang unmöglich vorhersagen, man kann nur informieren, dass das Gericht so urteilen wird, wenn es das feststellt bzw. so urteilen wird wenn es etwas andere Feststellungen trifft. Auch diese Aussage ist aber oft nur schwer möglich, da auch Sachverhalte eine gewisse rechtliche Bandbreite ermöglichen. Wenn es auf den Einzelfall ankommt und das Berufungsgericht diese Bandbreite ausgenutzt hat (sowohl in die eine oder auch andere Richtung) so wird dieses (Fehl)urteil vom Obersten Gerichtshof nur aufgegriffen, wenn die Entscheidung unvertretbar ist, dies im Sinne einer krassen Fehlentscheidung, die zur Wahrung der Rechtssicherheit aufgegriffen werden muss.

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