Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

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Hallo1234
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Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

Beitrag von Hallo1234 » 05.10.2020, 03:33

Hallo,

Ich habe letztes Jahr für meine Schwester ein Logo entworfen was dann ihr Freund für sein Lokal benutzt hat. (Außenwerbung,Flyer, Homepage usw). Allerdings sind sie nicht mehr zusammen und ich will auch nicht dass er mein Logo benutzt da Ich es ursprünglich für meine Schwester entworfen habe.

-Gibt es die Möglichkeit ihm dazu zu bringen mein Logo zu entfernen wenn ich beweisen kann dass es von mir ist?
-was muss ich tun um zu beweisen dass es denn von mir entworfen wurde ?( habe haufenweise WhatsApp und telegram Nachrichten und einen anderen Designer der mit meinem Logo die Flyer entworfen hat)

Danke für die Antowrten :D



mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

Beitrag von mastercrash » 05.10.2020, 04:10

Ich nehme an das Logo wurde nicht, weder von Ihnen noch von einer anderen Person als Marke eingetragen?
Denn dann sprächen wir über Markenrecht.

Andernfalls, was ich hier annehme, sprechen wir von Urheberrecht.
Dazu muss das Logo eine gewisse "geistige Schöpfungshöhe" erreichen. Es muss daher etwas sein, das nicht jeder Hinz und Kunz in zwei Minuten in Paint hinbekommt. Es musste also eine bestimmte Kreativität erforderlich sein, um das Logo zu designen.

Nehmen wir auch das erstmal an.
Dann hätten Sie das Urheberrecht und nun gilt es zu eruieren, wem Sie dazu ein Nutzungsrecht eingeräumt haben.

Sie haben das Logo für Ihre Schwester entworfen. Ich nehme an, damit haben Sie ihr, mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Handeln) erlaubt das Logo zu nutzen.

Nun müsste man wissen, in welchem Umfang Sie ihr das erlaubt haben. Konnte Sie daraus verstehen, das Nutzungsrecht wiederum an weitere Dritte weiterreichen zu dürfen? Und wenn sie das durfte, hat sie dann (zB auch durch schlüssiges Handeln) ihrem damaligen Freund die Nutzungsrechte weitergegeben?

In dem Fall (wenn die Nutzungsrechte irgendwie an den Freund gekommen sind) kann man nichts mehr machen.

Es gab vor Jahren ein richtungsweisendes Urteil, da hat jemand eine Software entwickelt und diese als Open-Source veröffentlicht. Später hat er sich das anders überlegt und wollte die erteilten Nutzungsrechte "für jedermann frei verfügbar" widerrufen und hat jemanden wegen Urheberrechtsverletzung geklagt, der seine Software weiter genutzt bzw. verbreitet hat. Es wurde klargestellt, dass man einmal erteilte Nutzungsrechte einseitig nicht mehr rückgängig machen kann, weil einem das gerade so passt, auch wenn diese Rechte unentgeltlich erteilt wurden.

Sollte er auf keinem Weg, weder durch Sie, noch indirekt über Ihre Schwester, unbefristete Nutzungsrechte für das Logo erhalten haben, könnte seine Nutzung (geistige Schöpfungshöhe des Logos vorausgesetzt) eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sie hätten dann Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Wenn Sie der Meinung sind, dass er keine Nutzungsrechte glaubhaft machen kann, würde ich ihn an Ihrer Stelle anschreiben, ihm sagen, dass Sie das Logo entwickelt haben und er keine Berechtigung zur Nutzung hat und, je nachdem was Ihr Ziel ist

a) Die Nutzung zu unterlassen hat
b) Sie machen ihm ein Angebot, die Nutzungsrechte für das Logo zu erwerben

Andernfalls Sie sich vorbehalten wegen Urheberrechtsverletzung rechtlich gegen ihn vorzugehen.

Man muss dazu sagen, dass Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen recht teuer sind, weil auch in so einem Fall wahrscheinlich ein Gegenstandswert ab 10.000 € angenommen werden würde und allein die Gerichtsgebühren schon mit € 743 zzgl Anwaltskosten von zwei Parteien letztlich für den Verlierer zu buche schlagen würden.

Ich habe bereits ein paar Klagen wegen ähnlicher Fälle eingereicht und kann sagen, dass man meiner Erfahrung nach recht gute Karten vor Gericht hat, wenn man nachweisen kann der Urheber zu sein (ja auch Whatsapp, E-Mail Verkehr, Zeugen sind durchaus brauchbare Beweismittel) und der Beklagte dem Gericht keine Nutzungsrechte glaubhaft machen kann (eigentlich müsste ER die Nutzungsrechte BEWEISEN, aufgrund der freien richterlichen Beweiswürdigung reicht de facto eine Glaubhaftmachung von Nutzungsrechten aber aus).

Bevor Sie daher den Gang zum Zivilgericht antreten, rate ich die Sachlage direkt mit der Person zu klären und sich mit dieser zu einigen. Dann hören Sie auch seine Argumente und können, auch wenn er stur bleibt besser entscheiden, ob eine Klage sinnvoll wäre.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Hallo1234
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Re: Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

Beitrag von Hallo1234 » 05.10.2020, 07:20

Ich habe das Logo zwar für meine Schwester gemacht weil sie in dem Lokal mitgewirkt hat, allerdings hat er ja doch irgendwie indirekt die Erlaubnis bekommen es zu benützen da es ja extra für sein Lokal gemacht wurde.
Dann wie es wohl eher schwierig jetzt noch sagen zu können dass er nie die Erlaubnis hatte es zu benützen oder? Schließlich sind die viele der WhatsApp Verläufe auch mit ihm, wo ich ihn nach Änderungen frage usw...

mastercrash
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Re: Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

Beitrag von mastercrash » 05.10.2020, 08:30

Urheberrechtlich wird man da wahrscheinlich nicht weiter kommen, wenn das Logo sogar speziell für sein Lokal unter seiner laufenden Kontrolle (Whatsapp, Änderungsfragen, ...) entwickelt wurde.
Damit wird er es einfach haben, glaubhaft zu machen, dass er von Ihnen die Genehmigung zur Nutzung des Werks erhalten hat (§ 24 UrhG).

Noch eine kleine Idee... Wie lange ist es eigentlich her, dass Sie das Logo für ihn fertig gestellt haben?
Haben Sie ihm da konkret gesagt, dass die Erstellung des Logos kostenlos ist?

§ 1152 ABGB:
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Wenn Sie daher nicht (weder schriftlich, mündlich, noch eindeutig durch schlüssiges Handeln) gesagt haben, die Leistung das Logo zu entwickeln wäre kostenlos, stünde Ihnen bis 3 Jahre nach Abschluss des Auftrags (Fälliger Werklohn verjährt nach 3 Jahren) ein angemessenes Entgelt zu.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Hank
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Re: Mein Logo wird ohne Erlaubnis benutzt

Beitrag von Hank » 06.10.2020, 00:50

…deswegen gibt es ja Gesetze, damit nicht jeder Rosenkrieg den Rechtsfrieden gefährdet…

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