Pachtgrund - Benützung ersitzen?

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Me91
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Pachtgrund - Benützung ersitzen?

Beitrag von Me91 » 04.10.2020, 12:05

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich unseres Pachtgrundes und komme hier selbst nicht mehr weiter. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen! :wink:

Wir haben vor 35 Jahren einen Pachtvertrag abgeschlossen auf 99 Jahre für 140 m2. Während dieser 35 Jahre hat es auch nie Beanstandungen von beiden Seiten gegeben, jedoch dürfte es jetzt wohl so sein, dass wir 280 m2 genutzt haben, also ca. das doppelte. Es gibt keine Grenzsteine und niemand weiß genau, wo die Grenze verläuft. Fakt ist, dass das Pachtgrundstück eingezäunt ist und dieses als Gemüsegarten genutzt wird (samt einer von uns errichteten kleinen Gartenhütte). Meine Frage wäre jetzt, ob wir die Benützung von 280 m2 ersessen haben, da es bis dato ja keine Beanstandungen gab und jeder davon ausgegangen ist, dass die Grenze lt. Einzäunung verläuft? Kann ich also die 280 m2 für die weiteren 64 Jahre nützen ohne dass der Verpächter etwas dagegen tun kann?

Außerdem hat sich noch die Frage ergeben, was nach den 99 Jahren passiert. Muss der Pachtgrund so zurückgegeben werden wie zu Beginn (und die darauf errichtete Gartenhütte dann abgerissen werden)? Und könnte ich als Pächter den Grund anderen zur Nutzung zur Verfügung stellen?

Puh, da hat sich doch einiges aufgetan! :roll: Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt! :P

Vielleicht hatte der ein oder andere von euch schon mal mit sowas zu tun! Ich bin dankbar für jeden noch so kleinen Hinweis! :wink:



alles2
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Re: Pachtgrund - Benützung ersitzen?

Beitrag von alles2 » 04.10.2020, 13:39

Wenn es so ist, wie Du es formulierst, würde ich meinen, dass Du mit Deinem Gefühl rund um die Ersitzung und des weiteren Ablaufs richtig liegst.
Gibt es im Pachtvertrag kein ausgesprochenes Verbot für eine Unterverpachtung, darf das Grundstück unterverpachtet werden, sofern sich daraus keine Nachteile für den Verpächter ergeben.
Grundsätzlich gehören Objekte so zurückgegeben, wie diese übernommen wurden. Aber solche Sachen gehören mit dem Liegenschaftseigentümer geklärt, wenn im Vertrag diesbezüglich nichts festgeschrieben wurde. Vielleicht möchte er u.a. die Gartenhütte dann übernehmen.

Worauf es bei der Ersitzung ankommt, findet man mitunter hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16032

Hilfreiche Beiträge diesbezüglich findet man auch von dem Liegenschaftsspezialisten "lexlegis", der sich hier vielleicht noch zu Wort meldet, sollte etwas nicht richtig oder vollständig ausgeführt sein:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=6614
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

rechtsanwalt_timm
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Re: Pachtgrund - Benützung ersitzen?

Beitrag von rechtsanwalt_timm » 05.10.2020, 17:30

dank dir hatte das selbe problem

rechtsanwalt_timm
Beiträge: 5
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Re: Pachtgrund - Benützung ersitzen?

Beitrag von rechtsanwalt_timm » 05.10.2020, 17:37

dank dir konnte ich viel geld sparen

Me91
Beiträge: 2
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Re: Pachtgrund - Benützung ersitzen?

Beitrag von Me91 » 05.10.2020, 17:57

Super, es ist schön zu hören, dass ich gar nicht so falsch lag! :wink:
Vielen lieben Dank für die nette Rückmeldung! :P

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