Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

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Maria2012
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Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

Beitrag von Maria2012 » 30.09.2020, 17:16

Sachverhalt:
Kaufvertrag Liegenschaft - (Eigentümer ist Person E. Dieser hat eine leibliche Tochter Person T.)

Person E(Eigentümer) stirbt.

2 Wochen vor seinem Tod wird (angeblich) ein Kaufvertrag auf einem Blockzettel, ohne Zeugen, Notar etc. geschrieben. Tochter hat davon keine Kenntnis! Sie erfährt davon erst durch eine Klage!

Käufer sind die Herren A (namentlich genannt am Zettel) und Herr B (namentlich genannt am Zettel). Am Kaufvertrag stehen sonst KEINE Personen!

Gericht setzt die Tochter T als Erbin ein, Einantwortung etc. Grundbucheintrag folgt.

Käufer A und B klagen auf Verkauf der Liegenschaft.

Tochter T bezweifelt Unterschrift ihres Vaters --> BKA Wien erstellt Gutachten: Ergebnis - 50 % echt , 50 % Fälschung.
Gericht sagt: Tochter T muss verkaufen.

Tochter geht in 2. Instanz - Gericht sagt, dass Ersturteil (sie muss verkaufen) stimmt. Sollte sie nicht den Vertrag unterschreiben, so würde das Gericht unterschreiben und sie würde exekutiert werden.

Frage O: Ist diese Info richtig? Kann das Gericht an ihrer Stelle den KV unterfertigen und sie exekutieren????

Da sie Angst davor hat -->
Anwälte verhandeln bezüglich neuem Kaufvertrag (außergerichtlich)

doch nun:

!!!!! Person "Herr B" ist plötzlich, ohne Nachricht nicht mehr am Kaufvertrag als Käufer angeführt, sondern nur noch Person "Herr A" .
Statt dessen steht nun ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung durch die Erbin (Tochter) die Ehefrau von Herrn A!!!!!! ("Frau von A")!!!!!!!!

Frage 1:
Ist dies zulässig? Kann Herr B einfach nach all den Gerichtsverfahren ohne Erklärung aussteigen?

Frage 2: Kann die Erbin\Eigentümerin (Tochter) vom Exkäufer "Herrn B" eine Art " Verzichtserklärung" anfordern? Ist dies sinnvoll oder soll sie es lassen? Immerhin könnte er ja später Ansprüche stellen? Oder nicht?

Frage 3: Ist es zulässig, dass einfach die "Ehefrau von A" als Käuferin in den Vertrag eintritt? Sie war NIE Klägerin in den Verfahren und schien nirgends auf, war Unbeteiligte!

Frage 4 : Kann Herr B sein Recht auf Kauf der Liegenschaft ohne Zustimmung der Eigentümerin auf die Ehefrau von A übertragen? Wenn ja, muesste die Eigentümerin davon zuvor in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gefragt werden oder nicht? Welches Schriftstück wäre für eine Übertragung erforderlich, falls das zulässig wäre?

Frage 5: Wie soll sie nun vorgehen?

Bitte und Danke fürs Lesen!!!!



MG
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Re: Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

Beitrag von MG » 01.10.2020, 10:04

Ich nehme an, dass Sie selbst am Verfahren nicht beteiligt sind, da einige Details so nicht stimmen können.

Wenn auf Unterfertigung eines Vertrages geklagt wird, dann wird auch der entsprechende Vertragstext mit der Klage eingereicht. Das Klagebegehren wird - wenn man es richtig macht - so formuliert, dass die beklagte Partei verpflichtet ist, den Vertrag zu unterfertigen, bzw. das Urteil die Unterschrift ERSETZT (also das Gericht unterschreibt nicht....).

Da es schon eine Berufungsentscheidung gibt, die - wenn sie nicht auch angefochten wurde - jetzt endgültig wäre, gibt es de fakto einen konkreten Vertrag, der "zwangsweise" abgeschlossen wurde. Es sind daher die wichtigsten Punkte, darunter auch der Kaufpreis fixiert.

Fixiert sind aber auch die Vertragsparteien.

Über eine Änderung der Parteien wird nun offenbar verhandelt. Warum man daraus ein Problem macht, verstehe ich nicht. Der Verkäuferin kann es doch bei dieser Konstellation vollkommen egal sein, wer kauft, bzw. von wem sie ihr Geld bekommt.

Die Verkäuferin sollte sich damit abfinden, dass sie ein - wahrscheinlich ziemlich teures - Verfahren verloren hat und sich jetzt nicht noch unnötiger Weise weitere Probleme aufhalsen.

mfG
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Maria2012
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Re: Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

Beitrag von Maria2012 » 01.10.2020, 14:06

Der Eintritt einer weiteren Person, welche nicht am Verfahren beteiligt war ist relevant, weil:

Käufer A hat selbst keine Eigenmittel! Ehefrau ebenso keine Eigenmittel! Kredit von der Bank bekommt er nur, wenn die Ehefrau im Vertrag steht. Allein wird ihm der Geldbetrag nicht bewilligt.

Wenn nach obiger Angabe die Vertragsparteien fixiert sind durch das Urteil, dann ist es doch von Vorteil für die Tochter den neuen Vertrag mit der Ehefrau abzulehnen und auf Erfüllung des alten Vertrages zu bestehen an Käufer A und unter (freiwilligem!!!) Wegfall von Käufer B. ???!!!??? Käufer B hat kein Interesse mehr am gemeinsamen Kauf mit A!

Somit könnte sie die Liegenschaft behalten, da Käufer A kein Geld hat u nicht zahlen kann! ?????Und somit den Vertrag nicht erfüllen kann!

Deshalb die Frage: ist es rechtlich möglich, dass der nun unwillige und austretende Käufer B sein erstrittenes Kaufrecht auf die Ehefrau des Käufer A überträgt???????????

Bitte und Danke fürs Lesen!

MG
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Re: Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

Beitrag von MG » 01.10.2020, 15:50

Bei Fragen reicht ein Fragezeichen, um sie als solche zu erkennen.

Die "Weitergabe", also eigentlich der Weiterverkauf der gekauften Sache auch ohne zwischenzeitliche Eintragung im Grundbuch ist möglich und wäre auch durch die "Verkäuferin" nicht zu verhindern.

Ob dies derzeit im Gange ist etc. müsste man aber den - sicher vorhandenen - Rechtsvertreter der "Tochter" (wie Sie schreiben) fragen. Dieser wäre wohl überhaupt der Ansprechpartner erster Wahl.
RA Mag. Michael Gruner
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Maria2012
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Re: Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?

Beitrag von Maria2012 » 09.10.2020, 07:50

Nach Rücksprache mit dem Rechtsvertreter ergibt sich folgendes:

Käufer B will nun nicht mehr Käufer sein, will aber gleichzeitig keine Verzichtserklärung abgeben! Es wird weiter versucht eine Erklärung zu erhalten! Jedoch was ist, wenn es nicht gelingt?

Fragen:

Verjährt sein erstrittenes Kaufrecht irgendwann? Oder bleibt das ewig bestehen?

Was kann passieren wenn die Tochter nun den übermittelten Kaufvertrag mit Käufer A und dessen Ehefrau unterschreibt? Kann er später die Tochter noch irgendwie belangen?

Danke

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