Leider geht es noch einmal um unsere Nachbarn. Wie in anderen Beiträgen erwähnt, benutzten diese mehrere Teile unseres unbewohnten (künftig ist jedoch eine regelmäßige Nutzung als Wochenendhaus geplant) Gebäudes samt Gartenteilen, durch welches ein Weg (mittlerweile nur etwa zwei Wanderer pro Jahr und fallweise Feldzufahrt für den Bauern) führt. Eine Erlaubnis für die immer intensiver gewordene Nutzung gab es nie (nur 1x für ein paar Tage während eines Umzugs, was leider völlig eskalierte). Ob es sich bei diesem Weg wie früher noch um einen offiziellen Wanderweg handelt, weiß ich leider nicht. Der Weg liegt etwa 5km außerhalb eines Kurorts (im Kurbezirk), jedoch scheint er seit langem nicht mehr gewartet zu werden. Außerhalb unseres Bereichs verhindern Baumäste und Sträucher den Durchgang.
So nach und nach versuchen wir uns jetzt außergerichtlich zu einigen. Allerdings ist die Nachbarin der Meinung, unseren Teil des Weges nutzen zu dürfen. Dass sie DURCHGEHEN darf um etwa spazieren zu gehen ist klar, aber darf sie diesen Weg auf unserem Grundstück auch nutzen etwa um
- ihren Mistkübel abzustellen
- Tischtennis zu spielen
- von unserem Grund aus ihren Rasenschnitt auf das nebenan liegende Brachland zu werfen (dass dies ohnehin verboten ist, interessiert sie nicht).
Für mich stellt sich auch die Frage, ob WIR als Verursacher dieser illegalen Grünschnittdeponie in Betracht gezogen werden könnten, da diese auf zwei Seiten an unser Grundstück grenzt. Leider bleibt die Nachbarin in schwierigen Situationen nicht immer bei der Wahrheit.

Danke, liebe Grüße und einen schönen Sonntag!