Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

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Reif für die Insel
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Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von Reif für die Insel » 20.09.2020, 09:17

Guten Morgen!

Leider geht es noch einmal um unsere Nachbarn. Wie in anderen Beiträgen erwähnt, benutzten diese mehrere Teile unseres unbewohnten (künftig ist jedoch eine regelmäßige Nutzung als Wochenendhaus geplant) Gebäudes samt Gartenteilen, durch welches ein Weg (mittlerweile nur etwa zwei Wanderer pro Jahr und fallweise Feldzufahrt für den Bauern) führt. Eine Erlaubnis für die immer intensiver gewordene Nutzung gab es nie (nur 1x für ein paar Tage während eines Umzugs, was leider völlig eskalierte). Ob es sich bei diesem Weg wie früher noch um einen offiziellen Wanderweg handelt, weiß ich leider nicht. Der Weg liegt etwa 5km außerhalb eines Kurorts (im Kurbezirk), jedoch scheint er seit langem nicht mehr gewartet zu werden. Außerhalb unseres Bereichs verhindern Baumäste und Sträucher den Durchgang.

So nach und nach versuchen wir uns jetzt außergerichtlich zu einigen. Allerdings ist die Nachbarin der Meinung, unseren Teil des Weges nutzen zu dürfen. Dass sie DURCHGEHEN darf um etwa spazieren zu gehen ist klar, aber darf sie diesen Weg auf unserem Grundstück auch nutzen etwa um
- ihren Mistkübel abzustellen
- Tischtennis zu spielen
- von unserem Grund aus ihren Rasenschnitt auf das nebenan liegende Brachland zu werfen (dass dies ohnehin verboten ist, interessiert sie nicht).

Für mich stellt sich auch die Frage, ob WIR als Verursacher dieser illegalen Grünschnittdeponie in Betracht gezogen werden könnten, da diese auf zwei Seiten an unser Grundstück grenzt. Leider bleibt die Nachbarin in schwierigen Situationen nicht immer bei der Wahrheit. 🤥 Das Grundstück auf das der Abfall geworfen wird gehört zum Besitz eines Schlosses, wurde seit Jahrzehnten von unterschiedlichen Bauern gepachtet und liegt derzeit brach. Die Wahrscheinlichkeit, dass den Besitzer die "illegale Deponie" stört, ist gering. Meine Sorge ist jedoch, dass irgendwann ein Spaziergänger eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft machen könnte.

Danke, liebe Grüße und einen schönen Sonntag!
Zuletzt geändert von Reif für die Insel am 16.11.2020, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.



Reif für die Insel
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Re: Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von Reif für die Insel » 26.09.2020, 08:37

Guten Morgen,

Vielleicht war mein Beitrag hier etwas zu verwirrend. Die Kernfrage wäre gewesen, ob ich mich dort, wo ich ein Gehrecht habe, auch länger aufhalten darf und dort Gegenstände abstellen darf.

Wie erwähnt ging es auf unserem Grundstück im Einzelfall um das Abstellen eines Mistkübels, Tischtennissspielen samt mitgebrachter Tischtennisplatte und gezielter Zugang zu einem brachliegenden Feld (nicht Durchgang, Ablagerungen erfolgen, während auf unserem Grund gestanden wird), um dort illegal Grasschnitt zu deponieren.

Für mich wäre es logischer, dass man Durchgehen darf, aber nicht gezielt dieses Grundstück mit Gehrecht in irgendeiner Form nutzen kann!?

Danke, schönes Wochenende und liebe Grüße

alles2
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Re: Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von alles2 » 26.09.2020, 12:30

Ich beziehe mich nur auf den 2. Beitrag und nehme daher an, dass diese Dienstbarkeit weder vertraglich festgehalten, noch verbüchert ist. Daher ist es noch einfacher, das Wegerecht entsprechend des § 472 ABGB aufzuheben oder auszubessern. Eine derartige Vereinbarung sollte möglichst unmissverständlich erfolgen. Wenn man einen Weg quasi freigibt, könnte es so ausgelegt werden, dass man tun und lassen kann, was man will. Daher klipp und klar definieren, wie der Servitutsweg verläuft samt genauer Breite, und dass es nicht in irgendeiner Form verstellt oder verändert werden darf, zu welchem Zweck und wann es (un-/entgeltlich) benutzt werden darf und wem das Recht eingeräumt wird.

Durch diese Einschränkung käme der Dienstbarkeitsberechtigte nicht auf die Idee, seinen eigenen Weg durch irgendwelche Gegenstände zu versperren! Hält er sich nicht daran, kann (wie bereits im anderen Thread erwähnt) auf Unterlassung geklagt werden. Wurde der Zustand des Weges verändert bestünde die Möglichkeit der Wiederherstellungsklage.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
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Re: Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von Reif für die Insel » 26.09.2020, 13:51

Danke, nein vertraglich ist das nicht festgehalten, eben weil da theoretisch ja JEDER durchgehen kann.

Leider scheint die Nachbarin "durchgehen" mit "Grundstück benutzen" gleichzusetzen. Vereinbarungen zu treffen gestaltet sich gemäß Erfahrung der letzten Wochen einfacher, wenn man ein Gesetz erwähnen kann. Alles in allem stoßen wir bei jedem Gesprächsversuch auf Unverständnis ("sie lebt am Land, weil sie Freiheit möchte und die Nachbarn das zu berücksichtigen haben"), doch in kleinen Schritten machen wir Fortschritte (auch wenn sie sich als Mobbingopfer unserer Forderungen sieht).

Je mehr Themen der unerlaubten Grundstücknutzung wir heuer mit ihr noch "abarbeiten" können, umso erträglicher wird vermutlich
"das Nebeneinander" im nächsten Jahr. 😉

Danke!!!

alles2
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Re: Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von alles2 » 26.09.2020, 14:29

Wenn es sich nicht um den öffentlichen Raum geht, sondern um Dein Eigentum, wird sich da wohl kaum ein Bundesgesetz finden, weil dann Ihr die Regeln bestimmt. Du könntest aber Stichworte wie Besitzstörung bringen oder eben das Recht auf Unterlassung bzw. Wiederherstellung erwähnen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
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Re: Was ist "am Wanderweg erlaubt"?

Beitrag von Reif für die Insel » 26.09.2020, 15:08

Danke! Ja, es ist mein Eigentum. Wir werden versuchen, das auch so zu erklären. Vielleicht klappt es ja 🤦‍♀️.

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