Erziehungspflicht, Vernachlässigung?

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Alena
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Erziehungspflicht, Vernachlässigung?

Beitrag von Alena » 25.09.2020, 02:04

Hallo!

Ich habe eine Frage, hat sich die Mutter hier in folgendem Fall strafbar gemacht?

Zur Geschichte:

Die Tocher (14), ging nach der Unterstufe NMS aufs Gymnasium. Die Tochter ist psychisch sehr angeschlagen, da sie vorher 4 Jahre gemobbt wurde und die Mutter sie in den letzten beiden Jahren stark tyrannisiert hatte (geschlagen, an den Haaren gezogen, erniedrigt, beleidigt...), ohne ersichtlichen Grund. Da kann ich mir denken, dass ihr Verhalten unter Misshandlung fiel, mir geht es jetzt darum, was ich in folgendem Absatz schildere, das war jetzt mal der Hintergrund. :-)

Die Mutter fängt ständig Streitigkeiten an, während des Schuljahres im Gymnasium, wegen Nichtigkeiten. Für die Tochter ist der Druck durch den ständigen Schimpfereien zu groß, da noch ihre Angeschlagenheit dazu kommt, somit sinken ihre Schulleistungen. Sie weint sehr oft und sagt der Mutter, wo das Problem liegt, doch die weißt jede Schuld von sich und ändert ihr Verhalten nicht. Tag für Tag gibt es Stress.

Die Mutter redet der Tocher kontinuierlich ein, dass sie dumm ist, vor Allem zu dumm für diesen Schultyp. Hilfe ist nicht in Sicht, da der Tochter verboten wurde, über die Erlebnisse zu sprechen und diese selbst überfordert ist mit der Situation und Angst (vor ihrer Mutter) hat. Die Mutter redet der Tochter ein, dass sie den Schultyp wechseln soll, da sie zu dumm ist und es eh nicht schaffen würde, auch animiert sie sie zum Schwänzen.

Sie behauptet, die Lehrer würden sie nicht durchkommen lassen wollen und die Lehrer würden sich nicht für sie interessieren. Sie erzählt der Tochter, dass sie nicht zum Elternsprechtag geht, da sie mit den (anscheinend) doofen Lehrern nicht reden wolle. Jetzt geht sie aber hinter dem Rücken ihrer Tochter heimlich in die Sprechstunden derselben Lehrer und ein Gespräch ensteht, in dem solche Sätze fallen: "Das ist die falsche Schule für sie." "Sie tut sich mit dem Stoff zu schwer." "Das schafft sie nicht mehr." "Sonst gibt es keine Probleme".

Obwohl die Mutter ja genau weiß, dass fehlende Intelligenz und Schultyp nicht die Ursache ist, sondern das eigene Verhalten der Mutter der Tochter zu viel emotionalen Stress macht.

Auch haben die Lehrer nun ein völlig falsches Bild und sprechen die Tochter natürlich auf nichts an, da sie denken, die Mutter hätte ihnen alles, vor Allem die Wahrheit gesagt. Unter Umständen haben sie sich sogar unter Anderem deshalb gegen eine Aufstiegsklausel entschieden, da sie ein komplett falsches Bild der Situation hatten und die Ressourcen der Tochter somit nur falsch einschätzen konnten.

Die Tochter wird in dem Glauben gelassen, dass keine Gespräche stattfanden, sie den Lehrern egal wäre und dass sie dumm ist. Die Tochter stimmt der Mutter bezüglich eines möglichen Schulwechsels schließlich zu, da ihr Selbstvertrauen inzwischen zerstört ist und sie denkt, sie sei zu dumm.

Die Tochter hätte noch die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung zu schreiben, um doch noch weiter zu kommen. Ihre Mutter hält sie aber geschickt vom Lernen ab, indem sie erstens ihre Erschöpfung ausnutzt, zweitens ihr verlorenes Selbstvertrauen ausnützt und drittens sie ihr vor die Nase hält, wie uncool es ist, auf die Prüfung zu lernen, da man ja den ganzen Sommer versäumt.

Am Ende der Sommerferien erpresst die Mutter die Tochter, indem sie sie vor ein Ultimatum stellt, nämlich, wenn sie in dieser Schule sitzen bliebe, sei sie eine Schande (generell und für das Dorf) und sie würde mit der Tochter niewieder irgendwo hin fahren. Da die Tochter Angst hat, immer alleine zu Hause sein zu müssen und alle Freizeitaktivitäten zu versäumen, stimmt sie aus Druck schließlich dem Wechsel zu. (Die Mutter wusste, dass die Tochter zu diesem Zeitpunkt keine Zeit mehr zu lernen hatte, da nur noch 2 Tage oder so übrig waren.)

So, jetzt noch ein paar Worte von mir: (Tut mir leid, ich weiß, es wurde lang.😬)

Die Mutter tat das alles aus Missgunst, da sie aus Eifersucht nicht wollte, dass ihre Tochter im Gymnasium Erfolg hat.

Sie spielte eigentlich ein richtig mieses Spiel, bei dem sie eigentlich nicht nur die Tochter, sondern auch die Lehrer ver********.

Die Tochter hat dann schlussendlich das 9. Schuljahr negativ (wegen ihrer Mutter) und die Mutter lachte sie aus und führte einen Freudentanz auf, mit den Worten "Ich habs dir ja gesagt, du bist fürs Gymnasium zu dumm". "Ich hatte recht." "Hahaha..."

Die Schullaufbahn der Tochter ging dann in die falsche Richtung weiter und ihren Abschluss macht sie jetzt mit ca. 4 bis 5 Jahren Verspätung. Natürlich bekommt sie alleine für alles die Schuld und wird genau deswegen wieder vollgejammert.

Vorher hatte die Tochter immer ausgezeichnete Noten, Schnitt 1,... bis 1,4. Erst als ihre Mutter sie psychisch "strapazierte", ging es langsam bergab. Das ganze Disaster könnte man also der Mutter zuschreiben.

Sobalt sie das Gymnasium verlassen hat, war ihre Mutter plötzlich (aber meiner Meinung nach nicht zufällig) wieder richtig freundlich und die ganze Gemeinheit der Mutter nahm erst mal ein Ende.

Also man kann sagen, dass die Mutter mit voller Absicht Misserfolg provozierte und das ganze eigentlich irgendwie sabotiert hat. Ohne Rücksicht auf den weiteren Lebensweg der Tochter.

Also die Frage:

Hat sich die Mutter hier irgendwo strafbar gemacht? Wenn ja, womit genau? Welches Gesetz/welche Gesetze würde(n) hier greifen?

Danke im Voraus schon mal! 😀



Sommer
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Re: Erziehungspflicht, Vernachlässigung?

Beitrag von Sommer » 25.09.2020, 16:19

Hallo und einen schönen Nachmittag!

Vorweg - rechtlich habe ich KEINE Ahnung, aber ich bin Mutter und habe zusätzlich und unabhängig davon recht guten Einblick in den Ablauf des Gymnasiumalltags. Beim Lesen hatte ich zusätzlich zu Mitleid für alle Beteiligten auch so einige Gedanken:

- sehr gute Noten in NMS bedeuten nicht automatisch positive Noten in einem Gymnasium
- die Aufstiegsklausel ist ggf. abhängig von einem etwaigen "ungesicherten Genügend" im Zeugnis
- Elternsprechtage bieten nicht den zeitlichen Rahmen, um Probleme zu besprechen. Dazu gibt es Sprechstunden.
- Im Rahmen von Frühwarnungen werden Eltern zu einem persönlichen Gespräch gezielt eingeladen

Alles Gute allen Beteiligten!

alles2
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Re: Erziehungspflicht, Vernachlässigung?

Beitrag von alles2 » 26.09.2020, 02:19

Gegen eine gesunde Watsche in der Kindererziehung spricht ja kaum was, aber hier dürfte das erträgliche Maß überschritten und damit das Kindeswohl entgegen der Grundsätzen der ABGB gefährdet sein. Hier ein kleiner Auszug:

§ 137 ABGB
(1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.

(2) Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.
§ 138 ABGB
In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere

1. [...] eine sorgfältige Erziehung des Kindes;

2. die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;

3. die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;

4. die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;

5. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;

6. die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;

[...]

11. die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes [...]
Aus Artikel 5 der "Rechtsvorschrift für Rechte von Kindern" ist zu entnehmen, dass Schläge und das Haare-Ziehen verboten sind:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007136#:~:text=Artikel%205,und%20andere%20Misshandlungen%20sind%20verboten.

Strafbar kann man sich hier mit § 92 StGB (Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen) und § 83 StGB (einfache Körperverletzung) machen. Daher sollte man darüber nachdenken, das Jugendamt einzuweihen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alena
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Re: Erziehungspflicht, Vernachlässigung?

Beitrag von Alena » 26.09.2020, 17:24

Vielen Dank, alles2! Das waren hilfreiche Informationen!

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