In welchen Paragraphen steht wer die Verfahrenkosten trägt?

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Daniel167
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Registriert: 13.09.2020, 16:28

In welchen Paragraphen steht wer die Verfahrenkosten trägt?

Beitrag von Daniel167 » 20.09.2020, 09:55

Hallo, ich habe lange nach einem Paragraphen gesucht, indem geregelt ist wer die Verfahrenskosten trägt. Leider habe ich keinen gefunden. Nun ist meine Frage an euch: In welchen Paragraphen steht wer die Verfahrenkosten trägt?
Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten!



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: In welchen Paragraphen steht wer die Verfahrenkosten trägt?

Beitrag von mastercrash » 20.09.2020, 11:05

Die Verfahrenskosten werden bei Teilsiegen durch den Richter nach bestem Gutdünken aufgeteilt könnte man fast sagen. Rechtsgrundlage ist § 42 ZPO. Der Richter kann hier relativ frei entscheiden ob er verhältnismäßig aufteilt bis hin, dass eine Partei auch bei teilweise Obsiegen dennoch alle Kosten trägt. Das sieht man auch wenn man mehrere Urteile durchließt. Dies gilt aber eben nur beim Sonderfall von Teilsiegen.
Für gewöhnlich wird dann in etwa prozentual aufgeteilt, dh Klage lautete auf sagen wir 950€, 600€ wurden zugesprochen: Beklagter 2/3 der Kosten, Kläger 1/3.
Die Gerichtsgebühren könnte man sogar auf Cent korrekt aufteilen, da diese je nach Streitwert gemäß GGG genau gestaffelt sind. Da dies aber bei den Kosten der Anwälte, Sachverständigen und Gutachter nicht so ist, kann man eben üblicherweise nur noch ungefähr aufteilen.

Wenn dem Antrag des Klägers voll entsprochen wird, trägt der Beklagte die Gerichtsgebühren und die angemessenen und notwendigen Auslagen des Klägers und seine eigenen Kosten. Wenn die Klage abgewiesen wird trägt halt der Kläger alle (angemessenen) Kosten. Das versteht sich aber von selbst. Siehe zB § 41 ZPO.

Aus der Praxis: Der Fehler der oft gemacht wird, ist, dass eine Partei bei teilweise gerechtfertigten Geldforderungen, teilweise ungerechtfertigten Geldforderungen vor der Erhebung der Klage gar nichts an den Kläger bezahlt (auch nicht den gerechtfertigten Anteil) und dann oft hohe Prozesskosten zu tragen hat. Dies kann vermieden werden, indem der Teil der gerechtfertigten Forderung an den Gläubiger bezahlt wird. Dieser kann dann nur noch auf die Differenz klagen und wenn dann die Klage abgewiesen wird, trägt der Kläger alle Prozesskosten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Daniel167
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2020, 16:28

Re: In welchen Paragraphen steht wer die Verfahrenkosten trägt?

Beitrag von Daniel167 » 21.09.2020, 17:31

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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