Vorgabe Installateur?

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eliorh
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Vorgabe Installateur?

Beitrag von eliorh » 14.09.2020, 09:45

Liebe Jusline-Mitglieder,

uns wird im Mietvertrag unserer Altbauwohnung vorgegeben, wer die jährliche Thermenwartung durchzuführen hat, d.h. welchen Installateurbetrieb wir beauftragen (und natürlich bezahlen) müssen. Wir wissen es einfach nicht, daher die blöde (?) Frage: Ist das so rechtens?

Und was passiert, wenn wir den Installateur nicht erreichen können? Letztes Jahr konnten wir auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen (habe die Anrufliste zur Sicherheit gespeichert) niemanden ans Telefon kriegen und haben die Wartung letztendlich von einem anderen Betrieb durchführen lassen, da sie ja in einem bestimmten Monat gemacht gehört und uns die Zeit davonlief. Auf die Idee, die Hausverwaltung erst einmal über dieses Problem zu informieren, sind wir gar nicht gekommen :|
Jetzt machen wir uns Gedanken, ob wir unklug gehandelt haben + wie wir das dieses Jahr handhaben sollen (der im MV vorgegebene Installateur ist ein relativ teurer Betrieb (würde uns etwa das Dreifache kosten als wo anders) und wir sind ein Studentenhaushalt, daher würde das durchaus einen Unterschied machen.)

Lieben Dank vorab und LG aus Wien (:



alles2
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Re: Vorgabe Installateur?

Beitrag von alles2 » 15.09.2020, 12:16

Leider sollte man sich daran halten, wenn etwas unterschrieben wurde, das keine sittenwidrige Klausel enthält. Eine Möglichkeit wäre, dass Du mit dem Vermieter aufgrund der Umstände diesbezüglich nachverhandelst.
Ehrlich gestanden kann ich nicht beurteilen, was Dir drohen könnte, wenn Du selbstständig auf eine andere Firma zurückgreifst. Kann irgendwie keinen wirklichen Anfechtungsgrund erkennen, da ja dadurch der Vermieter keinen Schaden hat. Auf der anderen Seite könnte der Vermieter nachträglich erwirken, dass die Wartung nachträglich von "seiner Firma" durchgeführt wird.

Mit Verweis auf § 934 ABGB solltest Du auch mit der vorgegeben Firma verhandeln und die Halbierung der Kosten beantragen, da dieser vermutlich mehr als das Doppelte als andere verlangt.
Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.
§ 934. Hat bei zweiseitig verbindlichen Geschäften ein Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werte erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Teile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Teile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, dass er den Abgang bis zum gemeinen Werte zu ersetzen bereit ist. Das Missverhältnis des Wertes wird nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt.
Also wenn ich rein nach dem Titel des Paragraphen gehe, würde ich sogar meinen, dass Du nicht wirklich was zu befürchten hättest, wenn Du notfalls auf einen anderen Installateur zurückgreifen würdest, weil jener im Vertrag sittenwidrigerweise zu teuer sein könnte. Aber das wäre jetzt sehr unverbindlich, da mir keine Praxis-Werte vorliegen.

Wieviel verlangt denn die Firma? Wenn es bis 150 Euro liegt, ohne dass großartige Zusatzarbeiten angefallen sind, gäbe es meiner Meinung nichts zu beanstanden! Läge eine Rechnung weit darüber, würde ich den Kontakt zum Innungsmeister der Installateure und der VKI herstellen.

Wie lange wohnst Du schon dort und ist die jährliche Wartung durch Rechnungen belegbar (eventuell auch jene vom Vormieter)?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

eliorh
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Re: Vorgabe Installateur?

Beitrag von eliorh » 15.09.2020, 16:54

Vielen Dank erst mal für die ausführliche Antwort! (:

Wir wohnen jetzt das dritte Jahr in der Wohnung, es ist ein Erstbezug nach Generalsanierung - ob die Wohnung so wie sie jetzt ist, davor schon bestanden hat, weiß ich leider nicht (unsere Türnummer ist eine "von-bis" inkl. zwei Briefkästen, also eine zusammengelegte Wohnung), daher haben wir auch nichts von etwaigen VormieterInnen.
Im ersten Jahr haben wir die Thermenwartung vom geforderten Installateur durchführen lassen (140€), im zweiten Jahr von einem anderem (75€), jetzt stünde das dritte Jahr an. Die Rechnungen haben wir aufgehoben.
Zu den Preisen gibt der geforderte Installateur nur Folgendes an: "1 Monteurstunde beträgt EUR 66,00 + MwSt. Dazu kommt die Wegzeit, eine Kfz-Pauschale und eventuell Zünd- und Überwachungselektroden, Klein- und Dichtmaterial, die unter Verschleißteile fallen und im Zuge eines gewissenhaften Services erneuert werden, sollte der Zustand es erfordern. Es können je nach Fabrikat auch Kosten für Verschleißteile anfallen, die lt. Herstellerangaben beim Service jedenfalls zu tauschen sind. Je nach Zustand der Therme dauert ein Service 1 – 2 Stunden. Im Falle von Geräten, die lange nicht gewartet wurden, kann es auch mehr sein. Pauschalen bieten wir für dieses Service nicht an." —> da gab es in den Bewertungen schon eine Beschwerde von jemandem, der letztendlich 340€ gezahlt hat (für 1 Stunde á 66€ + Anfahrtsweg á 40€ + Allerlei). Wir sorgen uns ein bisschen, dass wir diesen Preisen dann ausgeliefert sind, weil wir vertraglich keine Auswahl haben.

Aber vielleicht macht es Sinn, ihn einfach einmal kommen zu lassen und ggf. irgendwie gegen eine so hohe Rechnung vorzugehen?

Danke nochmal und liebe Grüße!

alles2
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Re: Vorgabe Installateur?

Beitrag von alles2 » 15.09.2020, 22:40

Konnte die Vorgeschichte der Wohnung nicht wissen, weshalb ich sämtliche wesentliche Fragen losgeworden bin, die mir in den Sinn kamen. Also wenn Du ohnehin schon einige Jahre dort wohnst und die Wartung gut dokumentiert ist, ist alles im Lot.

140 Euro sind völlig in Ordnung und spricht eigentlich für ein seriöses Unternehmen. Der Vergleich mit dem Günstigeren könnte hinken, da der niedrige Betrag dafür spricht, dass damals keine großartigen Zusatzarbeiten von Nöten waren.

Was es wirklich mit der negativen Bewertung auf sich hat, wissen wir nicht. Vielleicht war die Therme wirklich in einem schlechten Zustand oder die Intervalle wurden nicht konsequent eingehalten. Auch ist auf diese Weise unklar, ob es sich um den Eigentümer einer Therme handelt (dieser trägt die Kosten für eine Reparatur) oder um einen Mieter.

Aber stimmt schon, es könnte einige schwarze Schafe unter den Installateuren geben, die sich irgendwelche Tätigkeiten oder den Austausch von Verschleißteilen ausdenken, damit die Rechnung letzten Endes entsprechend aussieht. Daher der Rat von mir, dass jemand bei der Wartung anwesend ist, sich dabei jeden Mangel, der mit Zusatzkosten verbunden wäre, zeigen lässt und evtl. dokumentiert. So könnte man einer bösen Überraschung nach Erhalt der Rechnung vorbeugen. Auch weil ein vermeintlicher Mangel nach der Korrektur schwer nachweisbar ist.

Ich verstehe zwar Deine Bedenken, aber wegen so einer Bewertung, bei der wir die Hintergründe nicht kennen, wäre gegenüber dem Installateur auch nicht fair. Nicht immer trägt die bewertete Firma die alleinige Schuld für die schlechte Erfahrung eines Kunden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

eliorh
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Re: Vorgabe Installateur?

Beitrag von eliorh » 15.09.2020, 23:36

Danke für die Ratschläge! Bei der Bewertung hat der Kunde nur den Gesamtbetrag geschrieben und der Installateur hat die Rechnung dann in einer Antwort aufgeschlüsselt (also das mit der 1 Stunde, 40€ Anfahrt, etc.) - aber es stimmt, da weiß man nie genau, was los war. Dann werden wir den vorgegeben Installateur einfach noch einmal anfragen, mal sehen, ob wir ihn erreichen. Sonst haben wir es zumindest versucht.
Danke und schönen Abend!

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