Fenster
Re: CE-Kennzeichnung auf Fenstern fehlt
Was hat denn der Bauträger dazu gemeint?
Es mag zwar für Fenster mit nachweisbaren Eigenschaften für Brandschutz oder Rauchdichtheit Sonderregelungen geben, weil die Produktnorm (ÖNORM) EN 14351-1 diese nicht umfasst. Aber dass der Bauträger sich anscheinend der Aufklärung verwehrt, stimmt bedenklich. Hast Du Dich bereits erkundigt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt? Sollte es Bedenken hinsichtlich der eingesetzten Produkte geben, die nicht in den Verkehr gebracht werden dürften, könnte man es der Behörde melden, welche dann eine Verwaltungsstrafe verhängen würde und das Produkt im Sinne des § 365i GewO (Gewerbeordnung) beispielsweise ersetzt werden müsste. Dazu könnten wettbewerbsrechtliche Konsequenzen blühen, da mit einem minderwertigen Produkt ein Marktvorteil geschaffen worden sein könnte.
Für zivilrechtliche Ansprüche sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der Mängel an den Fenstern feststellt. Im Rahmen der Gewährleistung wären diese zu beheben. Je nach Ergebnis könnte dem Unternehmer theoretisch wegen vorsätzlicher Missachtung der Sicherheitsvorschriften und der damit einhergehenden fahrlässigen Erfüllung von Straftatbeständen die Konfrontation mit der Justiz drohen (angefangen von Körperverletzung über Täuschung bis hin zu Gemeingefährdung).
Es mag zwar für Fenster mit nachweisbaren Eigenschaften für Brandschutz oder Rauchdichtheit Sonderregelungen geben, weil die Produktnorm (ÖNORM) EN 14351-1 diese nicht umfasst. Aber dass der Bauträger sich anscheinend der Aufklärung verwehrt, stimmt bedenklich. Hast Du Dich bereits erkundigt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt? Sollte es Bedenken hinsichtlich der eingesetzten Produkte geben, die nicht in den Verkehr gebracht werden dürften, könnte man es der Behörde melden, welche dann eine Verwaltungsstrafe verhängen würde und das Produkt im Sinne des § 365i GewO (Gewerbeordnung) beispielsweise ersetzt werden müsste. Dazu könnten wettbewerbsrechtliche Konsequenzen blühen, da mit einem minderwertigen Produkt ein Marktvorteil geschaffen worden sein könnte.
Für zivilrechtliche Ansprüche sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der Mängel an den Fenstern feststellt. Im Rahmen der Gewährleistung wären diese zu beheben. Je nach Ergebnis könnte dem Unternehmer theoretisch wegen vorsätzlicher Missachtung der Sicherheitsvorschriften und der damit einhergehenden fahrlässigen Erfüllung von Straftatbeständen die Konfrontation mit der Justiz drohen (angefangen von Körperverletzung über Täuschung bis hin zu Gemeingefährdung).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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