Fahrtkosten zur Arbeit

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JUSLINE
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Fahrtkosten zur Arbeit

Beitrag von JUSLINE » 24.02.2005, 22:30

Hallo,



ich habe folgende Frage:

Mein Mann hat sich von mir getrennt und will zu seiner neuen Freundin ziehen. Die wohnt aber ca. 120 km von seinem Arbeitsort entfernt. Bisher waren es von unserer Wohnung bis zu seiner Arbeitsstelle ca. 20 km.

Wenn er die Strecke am Tag fährt (was er auch will), das wären hin und zurück 240 km, wie werden dann die Fahrkosten berechnet?

Es liegt ja für den Umzug kein zwingender Grund vor. Werden ihm trotzdem die 120 km angerechnet oder nur die 20 km, die er bisher immer gefahren ist?



Ich freue mich auf eure Antworten.



Liebe Grüße von Trine



DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Fahrtkosten zur Arbeit

Beitrag von DorisMihokovic » 25.02.2005, 11:33

Ueblicherweise werden die Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz vom Arbeitgeber nicht erstattet. Es gibt lediglich das Pendlerpauschale, das die Lohnsteuer vermindert. Fuer die Gewaehrung des Pendlerpauschales ist der Hauptwohnsitz massgeblich.


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