Unterhalt bei Existenzminimum

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JUSLINE
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Unterhalt bei Existenzminimum

Beitrag von JUSLINE » 14.02.2005, 11:01

Hallo!

Habe eine DRINGENDE Anfrage.

Kurz Status quo:

Ich, Frau 63, - 35 Jahre verheiratet - über 30 Jahre Hausfrau - seit ca. 2 Jahren stundenweise beschäftigt - noch kein Pensionsanspruch... Anspruch auf Mindestpension ca. in 2 Jahren...

Er, Mann 55, - war selbständig - Konkurs - in Frühpension - wird auf Existenzminimum gepfändet (ca. 800 €).



Ich will die Scheidung einreichen, da ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, und bereits körperliche Gewalt im Spiel ist. Da ich über 30ig Jahre Hausfrau und nicht berufstätig war, habe ich nicht die Möglichkeit mich selbst zu erhalten. Wie sieht es hier in Falle einer Scheidung (Mann schuldig) mit Unterhaltszahlung mir gegenüber aus. Ich finde immer nur Infos das sich der Unterhalt vom Einkommen berechnet (33% von ... usw.) - aber das Existenzminimum kann ja sicher nicht als Grundlage dienen??? Was mache ich am besten - habe ich überhaupt die Möglichkeit auf Unterhalt von meinem Mann??? Oder bin ich ein Sozialfall??? Wie kann ich überhaupt weiter existieren.... BITTE, BITTE dringend um Auskunft... ich weiss nicht mehr weiter...




DorisMihokovic
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RE: Unterhalt bei Existenzminimum

Beitrag von DorisMihokovic » 14.02.2005, 21:21

Nehmen Sie eine kostenlose Anwaltsberatung in Anspruch oder informieren Sie sich am Amtstag des Bezirksgericht bei einem Rechtspfleger.



Da Ihr Mann bereits bis auf das Existenzminimum gepfaendet wird, ist fuer Sie nicht allzu viel zu holen.

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JUSLINE
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RE: Unterhalt bei Existenzminimum

Beitrag von JUSLINE » 15.02.2005, 09:36

Ja danke für den Tipp. Habe bereits einen Anwalt (Erstgespräch) hinzugezogen, wo ich die Auskunft erhielt das wenn er auch der Scheidung schuldig sei - er einer Unterhaltszahlung zustimmen müsste. Weiters will die Anwältin unter Begründung nur "liebloses Verhalten" angeben. Also Gewalt nenne ich doch etwas anders... Und genau das verstehe ich nicht - wenn ich die Zustimmung für Unterhalt von ihm brauche - bringt das alles ja nichts - und wozu brauche ich dann einen Anwalt. Da ich alleine ja mehr oder weniger mittellos bin, will ich wissen wie ich weiter finanziell leben kann. Es kann doch nicht sein das ich überhaupt keine Rechte habe - wovon soll ich denn bitte leben... Oder muss ich in meiner Situation bis zum Ende meiner Tage bei einem Mann bleiben der mich verprügelt und wo ein weiteres Zusammenleben undenkbar ist. Die Gratisrechtsberatung über das Magistrat/bzw. Gericht sind leider bei uns so überlaufen, das sie für das nächste ganze Monat total ausgebucht sind, und ich keinen Termin bekommen kann, deshalb suche ich mir zwischenzeitlich auch alle möglichen Infos übers Internet raus.... Ist die Rechtslage in Österreich wirklich so traurig????


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JUSLINE
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RE: Unterhalt bei Existenzminimum

Beitrag von JUSLINE » 17.02.2005, 00:43

Liebe Alisia,



Ich würde es hier versuchen:



http://www.frauenhaeuser-wien.at/ber_index.htm

oder vielleicht auch hier:

http://www.frauenberatenfrauen.at/



Sollten Sie nicht in Wien wohnen - man kennt an diesen Stellen wahrscheinlich geeignete Anlaufstellen in den Bundesländern.



Lassen Sie sich von eventuellen Wartezeiten auf persönliche Beratungsgespräche nicht abschrecken. Bedenken Sie bitte, dass Sie damit immer noch besser dran sind, als wenn Sie ganz auf sich alleine gestellt sind. Eine anwaltliche Erstberatung, wie Sie sie schon hatten, ist sicher hilfreich - aber ich denke, Sie brauchen weit umfassendere Hilfe.



Es ist sicher schwer, aber: Beim nächsten Gewaltakt sofort die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen (anrufen oder besser noch, hinlaufen, wenn das möglich ist) - egal, was die Nachbarn denken, die sind jetzt nicht wichtig. Versuchen Sie, selbstbewusst zu bleiben: Die Beamten werden aus Steuergeldern dafür bezahlt, Sie zu schützen und haben schon viel, viel ärgeres erlebt ... Es ist dann in weiterer Folge sicher leichter, das "lieblose Verhalten" als das darzustellen, was es wirklich ist.



Versuchen Sie, die Scheidung so schnell wie möglich durchzuziehen und vor allem, die Wohnung zu behalten - ich fürchte jedoch, dass wirklich keine Unterhaltszahlungen zu Stande kommen werden. Machen Sie sich mit dem Gedanken vertraut und stellen Sie sich drauf ein. Auch das ist schwer - aber zu schaffen.



Vereinbaren Sie dann rechtzeitig telefonisch einen Termin mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Sozialzentrum bzw. -referat (gilt für Wien - leider weiß ich nichts über die entsprechenden Gegebenheiten in den Bundesländern) - die Wartezeiten sind derzeit leider sehr lang (4-6 Wochen!). Es steht Ihnen zu, in einer derartigen Notlage die Hilfe der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen - Sie werden KEINE Almosenempfängerin sein!



Noch etwas - wenn Sie in Wien wohnen: Klären Sie - wenn es noch nicht geschehen sein sollte - den Anspruch auf Wohnbeihilfe.



Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Mut!



Liebe Grüße von der

Weigelie








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