Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?

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Alfonso
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Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?

Beitrag von Alfonso » 27.08.2020, 19:03

Hallo,

ich bin neu hier in diesem Forum. In meiner beruflichen Weiterbildung habe ich mit einem Fall des § 95 StGB zu tun, bei dem ich nicht recht weiterweiß.

Sachverhalt:
A schlägt B bewusstlos und lässt ihn am Parkplatz neben einer Bar in einer dunklen Ecke liegen. C kommt aus der Bar, sieht den bewusstlosen B und geht wieder ins Lokal. B gibt später an, dass er dachte, dass sich B seinen Rausch ausschlafen möchte, immerhin ist nebenan eine Bar. Er hat daher nichts unternommen.

Frage:
Liegt eine Schutzbehauptung des B vor? Immerhin liegt die bewusstlose Person B in einer dunklen Ecke eines Parkplatzes. Ist das nicht eine Situation, in dem eine offensichtliche Erforderlichkeit der Hilfeleistung vorliegt, die auch B erkennen musste?

Liegt eine Strafbarkeit nach § 95 StGB vor?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

LG Thorsten



alles2
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Re: Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?

Beitrag von alles2 » 28.08.2020, 02:27

Deine Fragen können wir nicht beantworten. Wenn es gegensätzliche Beurteilungen gibt, muss eben die gerichtliche Instanz die Plausibilität in allen Richtungen überprüfen. Kommt der Richter zur Überzeugung, dass die Situation falsch eingeschätzt und die Gefahr nicht erkannt wurde, lag ein nicht strafbares Irrtum vor. Teilt das Gericht die Einschätzung des Anklägers, weil man selbst in einem eventuell betrunkenen Zustand nicht hätte wegsehen können, ist die Strafbarkeit potentiell gegeben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alfonso
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Re: Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?

Beitrag von Alfonso » 28.08.2020, 15:37

Jemand sagt aus, dass er den Bewusstlosen in einer dunklen Ecke am Parkplatz liegen gesehen hat. Ist es dennoch denkbar, dass man in der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis kommt, dass er keinen Vorsatz gehabt hat?

Im Leukauf/Steiniger steht, dass sich der Hilfeleistungspflichtige Kenntnis von der Situation verschaffen muss, ob Hilfe offensichtlich erforderlich ist.

alles2
Beiträge: 3297
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Re: Bewusstlose Person - Strafbarkeit nach § 95 StGB?

Beitrag von alles2 » 29.08.2020, 03:51

Selbst unter den Richtern gibt es nicht immer eine einheitliche Meinung. Sonst bräuchte es ja die ganzen übergeordneten Gerichte nicht. Oft kann es daher entscheidend sein, welche Seite den Richter am meisten überzeugt. Man darf auch nicht vergessen, dass die juristische Wahrheit nicht immer der Wirklichkeit entsprechen muss.

Deine Frage kann zumindest ich nicht dezidiert beantworten. Die Entscheidung des Richters kann einfach von zu vielen Faktoren abhängen. Die meisten wohl in Bezug auf den Vorfallsort. Behauptet der Beschuldigte, dass in der Ecke oft mal jemand anzutreffen ist, der es sich dort "gemütlich macht", ist es freilich was anderes, als wenn jemand mitten auf einer befahrenen Straße liegt. Oder wenn sich jemand in einer typischen Schlafposition befunden hat, macht es natürlich auch einen ganz anderen Eindruck, als wenn sich dort jemand zusammengekauert hin und her wälzt. Und wenn man einbildet, mehrere Taschen und womöglich noch ein Hund gesehen zu haben, würde sich die Sache ohnehin erübrigen.

Man kann sich nur Kenntnis von einer Situation verschaffen, wenn man die Situation vorher richtig erkannt hat. Und zwar dahingehend, dass da was nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alfonso
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Re: Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?

Beitrag von Alfonso » 01.09.2020, 19:30

Okay, vielen Dank für deine Ausführungen, alles2!

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