Rohrbruch - Nachbar verweigert Zugang/Sanierung

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ElLaw
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Rohrbruch - Nachbar verweigert Zugang/Sanierung

Beitrag von ElLaw » 11.08.2020, 13:08

Liebes Forum, folgende Thematik: wir (WE-Eigentümer) haben einen Rohrbruch - es tropft von der Decke in unser Wohnzimmer. Im Rahmen einer Sanierung muss nun das rohr ausgetauscht werden. Der Nachbar über uns (ebenfalls WE-Eigentümer) verweigert aber den Zugang und die Sanierung mit der Begründung, dass er keinen Schmutz in der Wohnung will; nett - allerdings wäre die Sanierung "seines" Rohres mit viel weniger Aufwand verbunden als von unserer Wohnung aus, da der Installateur alles in ca 3.80m Höhe (+80 cm Decke) vornehmen muss (Altbau). Gibt es eine Möglichkeit, den Nachbarn zur Duldung zu "Zwingen"? Eines noch: der Rohrbruch ist mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Nachbarn verschuldet, da dessen reizende Gattin Babywindeln immer im WC runterspült (ja, ernsthaft. Nein, ich verstehe es auch nicht.). Danke für eure guten Tipps und Tricks, gern AUCH RA-Empfehlungen (Wien)!



MG
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Re: Rohrbruch - Nachbar verweigert Zugang/Sanierung

Beitrag von MG » 11.08.2020, 16:28

Germ. § 16 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Wohnungseigentümer (WE) das Betreten und Benützen seiner Wohnung zu gestatten, soweit dies zur Erhaltung oder Behebung ernster Schäden des Hauses erforderlich ist. Er ist dafür von der Eigentümergemeinschaft zu entschädigen.

Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann man dies gerichtlich durchsetzen, aber das wird zu lange dauern. Allenfalls könnte man den Antrag einbringen und versuchen, mit einer einstweiligen Verfügung (EV) das sofortige Betreten und Dulden der Sanierung durchzusetzen. Da Sie aber schreiben, dass die Reparatur auch anderes durchgeführt werden kann, muss man befürchten, dass eine EV abgewiesen werden könnte.

Sollte die Reparatur samt allen Nebenkosten aus Ihrer Wohnung deutlich teurer sein, als aus der anderen Wohnung, dann könnte man noch überlegen, den unwilligen Miteigentümer unter Hinweis auf die Mehrkosten noch einmal aufzufordern und ihm in Aussicht stellen, dass man bei Nichtzustimmung ihm dann die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung stellen werde.

Abzuklären wäre auch, ob es Hinweise gibt, dass der Rohrbruch durch ihn/seine Frau verursacht wurde. Mir erscheint es technisch aber nicht schlüssig, dass durch die Windeln ein RohrBRUCH entstehen könnte, eine Verstopfung natürlich schon.

mfG

RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Rohrbruch - Nachbar verweigert Zugang/Sanierung

Beitrag von alles2 » 12.08.2020, 02:20

Wenn Ihr nachweisen könnt, dass der konkrete Schaden vom Nachbar schuldhaft verursacht wurde, müsste er die entstandenen Kosten übernehmen, sofern er hingegen nicht nachweisen kann, dass die Ursache in etwas anderes begründet ist.


Was die Rechtsanwaltsempfehlung angelangt, hier ein Auszug aus einem anderen Beitrag:
Eine Anwalts-Empfehlung auszusprechen ist immer so "a hagliche Gschicht". Folgende Seiten könnten Dir einige Kandidaten nach Deinen Kriterien ausspucken:

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/
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Den Namen einfach in eine Suchmaschine eintragen und schon solltest Du auf die Erfahrungen anderer Klienten stoßen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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