Guten Tag,
ich und meine Freundin sind Hauptmieter einer 3 Zimmerwohnung. Die Wohnung (Privat) fällt unter den Teilanwendungsbereich des MRG.
Nun möchte mein Bruder bei uns in ein Zimmer Mietfrei sprich als Mitbewohner einziehen. Fürs erste auf unbestimmte Zeit, bis er selbst wieder auf den Beinen stehen kann.
Nun steht im Mietvertrag, die Mieterseite ist nicht berechtigt die Wohnung unterzuvermieten oder an Dritte weiterzugeben.
Was soll ich nun machen, darf er Mietfrei da einziehen und muss ich den Vermieter fragen oder nicht.
Zudem wer von uns muss den Meldezettel für meinen Bruder unterschreiben, ich und meine Freundin oder nur ich oder der Vermieter?
Wäre um jede Hilfe dankbar!
Miete/Mitbewohner
Re: Miete/Mitbewohner
Bei einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten spricht man nicht von einer (teilweisen) Untervermietung, weshalb es keiner Einwilligung des Hauptvermieters braucht. Die Weitergabe an Dritte würde meiner Interpretation nach erst dann zutreffen, wenn der Hauptmieter nicht zumindest in absehbarer Zeit dort wohnen und es stattdessen zur Gänze untervermietet wird.
Für die Meldebestätigung braucht es nur die Unterschrift EINES Unterkunftgebers (Hauptmieter) und Meldepflichtigen (Mitbewohner).
Alles in allem steht Eurer erhofften und der unkompliziertesten Umsetzung daher nichts im Weg!
Für die Meldebestätigung braucht es nur die Unterschrift EINES Unterkunftgebers (Hauptmieter) und Meldepflichtigen (Mitbewohner).
Alles in allem steht Eurer erhofften und der unkompliziertesten Umsetzung daher nichts im Weg!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Miete/Mitbewohner
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Re: Miete/Mitbewohner
Guten Tag, ich hatte eine ähnliche Frage, das hilft mir sehr
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