Eigentümer des ins Ausland gezogenen Ex-Freundes verwalten

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Kirsti
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Eigentümer des ins Ausland gezogenen Ex-Freundes verwalten

Beitrag von Kirsti » 27.07.2020, 23:14

Ich war für 2 Jahre mit einem Australier in einer Beziehung und wir sind mit dem Plan später wieder gemeinsam nach Österreich zu kommen nach Australien gezogen. Somit hat er nicht alle seine Sachen mitgenommen, aber auch, weil er vorerst nicht wusste, wo er in Australien überhaupt Platz dafür haben würde. Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück nach Österreich gekommen, um mich unter anderem um meine Wohnung zu kümmern, da der Mietvertrag am Auslaufen war. Somit brachte ich seine Sachen bei meinem Vater unter, da ich nach 3 Monaten in Wien wieder für ein halbes Jahr zu ihm nach Australien gezogen bin. Jetzt ist aber seit mehreren Monaten die Beziehung vorbei und seine Sachen sind noch immer bei meinem Vater und mein Ex wird aber sicher nicht wegen den Sachen zurück kommen, bzw habe ich ihm schon mehrmals Fristen gesetzt, dass er irgendwas organisieren soll, um seine Eigentümer von Freunden abholen zu lassen, die er alle ignoriert hat. Er hat auch gemeint, ich solle (fast) alles wegschmeißen, mir behalten, verkaufen und das Geld behalten oder auch verkaufen und ihm das Geld überweisen.
Ich will und brauche nichts von seinen Sachen, weiß jedoch nicht, was ich damit machen soll. Ich bin mir sicher, er wird sich nie darum vom anderen Ende der Welt kümmern aber wegschmeißen darf ich sie ja einfach so auch nicht, oder? Es ist nichts materiell Wertvolles dabei außer vielleicht sein Fahrrad, er weiß auch nicht genau, was überhaupt gelagert ist.
Was kann ich da machen, ich habe auch keine Postadresse in Australien von ihm.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Eigentümer des ins Ausland gezogenen Ex-Freundes verwalten

Beitrag von alles2 » 28.07.2020, 03:09

Nachdem so einige Varianten angeführt wurden (behalten, entsorgen, verkaufen, Geld behalten oder an ihn), ist kein einheitliches und klares Vorgehen erkennbar. Um auf der sichereren Seite zu sein, würde ich, sofern überhaupt möglich (Bedenken habe ich wegen dem Nicht-Reagieren auf die Fristen), nicht nur den schriftlichen Austausch diesbezüglich sichern, sondern ihm eine Aufstellung sämtlicher Gegenstände in Form einer Vollmacht verfassen, wonach er mit seiner "Kraxen" die Schenkung oder Erlaubnis zur Entsorgung bestätigt. Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass es sich um Dein Eigentum handelt, kannst Du damit machen was Du möchtest.

Dieses Dokument auf elektronischen Wege zu übermitteln und unterschrieben an Dich zusenden sollte theoretisch kein Problem darstellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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