Schlüsselübergabe um einen Monat überziehen.

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Marlin
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Schlüsselübergabe um einen Monat überziehen.

Beitrag von Marlin » 21.07.2020, 11:55

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine frage die hier wohl öfter aus der anderen Perspektive geschildert wird. Meiner Freundin wurde vom Vermieter fristgerecht zum ablauf des Vertrages gekündigt. Leider ist es ihr aufgrund der derzeitigen Situation nicht möglich den Schlüssel fristgerecht zu übergeben. Der Vermiete wurde darüber informiert, und verlängerte Corona beding den Vertrag. Um zwischenzeitlich nicht auf der Strasse zu sitzen müsste sie aber ein weiteres Monat überziehen. Dem stimmte der Vermieter nicht zu. Ist es möglich diesen Zeitraum zu überziehen und dafür eine erhöhte Monatsmiete als Entschädigung zu zahlen oder muss hier sofort mit Rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden und ein Hotelzimmer wäre vorzuziehen/billiger? Mir ist bewusst dass dies nicht die feine art ist, möchte aber dennoch um sachliche Antworten bitten. Mfg Marlin



mastercrash
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Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Schlüsselübergabe um einen Monat überziehen.

Beitrag von mastercrash » 24.07.2020, 19:28

Wird die Wohnung nach Ablauf des Mietvertrages nicht wieder an den Vermieter übergeben droht eine Räumungsklage.

Wenngleich die Klage samt Räumung bei einer privat genutzten Wohnung kaum binnen eines Monats zu vollstrecken sein wird, drohen hier auch die Kosten der Räumungsklage, sowie Schadenersatz (wenn der Vermieter die Wohnung schon weitervermietet hätte oder anderweitig ein finanzieller Schaden entstanden ist).

Das ganze könnte daher leider sehr teuer werden.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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