Ausmalverpflichtung

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Pino
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Ausmalverpflichtung

Beitrag von Pino » 18.07.2020, 20:41

Liebe Forumsmitglieder,

Folgendes Problem:

Wir bewohnten ein Miethaus für 9 Jahre und in unserem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass wir ausmalen müssen, sollte die Mietdauer 5 Jahre unterschreiten.

Ich verstehe das so, dass wir nicht verpflichtet sind, auszumalen, da wir, wie schon erwähnt, 9 Jahre dort wohnten.

Wir hatten im Kinderzimer die Wände in hellrosa und hellgelb ausgemalt und im Wohnzimmer hatten wir eine Wand grün gestrichen und der Rest war hell beige ausgemalt. Das Vorzimmer war nur hell beige, aber es war eine Schutzschicht drüber, damit die Wand nicht so schmutzig wird ( das sei auch laut meiem Vermieter nicht erlaubt).

Nun verklagte uns unser Vermieter und möchte das gesamte Haus auf unsere Kosten neu ausmalen lassen und fordert 14000€ laut Kostenvoranschlag mit der Begründung, dass wir ortsunübliche Farben gestrichen hätten und er nun Alles neu ausmalen muss, da man sonst den Unterschied merken würde. Wir sollen auch für die Räume aufkommen, die weiß sind.

Müssen wir diese Kosten übernehmen? Was sind ortsunübliche Farben in Österreich? sollte das grün z.b: eine ortsübliche Farbe darstellen, müssen wir dann für den ganzen Raum aufkommen, obwohl hell beige sicher ortsüblich ist, oder darf er dann nur für die Fläche, wo die "ortsunübliche Farbe verwendet wurde, Kostenersatz fordern?

Vielen Dank im Voraus!



alles2
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Re: Ausmalverpflichtung

Beitrag von alles2 » 19.07.2020, 01:27

Oft sind diese Ausmalverpflichtungen ohnehin rechtsunwirksam. Und so wie Du es beschreibst, sehe ich keinen Grund, warum man Euch die Kosten auf's Aug' drücken sollte. Ortsunüblich wäre schwarz oder knallige/schrille Farben. Im Gegenteil, der Vermieter darf Euch üblicherweise nur dann zum Ausmalen verpflichten, wenn er Euch für den Aufwand entschädigt.
Und schließlich habt Ihr Miete bezahlt, um das Haus benutzen zu können. Da sind dann nicht nur gewisse Verschleißerscheinungen inbegriffen, sondern der Mieter darf das Objekt nach eigenen Vorstellungen einrichten.

Die Arbeiterkammer hat in der Hinsicht schon einige Musterprozesse gewonnen. Daher verweise ich auf deren Artikel (schau Dir auch das Video an):

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/bauenundwohnen/miete/Ausmalen_beim_Auszug.html

Zu dem dort erwähnten Spruch des Landesgerichts Wien ist zu ergänzend erwähnt, dass die Wandfarben wie grün oder ocker ein gleichartiger Zustand darstelle und dem Ortsgebrauch entspreche. Also solange es sich um helle, neutrale Farben handelt (weiß eingeschlossen), ist es auch für nachkommende Mieter zumutbar.

Eigenartig mutet jedoch für mich an, dass bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren auszumalen sei. Bei alles darüber eben nicht. Man sollte meinen, dass es genau andersrum mehr Sinn machen würde. Aber ok, der Passus dürfte eh ungültig sein!
14 Tsd. Euro sind ja lachhaft. Vielleicht probiert es der Vermieter nach dem Prinzip der Einschüchterung. Wenn er merkt, dass Ihr Euch das nicht bieten lässt, könnte er nachgeben. Besonders wenn ihm die Rechtslage bewusst ist und sich dem dennoch zu widersetzen versucht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Pino
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Re: Ausmalverpflichtung

Beitrag von Pino » 19.07.2020, 13:44

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mir auch die Links anschauen!

LG

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