Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

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JuliusPepperwood
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Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von JuliusPepperwood » 07.07.2020, 13:21

Hallo Leute!

Hier mal eine Frage der Gewerbe-, Internet- und eventuell Strafrechtlichen Natur.
Ist jetzt ein vermutlich eher ungewöhnliches Thema aber, vergangenes Jahr haben eine Menge Models ein Vermögen auf Cam-Plattformen wie Onlyfans oder durch den Verkauf von Erotikinhalten auf social-media, zB in Form von Premium-Snapchat Accounts, verkauft.
Nun hab ich in einigen Foren gelesen, dass es sich einige in den USA zum ,,Job" machen, einigen dieser Models, die alleine keine Verkäufe bzw Abos erzielen können, auszuhelfen, in dem sie ihnen anbieten für Sie das Marketing, das Websitemanagement, die Akquisition usw. zu übernehmen. Sie erstellen und managen die Websites für sie und besorgen ihnen die Kunden, indem sie beispielsweise Accounts auf Dating-Seiten für sie erstellen wo das Angebot beworben wird und sich mit anderen Models vernetzen und dadurch das Publikum vergrößern usw.
Die Kunden bezahlen denen dann das Geld fürs Abo, werden für die Inhalte freigeschalten und sie teilen das Geld danach mit den Models auf. Allerdings machen sie das Ganze quasi unterm Tisch. Nun frage ich mich, ob das Ganze legal ist bzw. legal umsetzbar wäre wenn man es als Gewerbe anmelden und versteuern würde oder ob das gesamte Konzept eventuell nicht legal ist. Mir würde allerdings nichts einfallen was unbedingt dagegen sprechen würde.
Wie seht ihr das?

Danke im Voraus!
LG



mastercrash
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Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von mastercrash » 07.07.2020, 17:36

In wie weit diese Tätigkeiten unter ein Gewerbe fallen würden, wäre ggf. zu eruieren. Sicherlich unter kein reguliertes Gewerbe. Eine Gewerbeanmeldung wäre ggf. erforderlich, aber, soweit man bislang keine Vermögensdelikte begangen hat (Betrug, betrügerische Krida, Insolvenzverschleppung, auch wenn keine strafrechtlich relevante, Stichwort Unzuverlässigkeit nach der GewO), eine reine Formalität. Die Nicht-Anmeldung, falls es unter ein Gewerbe fallen würde, wäre eine Verwaltungsstraftat (mit je nach Fall bis zu mehreren tausend Euro Bußgeldern).

Was aber sicher zu tun wäre, ist das Einkommen beim Finanzamt zu deklarieren und zu versteuern (Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit). Andernfalls begeht man eine Finanzdelikt. Die Tätigkeit ist dem Finanzamt binnen 30 Tagen nach Beginn der Tätigkeit formlos anzuzeigen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

JuliusPepperwood
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Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von JuliusPepperwood » 07.07.2020, 19:32

Vielen Dank für deine Antwort!
Ok das klingt schonmal sehr „beruhigend“.
So hab ich mir das eh auch gedacht.
Was ich mich jetzt allerdings Frage ist, wie das ganze Zivil- bzw. eventuell Strafrechtlich auszulegen wäre.
Ich habe Angst davor, dass irgendeiner dieser Zwischenschritte die man dabei macht, ggf. gegen das Gesetz verstößt und man sich dabei unbewusst strafbar macht.
Wie würdet ihr das Ganze Zivil- bzw. Strafrechtlich bewerten? Fällt jemandem irgendwas aus was illegal sein könnte bzw. was man so eventuell nicht ausüben dürfte?
Aus Gewerberechtlicher und Steuerrechtlicher sicht dürfte es wohl ok sein schätz ich.
Aber die beim Finanzamt gehen ja nur Finanzdelikten nach und würden mich ja nicht darüber aufklären ob ich mich eventuell anderweitig strafbar mache.

Danke im Vorraus!

Hank
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Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von Hank » 07.07.2020, 23:21

…wichtig ist vor allem, dass die Vertrags- und Geschäftsbedingungen immer von den Vertragspartnern vereinbart und nicht einseitig diktiert, also aufgezwungen werden…

JuliusPepperwood
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Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von JuliusPepperwood » 07.07.2020, 23:44

Stimmt 🤔
Das könnte sich als weitere Komplikation erweisen...
Normal machen die das ja so, dass die sagen überweis den Betrag auf dieses Konto und dann schicken die ihm halt die Leistung, aber wie das ganze mit einem Kaufvertrag aussehen bzw umgesetzt werden kann ist wieder eine andere Frage...
Müssen die das dann zwingend über eine Website mit „Zahlungspflichtig Bestellen“ bestellen oder kann man das auch irgendwie extern klären, wie beispielsweise im Chat?

JuliusPepperwood
Beiträge: 4
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Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von JuliusPepperwood » 08.07.2020, 00:07

Und wie sieht das mit den Models aus?
Muss man da auch einen schriftlichen Vertrag mit ihnen abschließen oder reicht es aus wenn man sich auf einen Betrag einigt und den einfach Monatlich überweist?

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von Hank » 11.07.2020, 17:00

...ein Vertrag kann zwar auch nur mündlich geschlossen werden, die schriftliche Form erleichtert aber einen nachträglichen Beweis des Vereinbarten, damit klar ist, dass und vor allem wofür ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde...

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Kann man ein derartiges Gewerbe legal anmelden und ausführen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 13.07.2020, 01:09

eine Menge Models ein Vermögen auf Cam-Plattformen
Eigentlich sind es Prostituierte nachdem diese zuerst Geld für eine Dienstleistung verlangen.
indem sie beispielsweise Accounts auf Dating-Seiten für sie erstellen wo das Angebot beworben wird und sich mit anderen Models vernetzen und dadurch das Publikum vergrößern usw.
Also Spammen? Du willst einen Spambot erstellen?
Sie erstellen und managen die Websites für sie
Sofern es sich um eine eigene Domain handelt mag das gut aussehen. Wenn es eine andere Seite ist würde Ich mal in die AGB schauen.
Nun frage ich mich, ob das Ganze legal ist bzw. legal umsetzbar wäre
Wie immer eine frage wie viel Geld du in Anwälte investieren kannst.

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