Alleiniges sorgerecht für 16 jährigen
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Alleiniges sorgerecht für 16 jährigen
Ich habe folgende Frage mein Sohn 16 lebt bei seiner Mutter wir waren nicht verheiratet ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt und habe kein Sorgerecht im August möchte mein Sohn zu mir ziehen und natürlich möchte ich das alleinige Sorgerecht wenn er bei mir wohnt wie muss ich vorgehen
Re: Alleiniges sorgerecht für 16 jährigen
Warum das alleinige Sorgerecht?
Heut ist es üblich das gemeinsame Sorgerecht zu haben. Das kann man bei Gericht beantragen und da ihr Sohn bereits 16 ist und zu Ihnen zieht werden Sie es auch bekommen.
In diesem Alter kann sich Ihr Sohn auch selbst dazu äußern falls es überhaupt zu einem Verfahren kommt.
Heut ist es üblich das gemeinsame Sorgerecht zu haben. Das kann man bei Gericht beantragen und da ihr Sohn bereits 16 ist und zu Ihnen zieht werden Sie es auch bekommen.
In diesem Alter kann sich Ihr Sohn auch selbst dazu äußern falls es überhaupt zu einem Verfahren kommt.
Re: Alleiniges sorgerecht für 16 jährigen
bergfan, bist Du Dir da wirklich sicher? Der Fragesteller schreibt doch, dass sie unverheiratet waren. Somit gibt es für den Vater kein alleiniges Sorgerecht, wenn ich mich nicht ganz täusche. Selbst bei eheliche Kindern wird es für den Vater schwer, das alleinige Sorgerecht durchzubekommen. Wie soll es dann bei unehelichen Kindern machbar sein!?!
Auch dass das gemeinsame Sorgerecht üblich ist, gilt nur für eheliche Kinder. Denn bei unehelichen hat die Mutter von Geburt an die alleinige Obsorge und erst auf Antrag kann eine gemeinsame erwirkt werden. Der Antrag auf Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts kann aber auch direkt beim Standesamt gestellt werden. Das Amt leitet es dann an das Familiengericht weiter.
Auch dass das gemeinsame Sorgerecht üblich ist, gilt nur für eheliche Kinder. Denn bei unehelichen hat die Mutter von Geburt an die alleinige Obsorge und erst auf Antrag kann eine gemeinsame erwirkt werden. Der Antrag auf Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts kann aber auch direkt beim Standesamt gestellt werden. Das Amt leitet es dann an das Familiengericht weiter.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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