Besitzstörungsklage Hauseigener Parkplatz

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HomerSimpspoon
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Besitzstörungsklage Hauseigener Parkplatz

Beitrag von HomerSimpspoon » 06.07.2020, 22:12

Hallo,

Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt bewerten:

Es geht um einen Parkplatz, wo links und rechts Autos parken können, ausgeschildert ist, dass auf der linken Seite Bewohner von Haus x parken dürfen, auf der rechten Seite dürfen Bewohner des Hauses y parken. Auf den Schildern steht, bei Zuwiderhandlung droht Besitzstörungsklage.

Ich wohne in Haus y, parke aber wie etliche andere Bewohner des Hauses y auch ab und an auf der linken Seite, wegen Parkplatzknappheit - umgekehrt parken auch Bewohner von x ab und zu auf der rechten Seite. Dies ist seit mindestens drei Jahrzehnten so, es hat nie jemanden gestört.

Die Parkplätze sind nicht auf Kennzeichen hin ausgeschildert, also es gilt quasi first come, first serve.

Im Kaufvertrag der Wohnung, bzw. Mietvertrag (ich bin Eigentümer, wie die meisten in Haus y, in Haus x gibt es nur Mieter, da keine Kaufoption), wird erwähnt, dass es einen Parkplatz für das Haus gibt, und ein nutzbarer Stellplatz Teil des Vertragsgegenstandes ist, also einfach dazugehört zur Wohnung.

Nun gibt es seit geraumer Zeit eine (alten) Nachbarn, der sich daran stört, dass "auf der falschen" Seite geparkt wird, aber soweit ich das mitbekommen habe, nervt er nur mich. Hat mich zuerst mal angeredet nachdem ich geparkt habe, wo ich wohne.

Dann kam mal ein generelles Schreiben der Hausverwaltung, dass auf der richtigen Seite geparkt werden soll - daran halten tut sich aber niemand.

Letzthin als ich parkte, hat er vom Balkon runtergeschrien, dass ich da nicht parken darf (auf der linken Seite), und ich werde schon sehen, ich werde eine Besitzstörungsklage bekommen.

Liege ich mit meiner Einschätzung da richtig, dass ich da nur verlieren kann, wenn der wirklich eine Klage einreicht - oder gibt es da vielleicht doch irgendwas entgegenzusetzten? Gewohnheitsrecht wird wohl nix, weil die Hausverwaltung das Schreiben an alle versendet hat?

danke,
Beste Grüße



Hank
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Re: Besitzstörungsklage Hauseigener Parkplatz

Beitrag von Hank » 06.07.2020, 22:48

...eine Besitzstörungsklage verliert man meistens dann, wenn man nicht glaubhaft machen kann, dass keine Wiederholungsgefahr besteht, dass es also ausgeschlossen ist, dass Sie jemals wieder falsch parken....

HomerSimpspoon
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Re: Besitzstörungsklage Hauseigener Parkplatz

Beitrag von HomerSimpspoon » 07.07.2020, 09:47

verlieren war vielleicht die falsche Wortwahl, der Nachbar geht mit nem aussagekräftigen Foto zum Anwalt und jener schickt mir dann eine Unterlassungserklärung.

Das wäre ja nicht das Problem, einzig das ich halt dann die Gebühren zahlen darf, die ja ca. 150-300 Euro sind.

Vor Gericht gehen, mach ich ja sowieso nicht.

Meine richtig formulierte Frage wäre also, seh ich das richtig, dass ich da schlichtweg ganz schlechte Karten hab, wenn der eine Besitzstörungsklage einbringt?

Hank
Beiträge: 1452
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Re: Besitzstörungsklage Hauseigener Parkplatz

Beitrag von Hank » 07.07.2020, 22:51

... außer es gibt Anhaltspunkte für die berüchtigte "Raubrittermethode" ("Zahlen oder Klage")...

Sonst ist es besser, die Kosten für das Aufforderungsschreiben zu zahlen, damit sich der Gestörte mit der Unterlassungserklärung zufrieden gibt, denn bei einer Gerichtsverhandlung fallen bekanntlich Prozesskosten an und der Kläger hätte obendrein einen exekutierbaren Unterlassungstitel...

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