Rücktritt vom Haustürgeschäft

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
falke62
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2020, 18:03

Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von falke62 » 28.06.2020, 18:15

Gilt der Rücktritt vom Haustürgeschäft auch bei einem Vertrag mit einer Entrümpelungsfirma, den man nicht in deren Geschäftslokalitäten, sondern in der zu entrümpelnden Wohnung geschlossen hat?



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von Hank » 28.06.2020, 18:34

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher jedenfalls dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat...

falke62
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2020, 18:03

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von falke62 » 28.06.2020, 19:27

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Vertreter des Unternehmens hat nach dem Leisten der Unterschrift handschriftlich eine Stornogebühr von 35% in den Vertrag eingefügt, als ich den Vertrag wieder zurücknehmen wollte. Macht es Sinn die Mahnung des Rechtsanwaltes dieses Unternehmens zu ignorieren und sich einen Anwalt zu nehmen, da ja der Vertrag nachträglich manipuliert wurde?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von alles2 » 28.06.2020, 21:12

Hast Du mal nach dem Rechtsanwalt und dem Unternehmen gegoogelt und etwaige Bewertungen durchgestöbert? Nicht auszuschließen, dass hier nicht mit sauberen Mitteln gearbeitet wird.

Ist aus dem Vertrag zu entnehmen, wann Du es unterschrieben hast? Und wurde der handschriftliche Nachtrag mit einem Datum versehen? Wenn nicht, stehen Deine Chancen gut, dass diese Klausel nichtig ist.

Wie erfolgte der Storno? Nachweislich per Einschreiben (oder SMS, Email,...)? Es ginge dabei um die Einhaltung von Fristen (14-tägig). Wie so ein Rücktritt nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aussehen könnte, ist hier zu entnehmen (Musterbrief in der rechten Leiste):

https://www.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/ruecktritt_kuendigung/Haustuergeschaeft_und_Werbeveranstaltung.html

So oder so vermute ich, dass Dir ein kostenloser Rücktritt wegen falscher, fehlender oder unvollständiger Rücktrittsbelehrung zusteht. Das ist nämlich Gang und Gäbe. Erst recht dürfen keine Stornogebühr verlangen werden. Im Gegenteil, der Vertreter muss Dir den Betrag eventuell samt gesetzlichen Zinsen (von 4 % ?) zurückzuerstatten. Mehr dazu ist der Broschüre der AK zu entnehmen (Seite 50 bis 52):

https://stmk.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/konsument/20170823_Ruecktrittsrechte_2016_Broschuere-barrf.pdf

Dort heißt es konkret:
Rechtsfolgen:
Es handelt sich um ein kostenloses Rücktrittsrecht. Es darf beispielsweise keine Stornogebühr verrechnet werden. Wurden bereits Leistungen erbracht, so hat Zug um Zug:
■ der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
■ der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ohne die Fassung der Rücktrittsbelehrung des Vertrages zu kennen, nehme ich an, dass man Dich durch die Einschüchterungstaktik zu einer Zahlung bewegen möchte und man wohl aufgrund der Unrechtmäßigkeit von weiteren Maßnahmen absehen wird. Daher würde ich auf einen Anwalt verzichten und auf den "Schmäh" nicht einsteigen. Stattdessen eher dem Verfasser höflich und bestimmt vermitteln, dass man "in Absprache mit der AK" sich einem etwaigen gerichtlichen Verfahren mit Wohlgefallen entgegensieht. Für normal sollte diese Sache dann gegessen sein. Wobei ich anmerken möchte, dass mir der ganze Sachverhalt nicht vorliegt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

falke62
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2020, 18:03

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von falke62 » 28.06.2020, 23:06

Vielen Dank für die Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen. Der "Unternehmer" hat auf seiner Homepage weder seinen Namen noch eine Bewertungsfunktion. Der Vertrag war ein Angebot, auf dem Angebot durchgestrichen wurde und Auftrag drüber geschrieben wurde,Datumsstempel gab es bei dem handschriftlichen Vermerk keinen. Gekündigt habe ich den Vertrag ihm persönlich gleich nachdem er 3000 Euro bar auf die Hand wollte. Er hat die Kündigung nicht akzeptiert und ist mit dem Schlüssel der Wohnung abgehauen. Ich habe dann mit der Büromitarbeiterin telefoniert und auch ihr die Kündigung ausgesprochen. An den Schlüssel kam ich erst wieder, als ich die Polizei eingeschaltet habe. Bei der Schlüsselübergabe hat man mir eine Stornorechnung in die Hand gedrückt. Am nächsten Tag bekam ich per Mail die Klagsdrohung vom Anwalt. Ich bin Auslandsösterreicher und habe in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung.
Trotzdem vielen Dank für denTip mit der AK.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von alles2 » 28.06.2020, 23:30

Ich denke, das sagt schon alles aus. Verstehe nur nicht ganz, warum er auf dem Vertrag nicht gleich handschriftlich ergänzt hat, dass Du ihm eine Mille schenkst. Ok, wäre dann doch zu offensichtlich gewesen :wink:

Theoretisch könnte man bei dem Schlüssel sogar über die strafrechtliche Verfolgung wegen Entwendung nach § 141 StGB nachdenken. Erpressung wäre auch so ein Gedankengang, wenn er ausgesprochen hätte, Du würdest den Schlüssel erst nach einem gewissen Entgelt (z.B. die höchst bedenklichen Stornogebühren) bekommen.
Daher kann man im Extremfall den Spieß umdrehen und diesen Schritt lediglich androhen, sollte er keine Ruhe geben!

Vergiss etwaige Bewertungen auf den Seiten der Anbieter. Jene von Google, Herold oder Bewertungssystemen wie Trustpilot sind da schon neutraler, sofern das Unternehmen auf diesen Plattformen eingetragen ist.

Wichtig ist für Dich, sich nicht einlullen zu lassen. Solche vermeintlich "falsche Fuffziger" (Gauner) setzen nämlich gerne einmal auf die Unwissenheit des Gegenübers. Zeigt man, dass man sich nichts bieten lässt, streicht der andere für gewöhnlich schon die Segel.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von SK » 29.06.2020, 11:00

Es ist zunächst zu klären wie der Vertrag zustande kam.

Ist das FAGG anzuwenden?

falke62
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2020, 18:03

Re: Rücktritt vom Haustürgeschäft

Beitrag von falke62 » 02.07.2020, 21:30

Habe mir jetzt eine telefonische Beratung von der AK geholt. Die haben mir geraten, mich auf das FAGG zu beziehen und dem Anwalt zu schreiben, dass der Vertrag gar nicht gültig ist, da man es versäumt hat mich auf mein 14 tägiges kostenloses Kündigungsrecht aufmerksam zu machen. Auf die Mail, die ich vor 2 Tagen geschrieben habe, hat der Anwalt bislang nicht reagiert.
Bin jetzt neugierig ob er trotzdem klagt und vor allem ob er meine Adresse rausbekommt. Ich bin Auslandsösterreicher und er hat nur meinen vollen Namen und meine e-mailadresse.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 71 Gäste