Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

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AgegenB
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Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

Beitrag von AgegenB » 27.06.2020, 14:58

Liebes gescheites Jusline Team,

ich hätte eine Frage zu einer Zug-um-Zug Rückabwicklung mittels Wandlungsvereinbarung.

Sachverhalt (Ausschnitt):
Ort: Wien
A und B vereinbaren, dass ihr Kaufvertrag bzgl. eines PKWs, Zug-um-Zug Rückabgewickelt wird.
A wird den Kaufpreis rücküberweisen. Nach erfolgter Rückzahlung, stellt B den PKW samt Zulassungsschein und Schlüssel wieder an B bis zum [DATUM] zurück.

Frage:

Das Fahrzeug hat kein Pickerl mehr und ist auch nicht fahrtauglich.
Ist B dazu verpflichtet das Fahrzeug direkt an A zu überstellen mittels Anhänger etc., wenn dieses z.B. nicht in Wien sondern in Oberösterreich steht oder genügt eine Übergabe vor Ort (Oberösterreich)?
Oder kann B in die Wandlungsvereinbarung hineinschreiben, dass das Fahrzeug explizit vor Ort übergeben wird?

beste Grüße
AgegenB



alles2
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Re: Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

Beitrag von alles2 » 28.06.2020, 02:59

Ich brauche Dir nicht erklären, dass man in einem Vertrag praktisch alles reinpacken kann und es zu erfüllen wäre, sofern es im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt (beispielsweise durch die Unterschrift).
Üblicherweise kommt die Wandlung zur Anwendung, wenn das Produkt nicht dem beworbenen Zustand entspricht und kein Weg um eine Rückabwicklung führt. Es geht nicht so klar hervor, ob das Verschulden rein beim Verkäufer zu finden ist oder es sich hier um eine kulante Vereinbarung handelt.

Als Faustformel gilt (insbesondere beim Online-Kauf und nicht bei einem Kauf im Laden anwendbar), dass der Käufer für den Transport des Produkt bis zu sich aufkommt. Von Sonder-Konditionen wie den Gratis-Versand mal abgesehen. Steht eine Rückabwicklung im Raum und trifft dem Verkäufer kein Verschulden, sollte eigentlich der Käufer für die Kosten aufkommen (viele Webshops übernehmen diese mittlerweile trotzdem). Hat sich der Verkäufer nicht an den Bedingungen des Kaufvertrages gehalten, übernimmt dieser sämtliche Kosten für den Transport (hin und zurück).

Daher wäre die Sachlage im Falle des Vertragsbruchs seitens des Verkäufers eindeutig. Wenn es aufgrund des Nichtgefallens zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, bei der der Verkäufer auf humane Art nachgegeben hat, würde ich sagen, dass der grüne B dafür Sorge zu tragen hätte, dass das Fahrzeug zumindest wieder dort abgestellt wird, wo es abgeholt wurde. Und der rote A sich selbst darum kümmern muss, dass es von dem Platz wieder zu ihm gelangt, sollte er sich zwischenzeitlich ganz woanders (im Sinne von weiter weg) aufhalten. Sollte der Käufer dennoch bereit sein, den weiteren Weg auf sich zu nehmen, wäre der Mehraufwand vom Verkäufer zu ersetzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AgegenB
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Re: Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

Beitrag von AgegenB » 28.06.2020, 08:17

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Anscheinend hätte ich doch ausführlicher sein sollen, sry! :)

Das mit der Privatautonomie ist mir bewusst, jedoch war mir nicht klar, dass es in dieser Form auch unproblematisch ist. Der Hergang war so, dass B von A das Auto persönlich in einem Privatkauf abgekauft hat und sich herausgestellt hat, dass das Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungszeit (speziell innerhalb 6 Monate nach Kauf) nicht mehr funktionstauglich war und auch kein Pickerl mehr bekommen hat.

Nach langem hin und her und einer Klagsschrift hat A nun eingelenkt und die Wandlung akzeptiert. Jedoch ist dadurch jetzt kein "Verschulden" im engeren Sinn bewiesen, da ihm dieses nicht konkret vor der Verhandlung nachgewiesen werden konnte (höchstens eine fahrlässige Verwahrung i.S.v. pfusch bei Reparatur, etc.).

Die Rückabwicklung beinhaltet auch eine zusätzliche Zahlung zu dem Kaufpreis (von A zu leisten), um die Anwaltskosten zu decken. B steigt dennoch mit einem Minus aus, da noch zusätzliche Kosten entstanden sind, wie zB Standplatzkosten zur Unterstellung des Fahrzeuges, sowie Mechanikerkosten um festzustellen was überhaupt deffekt ist usw.
Da diese Kosten nicht in der Rückabwicklung (kulanterweise) nicht beinhaltet sind könnte man doch meinen, dass es gerechtfertigt wäre, dass A selbst dafür sorgen muss das Fahrzeug wieder an sich zu bringen (Transportkosten, etc.) und die Übergabe mittels Schlüssel + Papiere und der Angabe wo das Fahrzeug steht reichen sollte?

Also wäre es ratsam bzw. würde es reichen in die Wandlungsvereinbarung hineinzuschreiben, dass das Fahrzeug mit Übergabe des Schlüssel + Papiere und Standort als übergeben zu betrachten ist?

Hoffe es ist nun ausführlicher :)

alles2
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Re: Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

Beitrag von alles2 » 28.06.2020, 13:07

Nachdem der Verkäufer offensichtlich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, hat er Pech gehabt und sollte, sofern nichts anderes ausgemacht, für sämtliche Kosten aufkommen. Denn schließlich wäre dann die Gewährleistung Bestandteil des Kaufs, die eben zu erfüllen ist. Das muss dem roten A sehr wohl bewusst gemacht werden. Wie kommt der grüne B sonst dazu, Geld für etwas zu verbraten, weil der Händler seinen Pflichten nicht nachkommt. Also entweder der Verkäufer holt das Fahrzeug ab oder er ersetzt Euch den Aufwand.

Im Gegensatz zu den von Dir genannten erlassenen Nebenkosten könnte der rote A theoretisch ein Benützungsentgelt für die Zeit der Fahrtauglichkeit geltend machen :wink:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AgegenB
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Re: Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)

Beitrag von AgegenB » 30.06.2020, 16:23

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen :).

Vielleicht liest man sich ja bei interessanteren Themen wieder.

beste Grüße
AvsB

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