Arzneimittelgesetz - Melatonin

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lenchen123
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Arzneimittelgesetz - Melatonin

Beitrag von lenchen123 » 26.06.2020, 13:38

habe aus den USA 2 Packungen melatonin retardiert (10mg) x100 und eine packung zitrus Bergamotte bestellt. warenwert gesamt 80€, habe mit Kreditkarte gezahlt (nach Österreich).

hab heute einen brief vom zoll bekommen, dass meine Sendung wegen Inhalt Arzneimittel zurückgehalten wird und ich 20 tage zeit habe, den bedarf von nem Arzt nachzuweisen ansonsten organstrafverfügung oder anzeige an die zuständige bezirksverwaltungsbehörde.

ich wusste nicht, dass die dinge illegal sind und hab noch nie bewusst was illegales bestellt. melatonin gibt's bei uns in jeder Drogerie und apotheke, allerdings anscheinend nur mit max. 3mg pro kapsel und retardiertes nur in der apotheke mit Rezept mit 2mg pro kapsel. also ist retardiertes anscheinend als Arzneimittel eingestuft soweit ich das jetzt ergoogeld hab.. dieses zitrus Bergamotte keine Ahnung (das zeug ist für meine mama, pflanzenextrak dass cholesterin senken soll), aber ich dache auch nicht, das irgendso ein Pflanzenextrakt zum Cholesterin spiegel senken illegal sein könnte..
in dem brief vom zoll steht nicht, was genau drin war und was genau illegal ist.

wie dem auch sei - was würdet ihr an meiner stelle machen?

A) zu einem arzt gehen und mir von dem nen Rezept für melatonin holen, wäre das möglich (würde ich grundsätzlich sicher bekommen wegen meinen schlafproblemen)? oder ist die dosierung einfach zu hoch? wo finde ich da infos? wobei in dem brief steht, dass der bestätigen muss, dass ohne dem medikament lebensgefahr drohen würde, ich mein das wird mir kein arzt bestätigen..

B) ich mache nichts und bekomme dann entweder eine organstrafverfügung oder anzeige an die zuständige bezirksverwaltungsbehörde. woher weiß ich, was ich bekomme? wenn ich nur eine organstrafverfügung bekomme ist dass doch eigentlich nur wie eine radarstrafe oder? also da wird nichts in mein strafregister eingetragen und ich zahl einfach nur die 100€ oder so (bzw. mit welcher Höhe kann ich rechnen?) und die sache ist erledigt? falls ich davon ausgehen kann, wär das ok, ist halt dumm gelaufen aber besser, als irgendwelche ernsthaften konsequenzen zu haben und aufwendige scherereien mit anwalt..

C) das paket wurde zwar an meinen namen geschickt und eine rechnung liegt drin wo draufsteht dass ich mit kreditkarte bezahlt habe, allerdings bin ich an der adresse nicht gemeldet und bis auf die rechnung haben die keinen beweis, dass das paket überhaupt für mich ist.. also wäre einfach dort anrufen und sagen, ich hab nichts bestellt auch eine option? oder können die dann meinen kreditkartenauszug verlangen oder vom versender aus den USA (ganz normaler seriöser nahrungsergänzungsmittelshop) das verlangen?

Anwalt möchte ich eigentlich nicht einschalten wegen der sache, kostet mich wsl deutlich mehr als einfach eine kleine strafe zu zahlen und die ware nicht zu bekommen?

andere Möglichkeiten? vl mal beim zoll anrufen und fragen mit was ich zu rechnen hab? oder lieber nichts sagen weil ich damit ja sofort zugebe, dass ich es bestellt hab?

Bin echt ratlos und hab ziemlich Angst, vielen Dank für eure Hilfe :oops:



alles2
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Re: Arzneimittelgesetz - Melatonin

Beitrag von alles2 » 26.06.2020, 15:30

Ich bin gerade selber etwas verblüfft, weil ich mich mit diesen Wirkstoffen auch unlängst beschäftigt habe und man durch die Einnahme von natürlichen Nahrungsmitteln ebenso auf hohe Melatonin-Dosierungen kommen kann. Noch dazu hast Du Präparate gekauft, die beim Verkäufer keiner Zulassung als Arzneimittel bedürfen, weshalb man meinen sollte, dass auch der Import rechtens sein könnte.
Doch es scheint so, als gelte Melatonin für die EU grundsätzlich als Arzneimittel, während es im Inland nicht so pauschal gesehen wird. Ein Arzneimittel außerhalb der EU darf daher nur eingeführt werden, wenn es der Verordnung Nr. 726/2004 der Europäischen Kommission entspricht. Und solange ein Produkt nicht als unbedenklich eingestuft wird, wird es keine Einfuhrbewilligung geben.
Das dürfte wohl der Grund sein, warum Medikamente gerne in Tschechien gekauft werden (oft um die Hälfte als bei uns), anstatt außerhalb der EU-Grenzen.

Bei uns findet man ja im freien Handel oft Kapsel mit 0,5 mg und 1 mg. In der Apotheke bin ich sogar auf ein Produkt gestoßen, welches mit 1,9 mg deklariert wurde. Vermutlich, damit es definitiv frei erhältlich sein darf, wenn das mit der rezeptpflichtigen 2 mg stimmen sollte. Anscheinend können sich selbst die Händler nicht sicher sein oder nutzen womöglich einen Graubereich aus.
Aber auf der anderen Seite habe ich im Reformhaus ein Produkt mit 5 mg gefunden:

https://www.espara.com/de/produkte/detail.asp?id=182

Wichtig der Hinweis:
Entspricht der EU-Richtlinie 2002/46/EG, umgesetzt in österreichisches Recht durch die NEM-Verordnung 88/2004 (in der jeweils gültigen Verfassung).
Aufgrund der Umstände habe ich mich telefonisch an die AGES gewendet. Das Kontaktformular findet man unter

https://www.ages.at/startseite/

Dort werden auch zwei Bundesministerien erwähnt. Die könnte man auch anschreiben. Konkret dürfte es die Abteilung "Arzneimittel und Medizinprodukte" sein.

Über die Standorte der AGES findet man auch die Telefonnummer:

https://www.ages.at/ages/standorte/wien/

Ich hatte nach der gesetzlich erlaubten Grenzmenge gefragt und man konnte mir nichts Konkretes nennen, weil sich die EU anscheinend dahingehend nicht festlegen möchte. Auf die Frage, warum das 5 mg Produkt eines Salzburger Herstellers in den Regalen eines Reformhauses zu finden sei, meinte man in etwa: "Wer weiß, ob im Hintergrund ein Verfahren läuft".

Wie man an Deiner Stelle vorgehen würde, könnte es verschiedene Ansätze geben. Nur der Kampf gegen die Behörden macht wohl wenig Sinn, besonders wenn man sich in das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG 2010) und Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) hineinliest. Mögliche Bettlektüren wären:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20180312_VGW_001_076_5102_2017_00/LVWGT_WI_20180312_VGW_001_076_5102_2017_00.html

und

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2016160092_20161122L00/JWT_2016160092_20161122L00.html

Ein nachträgliches Rezept vom Arzt, den man in der Form erst einmal bekommen müsste, würde Dir nichts bringen, weil es auch in den heimischen Apotheken Produkte mit 10 mg gibt und es nicht über die Tatsache hinwegtäuschen würde, dass Du die Produkte ohne vorherige Einfuhrbewilligung bestellt hast. Daher stellt sich die Frage nicht, ob die Dosis allgemein zu hoch ist, sondern ob sie notwendig ist. Das bleibt natürlich nur dem Arzt über. Ob sich der Patient auch daran hält, ist freilich eine andere Frage.
Auch bei der Sache mit der Lebensgefahr wäre ich mir nicht sicher. Stattdessen könnte es theoretisch reichen, wenn der Arzt bescheinigt, man wäre auf ein Arzneimittel angewiesen, welches hierzulande nicht erhältlich sei.
Nach § 21 AWEG 2010 beträgt die Höchststrafe 3600 Euro, wobei im oberen von den beiden Links 140 Euro verhängt wurde.
Sich aus dieser Sache herauszuwinden, halte ich für keine gute Idee. Außer Du hast bei Deiner Bank die Kreditkarte sperren lassen und nachweislich Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstattet, nachdem Du von einem angeblichen Missbrauch Wind bekommen hast. Sonst könnte der offizielle Bewohner der Adresse Probleme bekommen. Auf der anderen Seite kann ich mir gut vorstellen, dass der amerikanische Shop bei einer behördlichen Anfrage über die Kreditkarten-Daten (sofern nicht auf der Rechnung selbst nicht teilweise aufgeführt) nicht mitspielen könnte.
Du hast halt diesmal das Pech gehabt, dass das Paket nicht "durchgerutscht" ist. Probieren kann man es ja, während Unwissenheit eben nicht vor Strafe schützt.


Anscheinend verhält es sich bei Bergamotte nicht recht viel anders. Mir ist bekannt, dass es zur Regulierung des Cholesterins beitragen kann. Meine Mutter bekam Statine verschrieben, gegen die sie eine Abneigung hegt. Der Apotheker hat "Arterin" als pflanzliches Pendant empfohlen, welches auf das rote Reismehl beruht. Es soll denselben Wirkstoff haben, nur unter einem anderen Namen, und soll ebenfalls nicht ganz unumstritten sein. Der Hersteller hat dem Produkt eine "neue Formulierung" neben Artischocke u.a. auch mit Bergamotte verpasst. Warum das bei Dir den Zoll wieder auf den Plan gerufen hat, ist mir unerklärlich.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

flor99
Beiträge: 1
Registriert: 28.09.2020, 09:27

Re: Arzneimittelgesetz - Melatonin

Beitrag von flor99 » 28.09.2020, 09:32

Hallo,

ich bin leider genau in der gleichen situation. Allerdings habe ich 3mg tabletten aus den usa bestellt und den gleichen brief bekommen.
Ich wollte nachfragen, wie die es bei dir ausgegangen ist, bzw. wie hoch die Strafe war.

Mfg.

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