Umsetzungspflicht Einreichplan

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Max Leiter
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Umsetzungspflicht Einreichplan

Beitrag von Max Leiter » 26.06.2020, 10:42

Hallo zusammen,

müssen untergeordnete Bauteile, wie z.B. Einfriedungen verpflichtend errichtet werden wenn diese so eingereicht wurden oder gibt es hier keinen Zwang?
Fertigstellungsanzeige für das Wohnhaus wurde bereits eingereicht und zur Kenntnis genommen.

Vielen Dank



alles2
Beiträge: 3268
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Re: Umsetzungspflicht Einreichplan

Beitrag von alles2 » 26.06.2020, 22:52

Das würde ich zum ersten Mal hören, zumal man doch niemand zu etwas zwingen kann. Aber eine Fertigstellungsanzeige reiche ich auch erst ein, wenn das Bauvorhaben wirklich beendet ist. Und wenn etwas genehmigt wurde, was dann doch nicht zustande kommt, wäre es eben zu melden und gut is'. Sollte man zumindest meinen...welchen Vorfall hat es gegeben, der Dich zu dieser Frage bewegt hat?

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben werden oft mit festgesetzten Fristen freigegeben. Wird das nicht eingehalten erlischt eben die Bewilligung oder man kann um Fristverlängerung ersuchen. Soll heißen, auch da kann man niemand zur (fristgerechten) Erfüllung zwingen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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