Liebe Forum-Mitglieder,
gemäß dem Notariatsaktsgesetz bedürfen Schenkungsverträge ohne vorherige Übergabe eines Notariatsaktes.
In einem Sacheinlagevertrag, den ich vor mir liegen habe, wird von Unentgeltlichkeit gesprochen. Liegt damit eine Schenkung vor, welche eines Notariatsaktes bedarf und wie könnte man die vorherige Übergabe machen?
Vielen Dank im Voraus!
Notariatsakt unentgeltliche Sacheinlage!
Re: Notariatsakt unentgeltliche Sacheinlage!
Doppelt hält nicht immer besser. Wer was beitragen möchte, wäre im Originalthread besser aufgehoben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15326
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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