Arzneimittelgesetz
Arzneimittelgesetz
Darf ein Allgemeinmediziner Arzneien (benzodiazepine) abgeben? Bzw. Dem Patienten mitgeben?
Re: Arzneimittelgesetz
Bei gegebener Indikation (auch durch Arztbrief) werden Benzos gerne mal für 2 oder max. 4 Wochen abgegeben oder verschrieben. Früher mehr als heute, weil auch bei den Allgemeinmedizinern in den letzten Jahren ein Bewusstsein für das Missbrauchspotenzial geschaffen wurde. Nachdem der Hausarzt die primäre Anlaufstelle für Schlafstörungen oder innere Unruhe ist, wüsste ich nicht, was dagegen spricht, wenn damit hinsichtlich der Dosis sorgfältig umgegangen wird. Bei Süchtigen kann die Vereinzelung durch die Apotheke vorgenommen werden. Kann sein, dass nur bei Kindern und Jugendlichen die Verabreichung nur durch ein Facharzt erfolgen darf. Da das Medikament günstiger als die Rezeptgebühren sein soll, würde es mich nicht wundern, wenn man es auch deshalb vom Arzt direkt bekommt.
Das Zeug wird eben "in der Szene" nur zu gerne weiterverkauft, was strafbar ist!
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Arzneimittelgesetz
Dachte nur mal iwo. gelesen zu haben dass es nur über Rezept geht. Und der Arzt keine Psychotropen Medikamente zur späteren Anwendung abgeben darf.
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Re: Arzneimittelgesetz
hallo,
wenn du rezeptfreie benzodiazepine suchst, kann ich dir die apotheke www.pharmacy-weightloss.net empfehlen, wo du sie problemlos online kaufen kannst. schnelle lieferung und bequeme zahlung mit btc
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Re: Arzneimittelgesetz
gem. § 59. (1) AMG: dürfen Arzneimittel nur durch Apotheken abgegeben werden.
Ärzte dürfen nur Ärztemuster abgeben, wobei die Abgabe von Ärztemustern von Arzneispezialitäten, die psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten, verboten ist - § 58 AMG.
Ärzte dürfen nur Ärztemuster abgeben, wobei die Abgabe von Ärztemustern von Arzneispezialitäten, die psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten, verboten ist - § 58 AMG.
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Re: Arzneimittelgesetz
Ergänzung: in ländlichen Gebieten, wo die Versorgung durch Apotheken erschwert ist, kann es sog. "Hausapotheken" geben, das sind Ärzte, die eine Apotheke in der Arztpraxis mitführen.
Re: Arzneimittelgesetz
Für weiterführende Informationen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17820
Für Ergänzungen wäre das Stift-Symbol ("Beitrag ändern") oben rechts vom eigenen Beitrag statt einem anschließenden zweiten Beitrag vorzuziehen. Es gibt Plattformen, da würde dies automatisch zusammengeführt werden.
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