Liebe Leser,
wann ist es erlaubt ohne Zustimmung der fotografierten Personen Fotos von ihnen zu machen? Ist es ohne Zustimmung auf jeden Fall verboten? Ausnahme: Man hat eine Erlaubnis, weil man Journalist/Detektiv o.a. ist?
Was sieht das DSGVO vor und was das Recht in diesem Land? Wie sieht die Praxis aus?
Ich warte auf eure Antworten
Fotos erlaubt?
Re: Fotos erlaubt?
Im Wesentlichen kannst Du Dich an Art. 6 Abs. 1 DSGVO orientieren:
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/6
Keine Probleme sollte es darstellen, wenn die Person nicht eindeutig erkennbar ist (beispielsweise von hinten oder von oben [Drohne] abgelichtet), die Bilder allein für den privaten Gebrauch vorgesehen sind (Urlaubsfotos), wenn der Abgebildete nicht explizit widerspricht, es zur Aufklärung eines Vergehens/Verbrechens beitragen kann (öffentliches Interesse), oder eine entsprechende Interessensabwägung nach Art. 6 (1) Zeile f) DSGVO vorgenommen wurde (berechtigtes Interesse).
Der heimische § 79 Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Zulässigkeit fotografischer Bildnisse:
https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/78
Für Mitarbeiter- oder Veranstaltungsfotos gibt es eigene Bestimmungen, auf die erst bei Bedarf eingegangen werden würde.
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/6
Keine Probleme sollte es darstellen, wenn die Person nicht eindeutig erkennbar ist (beispielsweise von hinten oder von oben [Drohne] abgelichtet), die Bilder allein für den privaten Gebrauch vorgesehen sind (Urlaubsfotos), wenn der Abgebildete nicht explizit widerspricht, es zur Aufklärung eines Vergehens/Verbrechens beitragen kann (öffentliches Interesse), oder eine entsprechende Interessensabwägung nach Art. 6 (1) Zeile f) DSGVO vorgenommen wurde (berechtigtes Interesse).
Der heimische § 79 Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Zulässigkeit fotografischer Bildnisse:
https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/78
Für Mitarbeiter- oder Veranstaltungsfotos gibt es eigene Bestimmungen, auf die erst bei Bedarf eingegangen werden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Fotos erlaubt?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000.pdfregentropfen hat geschrieben: ↑20.06.2020, 02:29wann ist es erlaubt ohne Zustimmung der fotografierten Personen Fotos von ihnen zu machen? Ist es ohne Zustimmung auf jeden Fall verboten?
Re: Fotos erlaubt?
Dazu passend der berühmte Fall mit dem Zeitungsfoto vom "Eingenickten Offizier": OGH, Urteil vom 25.3.2003, 4 Ob 268/02v
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