Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

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Zitrone
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Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 19.05.2020, 12:38

Hallo zusammen wieder mal,
es geht noch immer um die Mahnklage, welche angeblich von der Post nicht zugestellt wurde.
D.h. die Hinterlegung (gelber Zettel) wäre angeblich nie im Postkasten gewesen.
Inzwischen wurde die Mitarbeiterin der Post diesbezüglich befragt und sie hat angegeben, dass sie den gelben Zettel mit einem starken Klebeband an allen vier Seiten an der Haustüre angebracht hätte und sich noch genau daran erinnern könnte.
Nun behauptet der Rechtsanwalt des Beklagen, dass es sich hierbei um eine ordnungswidrige Zustellung handelt, da der gelbe Zettel in das versperrbare Postfach gelegt werden hätte müssen.
Das Namensfach des Postfaches war nicht beschriftet, lediglich die Hausnummer (ohne Straßenbezeichnung) war schwer leserlich am Postfach zu finden.
Davon haben wir ein Foto. Die Postfrau selbst hat das bei der Einvernahme nicht angegeben.
Könnte die beklagte Partei damit durchkommen und so die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirken?
Vielen Dank für Eure Hilfe!



MG
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von MG » 19.05.2020, 13:18

§ 17 Zustellgesetz:


(2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-, Gartentüre) anzubringen. Sie hat den Ort der Hinterlegung zu bezeichnen, den Beginn und die Dauer der Abholfrist anzugeben sowie auf die Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen.
(…)
(4) Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene Zustellung ist auch dann gültig, wenn die im Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Zitrone
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 19.05.2020, 13:29

Vielen Dank!
Ich muss nochmal fragen - es darf im Postfach ODER an der Haustür hinterlegt werden?
Nicht, es muss im Postfach hinterlegt werden und wenn das nicht möglich ist, erst an der Haustür...?!
Danke, ich möchte nur ganz sichergehen.

alles2
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von alles2 » 19.05.2020, 18:21

Mich würde es tatsächlich wundern, wenn es zu einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommen würde. Ganz einfach aus zwei Überlegungen heraus:

1) Es wird einen berechtigten Grund haben (auch wenn sie es nicht konkretisiert hatte), warum die Postlerin sich die Mühe gemacht hat, das Dokument extra mit Klebeband an die Tür anzuhängen. Das macht bestimmt niemand freiwillig, zumal diese Branche grundsätzlich unter Zeitdruck steht. Sie wollte wahrscheinlich auf Nummer sicher gehen und da kann man ihr schwer was vorwerfen. Gerade bei so einem "sensiblen" Brief hat sie wohl das richtige getan. Daher ist es schon mal gut, dass Du das mit diversen Aufnahmen dem Richter veranschaulichst.

2) Wenn ein Brief an der Türe angebracht wurde, muss es auch jemand wieder runtergegeben haben. Wenn nicht er, wer dann? Oder will er Euch etwa verklickern, vom Winde verweht? Nachdem es sich um eine unbequeme Angelegenheit handelt, die gegen ihn gerichtet ist, liegt es förmlich auf der Hand, dass er alles daran gesetzt haben könnte, dem drohenden Ungemach abzuwenden. Wer weiß, vielleicht hat er da die Rechnung ohne den Wirten gemacht!
Zitrone hat geschrieben:
19.05.2020, 12:38
es geht noch immer um die Mahnklage, welche angeblich von der Post nicht zugestellt wurde.
Daher wäre es begrüßenswert gewesen, wenn Du nicht einen zweiten Thread gestartet hättest, sondern den anderen fortgeführt hättest:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15039
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Zitrone
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 19.05.2020, 19:29

Es hat sicher einen berechtigten Grund, denn der Beklagte hat sein Postfach zuerst nur hin und wieder geleert (es ist regelmäßig übergegangen) und dann über Wochen seine Post auf der Rückbank seines Auto gehortet. Fussmatte und Sitzbank waren in den besten Zeiten eine Ebene... davon haben wir auch ein Foto und das dem Gericht bereits im Februar übermittelt.
Nun haben wir ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt bekommen, dass eben eine ordnungswidrige Zustellung stattgefunden hätte und dieser formuliert das tatsächlich so, dass der Zettel ja vom Winde verweht werden hätte können...
Oder dass wir ihn als unmittelbare Nachbarn entfernt hätten. Wir waren erstens zu diesem Zeitpunkt gar nicht zuhause und zweitens war uns nicht bewusst, dass ein Zahlungsbefehl vollstreckbar wird, wenn eine Frist abläuft. Das war dem Beklagten wohl auch nicht bewusst. Ich bin der Meinung, dass er sich durch den extra gut befestigten Zettel an seiner Tür provoziert gefühlt hat und diesen einfach im Müll entsorgt hat....
Wir hätten absolut kein Interesse daran gehabt, dass er die Hinterlegung nicht bekommt, denn wir wollten das so schnell als möglich erledigt haben.
Sein Haus ist das letzte in einer Sackgasse und es gibt an dieser Straße sowieso nur unsere beiden Häuser...

Zitrone
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 19.05.2020, 19:35

Daher wäre es begrüßenswert gewesen, wenn Du nicht einen zweiten Thread gestartet hättest, sondern den anderen fortgeführt hättest:
Entschuldigung, daran habe ich nicht gedacht. Das war keine böse Absicht. Kann ich die Beiträge zusammenfassen?

alles2
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von alles2 » 19.05.2020, 20:45

Die Postlerin wusste, was sie tat. Nicht umsonst hat sie einen starken Klebeband bei sich gehabt. Das wird sie bestimmt nicht privat mitgeführt haben, sondern dürfte vom Arbeitgeber so vorgeschrieben sein, damit es in gewissen, rechtlich abgedeckten Fällen zur Anwendung kommt (Danke "MG" für den entsprechenden Paragraphen!).

Der Anwalt des Beklagten kann schreiben was er will. Schließlich wurde er dafür eingesetzt, damit er den Mandanten bestmöglich verteidigt. Nur ob er damit beim Richter durchkommt, ist eine ganz andere Frage. Er kann noch so viele Hypothesen aufstellen, was er will. Nur ändert es alles nichts, wenn das Verhalten der Postlerin vorschriftsmäßig ist.

Es bleibt dabei. Der Grund für die Anbringung an der Haustür gilt es zu erörtern, um die Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Der Beklagte hat dafür Sorge zu tragen, dass die Post ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Wenn nicht, trägt er die Gefahr, falls es vom Winde verweht werden könnte. Daher geht die Argumentation des Anwaltes für mein Dafürhalten ins Leere.

PS:
Das Zusammenführen von zwei Threads gestaltet sich nun aufwendiger, nachdem hier bereits Rückmeldungen vorhanden sind. Daher steht es wohl nicht mehr dafür. Macht nichts, ist halt so. War nur eine Anregung meinerseits!
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.05.2020, 19:41

Wenn Ich bedenke wie die Post mit den Paketen und Briefen verfährt die an mich adressiert sind würde mich das wundern wenn die ein Klebeband dabei gehabt hätten. Ich würde vermuten die hat den Zettel irgend wohin gesteckt.

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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 08.06.2020, 19:54

So, nun bin ich wieder da und ärgere mich gerade so dermaßen...
Das Gericht hat der Einsetzung in den vorigen Stand tatsächlich nachgegeben. Ich kann es nicht nachvollziehen.

Wortwörtlich steht da:

Das Gericht geht von einer ordnungsgemäß erfolgten Zustellung des Zahlungsbefehles aus.
Die Vernehmung des Zustellorganges XY hat überzeugend ergeben, dass diese
das Ankleben der Hinterlegungsanzeige an allen vier Seiten an der Haustür des Beklagten für
die sicherste Methode hielt, dass diese vom Beklagten auch gesehen wird bzw. in die Sphäre
des Beklagten gelangt.
Allerdings ist dem Beklagten aufgrund des rechtzeitig gestellten Eventualantrages ein
Wiedereinsetzungsgrund zuzugestehen (sh. 9 ObA 64/93), wonach infolge der freien
Zugänglichkeit des Grundstückes und damit der Haustüre es möglich sein kann, dass diese
Hinterlegungsanzeige möglicherwiese entfernt wurde.
Die unverschuldete Unkenntnis einer ordnungsgemäßen Zustellung kann nur als
Wiedereinsetzungsgrund geltend gemacht werden (E 6 § 146 ZPO, JN-ZPO, Stohanzl, MGA,
LGZ Graz von 8.3.2007, 1 R 60/07m).
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Eine weitere Beweiseaufnahme war nicht notwendig.

Ich verstehe es einfach nicht. Das Gericht geht von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus und entscheidet dann so?!
Unser Rechtsanwalt schreibt von einer Fehlleistung der Rechtspflegerin, die wir offensichtlich so hinnehmen müssen.
In § 17 Zustellgesetz steht aber ausdrücklich, dass eine Hinterlegung auch dann als gültig gilt, wenn diese beschädigt oder entfernt wurde.
-->4) Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene Zustellung ist auch dann gültig, wenn die im Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde.

Ein Rechtsmittel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Müssen wir das jetzt echt so hinnehmen?
Wenn die Dame tatsächlich einen Fehler gemacht hat? Sie kann ja nicht einfach irgendwas entscheiden, sondern muss sich an Gesetze halten, oder?
Ich bin echt zutiefst enttäuscht.
Der Richter meinte letztens, es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt Gesetze, an die man sich halten muss...

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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von alles2 » 09.06.2020, 12:57

Ich bin ebenso baff wie Du!
Also wenn der Richter irgendwelche Hypothesen aufstellt, um sich um ein Gesetz zu winden, weiß ich nicht, an welches Gesetz er sich hält. Klar gibt es das Gesetz der freien Beweiswürdigung des Richters. Nur gibt es keine Beweise dafür, dass ein Fremder sich auf das Grundstück des Beklagten geben hat, um ein Dokument von der Tür zu reisen und es wegzuschmeißen, ohne den Empfänger davon in Kenntnis zu setzen. Da ist es wahrscheinlicher, dass es der Betroffene selbst entdeckt und entsorgt hat.

Einfach so hinnehmen musst es nicht. Es ist nur die Frage, ob es einen Sinn macht, dagegen was zu unternehmen. Nachdem Dein Anwalt anscheinend nichts mehr vorgeschlagen hat, traue ich mich nicht so recht, irgendwelche Hinweise zu geben. Aber theoretisch wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Gerichts möglich, bei der Du ihn bittest, etwas zu unternehmen oder um Rat bittest, was Du noch machen könntest.

Mit Kosten verbunden wäre hingegen der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 09.06.2020, 13:28

Vielen Dank, dass du dir immer die Zeit zum lesen nimmst!
Wir haben unseren Anwalt telefonisch leider noch nicht erreicht, er hat uns gestern nur eine kurze Mail geschickt, dass da ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist, die Fehlleistung der Rechtspflegerin (derzeit) leider nicht aufgegriffen werden kann und wir jedoch Amthaftungsansprüche geltend machen können, wenn uns dadurch am Ende des Verfahrens ein Schaden entsteht.
Ich bin so durch den Wind deswegen... wieso wurde die Postlerin überhaupt befragt, wenn dann erst wieder alle Eventualitäten angenommen werden, die passieren hätten können? Theoretisch kann ich sogar durch den Schlitz eines versperrbaren Postfaches einen Zettel rausstehlen, wenn ich es drauf anlege :shock:
Das Gericht schreibt von einer ordnungsgemäßen Zustellung. Damit muss das Thema doch erledigt sein.
Dafür gibt es ja das Zustellgesetz.
Ich hoffe, dass sich unser Rechtsanwalt bald meldet...
Vielen Dank für den Tipp mit der Dienstaufsichtsbeschwerde. Das werden wir machen.

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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von alles2 » 09.06.2020, 13:35

Das kam mir auch in den Sinn, dass bei ähnlich gelagerten Fälle der Beschluss ein Freibrief für eine "durch den Schlitz eines versperrbaren Postfaches einen Zettel rausstehlen"-Ausrede wäre. Da ich jedoch der Überzeugung bin, dass fast jeder andere Richter anders entschieden hätte, freunde ich mich mit dem Gedanken erst gar nicht an.

Eine Amtshaftungsklage macht meiner Meinung erst dann Sinn, wenn tatsächlich offiziell ist, dass dem Gericht ein Fehler unterlaufen ist und daraus ein Schaden entstanden ist.
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 09.06.2020, 14:20

Entscheidet sowas denn ein Richter oder eine Rechtspflegerin? Macht das einen Unterschied?
Unser Rechtsanwalt schreibt von einer Rechtspflegerin...
Im Beschluss ist ausserdem noch ein Fehler... da steht, dass dem Beklagten der Zahlungsbefehl am 19.12.2020 (!!) zugestellt wurde. Es war der 20.12.2019 - ein Freitag, da ist der Beklage meist gegen 14 Uhr zuhause.
Ausserdem ist das der Geburtstag meines Vaters, an dem wir am Nachmittag nachweislich bei ihm waren. Die Post wird vor 13 Uhr nicht zugestellt, wir wären also nicht mal dagewesen um die Benachrichtigung zu entfernen.
Wie ich bereits geschrieben habe, sind unsere beiden Häuser die einzigen Häuser und die Straße endet in einer Sackgasse beim Haus des Beklagten. Wir sind keine Siedlung, wo ständig was los ist. Da kommt wirklich nur jemand her, der tatsächlich zu uns kommt.
Ich mach mich selbst schon ganz verrückt... ist es denn nicht vielleicht so, dass der Beschluss durch das falsche Datum vielleicht eventuell irgendwie sowas wie ungültig ist?

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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von alles2 » 09.06.2020, 15:52

Das mit dem Datum kann immer passieren und ist nicht wesentlich. Hatte ich auch schön öfters und tat dennoch nichts zur Sache, sofern es an der Sache selbst nichts ändert.

Ob Richter oder Rechtspflegerin ist egal. Du hattest mal einen Richter erwähnt, weshalb ich das übernommen habe. Jemand hatte hier mal den Unterschied zum Ablauf erwähnt, wobei ich es gerade nicht finden kann. Ich glaube, dass Entscheidungen von Rechtspflegern dennoch vorher von einem Richter angesehen werden, bevor es amtlich wird. Aber das soll Dich jetzt nicht weiter beschäftigen.

Selbstverständlich kannst Du in weiterer Folge zusätzlich anmerken, dass in der Region eigentlich sonst niemand aufhält, der den hypothetischen Fall verwirklichen könnte.
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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Beitrag von Zitrone » 10.06.2020, 08:09

Mein Mann und ich waren die halbe Nacht wach und haben nach Erklärungen für diesen Beschluss gefunden.
Dann sind wir darauf gestoßen, dass diese Rechtspflegerin als Grund für die Wiedereinsetzung nur einen solchen bewilligen darf, der vom Beklagten selbst vorgeschlagen bzw. angenommen wurde.
Der Beklage hat in seinem Antrag nie angegeben, dass die Hinterlegung entfernt werden hätte können. Er gibt lediglich an, dass diese, im Falle, dass sie vor der Haustür deponiert wurde, vom Winde verweht werden hätte können.
Da steht nirgends, dass diese mutwillig von irgendjemanden möglicherweise entfernt werden hätte können.
Es steht noch nicht mal irgendwo, dass das Grundstück frei begehbar ist.
Das hat die Frau Rechtspflegerin selbst daraus geschlossen und so reingeschrieben bzw. als Grund angenommen.
Sie darf doch ausdrücklich nur das bewerten, was der Beklagte als Grund für seine Unkenntnis angibt, oder?
Und vom Winde verweht ist jetzt nicht sehr wahrscheinlich, wenn die Postlerin glaubhaft gemacht hat, dass sie die Hinterlegung an allen vier Seiten angeklebt hat?!
Ändert sich nun der gesamte Sachverhalt?

Folgenden Entscheidungstext haben wir dazu gefunden:
die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in das Verfahren ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist. Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund muss daher bereits im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand glaubhaft gemacht bzw. müssen bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beigebracht werden.

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