Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

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Das_Pseudonym
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Das_Pseudonym » 05.06.2020, 19:47

Und das sehe ich mir an, was Du konsumieren kannst, ohne dass Du es besitzt ;-)
Du haltest Ich ziehe. :lol:
Wobei ein Jurist entscheiden müsste ob die Stoffe die man der Pfeife,... entnimmt auch ein physichen besitzt darstellen oder nicht.
Wie gesagt bei den Pflanzen ist das so das man sich scheinbar legal welche aus den einschlägigen Shops kaufen kann aber ab wann die von legal zu illegal werden kann Ich nicht sagen. Scheinbar darf man auch legal CBD Hanf in Pflanzenform konsumieren.
In Tropfen aus der Apotheke konsumiere Ich schon seit einiger Zeit das ist und wird hoffentlich auch weiter erlaubt bleiben.
Ich würde niemanden ohne Jus Studium empfehlen selber Pflanzen anzubauen auch wenn es einschlägige Kreise zu geben scheint.



Schizopremium
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Schizopremium » 05.06.2020, 20:36

Du haltest Ich ziehe. :lol:
Wobei ein Jurist entscheiden müsste ob die Stoffe die man der Pfeife,... entnimmt auch ein physichen besitzt darstellen oder nicht.

Find ich krass! Von wem sollte das Zeug denn in Pfeife kommen? - Vom Christkind etwa??!

Das_Pseudonym
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Das_Pseudonym » 05.06.2020, 20:47

Von wem sollte das Zeug denn in Pfeife kommen?
Das ist einen Konsument egal weil Ich würde es ja nicht besitzen sondern nur konsumieren. Selbst wenn du konsumiert hast und man es nachweisen kannst heisst das nicht das du aktuell etwas besitzt.

alles2
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von alles2 » 05.06.2020, 20:54

Wie zuvor schon erwähnt, kann selbst der Besitz einer Cannabispfeife zu einer Anzeige führen. Alles schon gewesen, wobei mir der Ausgang und die Umstände nicht bekannt sind. Daher muss man selbst bei dem wohl spitzzüngig beschriebenen Szenario nicht zwangsläufig aus dem Schneider sein.

Eigentlich hatte ich bezüglich legal/illegal schon alles erwähnt und es gehört eigentlich nicht hier rein.
Dennoch probiere ich es mit anderen Worten:

Die klassische Cannabispflanze besteht aus den wesentlichen Wirkstoffen Dronabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC wirkt berauschend bzw. psychoaktiv, weshalb es dem Suchtmittelgesetz unterliegt. Es gibt aber speziell gezüchtete CBD-Hanfpflanzen, der etwa 0,2 % THC-Gehalt haben kann. Der Wert ist so gering, dass es auf dem Markt legal erhältlich sein darf. Ab 0,3 % wird es aber schon kritisch.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Schizopremium » 06.06.2020, 07:44

Nachdem es gestern im Kinderzimmer wieder nach Marihuana gestunken hatte, ist mir der Faden gerissen! - Gestern hat die Polizei eine Amtshandlung dgft. Danach wurde mir mitgeteilt, dass sich meine Vermutung bestätigt hätte! - Die sind mit nen großen Sack voll raus!

@alles2:
Frage: Die Wohnbaugenossenschaft hätte erst Tags zuvor dessen Räumlichkeit begangen, welche Möglichkeiten stehen mir jetzt zur Verfügung? Außerdem wurde mir gestern schriftlich von denen mitgeteilt, das der Mieter der Wohnung eine schriftliche Eingabe gemacht hätte, worin er bestätigt, dass er keine Unter- bzw. Weitervermietung betreibt. (Was natürlich nicht der Wahrheit entspricht)

Ich habe nun von einer Mieterin, die bereits ausgezogen ist erfahren, dass sie sich mit dieser Information an die Wohnbaugenossenschaft (Marihuanakonsum) gewendet hat. Diese hat dahingehend aber nichts getan!

alles2
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von alles2 » 06.06.2020, 11:32

Die weitere potentielle Vorgehensweise wurde schon hier in Deinem Thread besprochen (Stichwort Mietzinsminderung):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=14029

Ansonsten kannst Du Dich auch an den Mietrechtsexperten der AK wenden. Eine schöne Übersicht findest auch hier:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete_reduzieren.html
Die Wohnbaugenossenschaft hätte erst Tags zuvor dessen Räumlichkeit begangen, welche Möglichkeiten stehen mir jetzt zur Verfügung?
Kann nicht ganz folgen, was Du damit andeuten möchtest. Aber ich rate Dir, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen. Also wie lange das schon ging, welche Auswirkungen es auf Deinen Wohnalltag hatte, mit welchen Einschränkungen Du zu leben hattest und dass Du eine Mietzinsreduktion von beispielsweise 5 % begehrst. Aber mehr dazu auf der Seite der AK, wo Du auch einen Musterbrief findest!
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Schizopremium » 09.06.2020, 00:07

Kann nicht ganz folgen, was Du damit andeuten möchtest.
Einen Tag zuvor hätte die Wohnbaugenossenschaft eine Begehung durchgeführt. Ich zweifle das an, da man so was riechen muss!

So wies Aussicht, währt die Einsicht aber nur kurz, bereits heute kehrt er(der Nachbar) wieder zu alten Leisten zurück! Es ist einfach unglaublich und fast zum fürchten! Verstehe ich dass richtig: Die Wohnbaugenossenschaft kann einen Mieter, der offensichtlich immer wieder gegen die Hausverordnung verstößt und strafrechtlich relevante Taten begeht, nur mit einem Gerichtsbeschluss kündigen und das auch nur wenn sie das will?!

Wenn der Tatbestand nun durch den Polizeieinsatz bestätigt wurde, erfolgt dann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft auf der dann in weiterer Folge die Wohnbaugenossenschaft Einsicht nehmen und die Maßnahme ihrerseits begründen kann?

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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von alles2 » 09.06.2020, 03:14

Jetzt bin ich dabei! Also hat die Genossenschaft Dir gegenüber behauptet, dass die am Vortag in der Wohnung der Nachbarn waren und dabei nichts Auffälliges feststellen konnten? Kann wirklich sein, dass es eine Art Schutzbehauptung ist. Oder es handelt sich um eine angekündigte Visite. Dann hätten die Mieter natürlich genug Zeit gehabt, um diverse Vorkehrungen zu treffen.

Moment, nicht so schnell...in wie fern wurde die Haus(ver)ordnung konkret verletzt? Wir kennen den Ermittlungsstand nicht und ein Straftatbestand dürfte gerichtlich noch nicht feststehen. Und wenn jemand verurteilt wurde, liegt eine etwaige Kündigung tatsächlich im Ermessen des Vermieters.

Rechtlich gesehen kann die Exekutive kein Delikt bestätigen. Sie kann nur sagen, was passiert ist oder jemand verdächtigen. Ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt, kann nur das Strafgericht. Bis zur Verurteilung gilt bekanntermaßen die Unschuldsvermutung.
Nein, dem Vermieter oder der Genossenschaft steht es nicht zu, Einsicht in die Verfahrensentwicklung zu nehmen. Hingegen könnten sie einer etwaigen öffentlichen Verhandlung bei Gericht beiwohnen. Davon ist üblicherweise nicht auszugehen.

Sofern in der Mietwohnung eine strafrechtlich relevante Indoor-Plantage betrieben wurde, läge ein Kündigungsgrund vor. Nur das müsste erst noch bewiesen werden und die Genossenschaft müsste davon Kenntnis erlangen.
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Schizopremium » 05.08.2020, 17:48

kurzes update von meiner Seite -auch wenn's nicht speziell in diesen Thread gehört:
nachdem nun ~ 3Monate von der Amtshandlung der Polizei vergangen sind, hat sich zwar die Art der Geruchsbelästigung, jedoch nicht die Intensität verändert. -Der Balkonbereich ist nach wie vor eine No-Go-area! An einem Öffnen der Fenster und Türen zum Wohnzimmer ist nicht zudenken!
Auch haben wir zwischenzeitlich ein weiteres mal das Gespräch mit diesen Typen gesucht, worin er uns zugesichert hat, dass er seit dem sich was anderes reinzieht (kein Marihuana) und danach sich immer ein paar Gaben Raumspray gönnt! Auch dieses Gespräch konnte keine Veränderung herbeiführen!

Was für uns speziell nicht nachvollziehbar ist, dass der Vermieter trotz aller bestätigten Vorfälle (Drogenkonsum und Besitz) hier nach wie vor keinerlei Anstalten macht und den Nachbarn verwarnt hat!

Wie eingangs beschrieben, führte der Vermieter nur einen Tag vor dem Polizeieinsatz eine Begehung der Wohnungsräumlichkeiten durch, und bescheinigte ihn dann Bestnoten hinsichtlich Sauberkeit und Geruch! (Anmerkung: Die Begehung erfolgte gegen 2 wöchiger Vorankündigung) Tagsdrauf bestätigte mir die Polizei, dass der Nachbar und sein Untermieter Marihuana besaßen.

Ich habe nun mich mehrmals via Schreiben an die Wohnbaugenossenschaft gewendet, -diese hat jedesmal äußerst träge und verharmlosend reagiert. Für mich persönlich ist es eigentlich unglaublich, dass der Vermieter hier kein Regulativ und keine Handhabe vorlegt!

Könnte ich mich im Falle einer positiv gegen meinen Nachbarn erledigten Unterlassungsklage nun auch rechtlich (im nachhinein) gegen die Hausverwaltung zu Wehr setzen?!

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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von alles2 » 06.08.2020, 03:11

Die Hausverwaltung kann einen rücksichtslosen Mieter abmahnen und dann kündigen, muss es aber nicht. Ein Thema könnte dann die hier bereits erwähnte Mietzinsminderung werden oder ... wegziehen *hust*
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von strikvid » 21.04.2022, 20:55

Fühlen Sie sich in der Hausruhe gestört, kann er notfalls kündigen. Falls nicht, besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den Mieter, wonach das Verhalten eingestellt werden muss.

schanzenpeter
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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von schanzenpeter » 22.04.2022, 09:13

In unserem Genopssenschaftsbau war Cannabisgeruch, Polizei verständigt, Schnüffelhund fand Wohnung und es war vorbei mit lustig.

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Re: Geförderte Genossenschaftswohnung - Untervermietung

Beitrag von Schizopremium » 28.04.2022, 19:16

Ein Schnüffelhund war bei uns bislang nicht present:) Der Geruch an sich war so intensiv, - nach dem Öffnen der Nachbarswohnung war das Faktum eigentlich nicht mehr vom Tisch zu weisen. Während den Wintermonaten wurde der Nachbar wieder erneut rückfällig. Ich vermute, dass hier das Strafausmaß wohl äußerst gering angesetzt wird, - anders kann ichs mir nicht erklären. Es ist und bleibt erschrecken, mit welchem Tempo das Teufelszeug am Vormarsch ist!

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