Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung

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sweety1808
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Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung

Beitrag von sweety1808 » 08.06.2020, 11:03

Hallo zusammen,

Zu unserer Situation:
im Jahr 2015 haben mein Partner und ich im Haus meiner Schwiegereltern eine Ferienwohnung umgebaut, renoviert und neu eingerichtet. Kurz im Detail: Es wurden 2 neue Fenster, ein Kachelofen, neue Böden, neues Bad (Schimmel im alten Bad), Küche nach Maß und Möbel angeschafft, alles zusammen um die € 100.000,-. Dieser Umbau wurde getätigt, da die Schwiegereltern meinem Partner die Übernahme des Hauses zugesagt hatten.
Der Schwiegervater bestand auf eine Miete von € 400,- monatlich, dieses Geld ging auf ein Sparbuch, um dann als Auszahlung für die Schwester meines Partners verwendet zu werden. Die Betriebskosten, wurden auch auf unser Bitten hin, nie geteilt. Auch einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht.

Im Jahr 2019 wurde dann ein erster Betrag des Sparbuches ohne unser Wissen von den Schwiegereltern an die Schwester ausbezahlt. Wir wurden immer wieder vertröstet, man könne uns das Haus noch nicht geben. Mittlerweile sind wir mit den Schwiegereltern so zerstritten, dass wir uns entschlossen haben auszuziehen und das Haus nicht zu übernehmen. Im Februar 2020 haben wir deshalb die Mietzahlung eingestellt.

Wir wissen das wir diese Mietzahlungen nicht rückfordern können, jedoch möchten wir gerne wissen, was mit den Umbauarbeiten bzw. den Gegenständen wie Kachelofen, Bad usw. geschieht? Können wir hier Kosten rückfordern?
Eine Vermietung an Dritte wird von den Schwiegereltern nicht erlaubt.

Noch zur Info: Der Schwiegervater hat 2008 ein Testament aufgesetzt, in dem seine beiden Kinder zu gleichen Teilen das Haus erben und Wohnungseigentum entstehen soll. Die Schwiegermutter erhält ein Wohnrecht. Das Haus besteht aus 3 Stockwerken, in jedem sollte eine Wohnung enstehen (derzeit nur im EG und DG). Die Schwester ist 150km weit weg gezogen und hat deshalb kein Interesse am Haus.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Zuletzt geändert von sweety1808 am 09.07.2023, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung

Beitrag von alles2 » 08.06.2020, 14:05

Ohne irgendwelches Gesetzestexte zu bemühen, würde ich sagen, dass ihr schlechte Karten habt, dahingehend etwas durchsetzen zu können.

Auch ist die Zusage der Übernahme des Hauses ziemlich unspezifisch formuliert. Ist es nicht irgendwie zeitlich festgelegt worden? So könnte es nämlich auch so aufgefasst werden, dass es nur im Sterbefall erfolgen würde.

Wenn ihr den Wohnraum nach Euren Wünschen gestaltet habt und irgendwann auszieht, können die Schwiegereltern (auch aufgrund eines womöglich fehlenden Vertrages) zu nichts gezwungen werden. Ist zwar kein Trost, aber die erwähnten Gegenstände könnt Ihr hingegen theoretisch wieder "mitnehmen".

Darüber hinaus ist es ja möglich, dass Ihr wieder einzieht (im Sterbefall, bei Versöhnung, ...), weshalb das Haus noch nicht abzuschreiben wäre. Auch die bisher geleistete Miete sollte nicht abgeschrieben werden. Denn sobald die Kinder der Schwiegereltern das Haus erben, würde der betragsmäßige Vergleich eben geringer ausfallen, sollte die Schwester Deines Partners ihren Teil verkaufen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

sweety1808
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Re: Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung

Beitrag von sweety1808 » 08.06.2020, 20:45

Vielen Dank alles2 für deine Antwort!

Es gab tatsächlich keine zeitliche Festlegung, wann mein Partner das Haus bekommen sollte. 2015 hieß es, er würde das Haus irgendwann bekommen und sollte seine Schwester dann auszahlen. 2019 im April wurde es dann etwas konkreter, dass 2020 die Übernahme stattfinden soll. Doch keine 4 Monate später, wurde uns gesagt, dass man uns das Haus noch nicht geben wolle. Die Auszahlung der Miete war da schon an die Schwester gegangen. Wir hatten fix mit dem Haus gerechnet, da wir die Räumlichkeiten im 1. Stock zu unserer Wohnung dazu nehmen wollten (wir brauchen mehr Platz für unsere 2 Kinder) Diesen erneuten Umbau hätte man uns auch zum Teil erlaubt, nur wollten wir kein Geld mehr investieren in ein Objekt das uns nicht gehört. Wenn man die Schwiegereltern darauf ansprach, das wir gern etwas schriftliches in der Hand hätten, wurden wir immer abgewiesen.

Das wir unsere Einrichtung mitnehmen können, haben wir uns schon gedacht, bei solchen Sachen wie Böden, Fliesen etc. die man schlecht wieder mitnehmen kann, schauen wir also durch die Finger?

Wie verhält es sich, wenn die beiden Kinder dann das Haus erben, die Schwester ihren Anteil an meinen Partner verkaufen will, aber die bereits geleistete "Miet" Auszahlung nicht erwähnt bzw. diese abgestritten wird?

alles2
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Re: Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung

Beitrag von alles2 » 09.06.2020, 02:35

Das ist eben die Crux mit den leeren Versprechungen. Allerdings frage ich mich nach dem Anlassfall für die Zusage im Jahre 2015 über das Haus. Sowas gibt man doch nicht einfach so von sich, wenn man nicht vorhat, irgendwann den Wohnsitz zu wechseln. Oder man erwähnt es eben in Verbindung mit dem Nachlass. Aber doch nicht, wenn man ohnehin in dem Wohnobjekt bleiben möchte. Der Sinn erschließt sich mir nicht. Und was 2020 im Leben der Schwiegereltern anders hätte werden sollen, weiß man wahrscheinlich auch nicht, oder? Ich meine, in der Hinsicht hätte man skeptisch werden können.
Immerhin hattet Ihr versucht, etwas Schriftliches zu bekommen. Schon auch irgendwo merkwürdig, dass die Schwiegereltern nicht zu ihrem Wort gestanden sind. Auch sowas schafft nicht gerade Vertrauen.

Mir wäre nichts bekannt, wie man wegen den befestigten Materialien etwas erwirken könnte, außer die Schwiegereltern unverbindlich zu fragen, ob sie es Euch ersetzen würden. Aber ob das so eine gute Idee, wenn man das Haus testamentarisch in Aussicht gestellt bekommt...ich weiß nicht. Kann mir nämlich vorstellen, dass die Schwiegereltern keinen Mehrwert in die Umbauten sehen und daher nicht gewillt wären, dafür etwas springen zu lassen. Sonst hätten sie ja selbst schon Änderungen vorgenommen, wenn es ein wesentlicher Lebensbereich für sie darstellen würde.

Ich kenne das Verhältnis zwischen Deinem Partner und seiner Schwester nicht. Aber wenn Sie weiß, dass die Gelder als Ersatz für ihren Erbteil vorgesehen sind, und sie halbwegs einen Anstand besitzt, sollte es im Fall des Ablebens der Eltern kein Thema sein. Wenn sie es allerdings als Schenkung betrachtet und die Eltern da mitspielen, wärt ihr wieder die Gelackmeierten. Nachdem ich den gesundheitlichen Zustand oder das Alter der Schwiegereltern nicht kenne, möchte ich keine möglichen Szenarien erörtern.

Aber bitte sehe meine Zeilen nicht als Weisheit letzter Schluss. Vielleicht meldet sich noch jemand, der eine gewiefte Möglichkeit kennt. Ihr habt halt nichts in der Hand, weshalb es schwierig wird, irgendwelche Rechte durchzusetzen. Selbst wenn der Zug zum Gericht vorgenommen werden würde, kann selbst der Richter so nicht wirklich was machen, weil nichts Verbindliches aufliegt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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