Untermietverbot für 1 Zimmer gültig ?

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NikiN
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Untermietverbot für 1 Zimmer gültig ?

Beitrag von NikiN » 03.06.2020, 10:47

Liebe Community,

Ich würde gerne ein Zimmer meiner 100 m² großen 4-Zimmer Genossenschaftswohnung untervermieten (nicht die ganze Wohnung). Laufend höre ich von Mietrechtshotlines, daß das in Genossenschaftswohnungen nicht erlaubt ist, aber ich habe noch keinen konkreten Rechtsgrund dafür gefunden, und glaube es daher noch nicht. Im Vertrag ist jegliche Unververmietung verboten, aber:

Laut § 11 MRG (1) gibt es aus meiner Sicht keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung. Meine Genossenschaft fällt auch nicht unter § 11 MRG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (= es ist eine große Genossenschaftswohnung für Angehörige jedes Berufes/jedes Unternehmens)


Aus meiner Sicht gibt es daher keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung, also gilt § 11 MRG (1) und der Vermieter kann sich daher nicht auf ein vertragliches Untervermietverbot berufen, sofern es nicht um die ganze Wohnung geht.


Irre ich mich oder habe ich etwas übersehen?
Ich würde gerne den Rechtsgrund, der eine teilweise Untervermietung verbietet, genau kennen. Besser wäre für mich natürlich, es gäbe keinen Rechtsgrund.


Bitte um Feedback :-)

Vielen Dank und liebe Grüße, Niki



Schizopremium
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Re: Untermietverbot für 1 Zimmer gültig ?

Beitrag von Schizopremium » 03.06.2020, 23:14

Hallo Niki,
habe einen ähnlichen Fall vorliegen, der mich mitunter als Nachbar indirekt betrifft.
Was wie du schon erwähnt hast lt. Papier undenkbar und verboten zu sein scheint, ist in meinem vorliegenden Fall von denen (Wohnbaugenossenschaft) offensichtlich bewilligt worden. Welche Form der Argumentation hier für das Ansuchen dazu notwendig ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Offenbar gibt es in solch einer Genossenschaft einen Entscheidungsträger, der je nach Ermessen den Daumen hebt bzw. senkt.

alles2
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Re: Untermietverbot für 1 Zimmer gültig ?

Beitrag von alles2 » 10.06.2020, 03:47

Moment, nur damit ich im Bilde bin. Du hast einen wohl rechtsgültigen Vertrag unterfertigt, wonach Dir jegliche Art der Untervermietung untersagt ist. Wo ist nun das Problem?

Genossenschaftswohnungen wurden mit geförderten Mitteln finanziert, weshalb sie entsprechend günstig vermietet werden können. Allein deshalb gebietet es der Anstand, dass diese nicht untervermietet werden. Wenn es die Genossenschaft zulassen würde, könnte sie Gefahr laufen, dass die Förderung zurückgezahlt werden müsste. Daher halte ich den entsprechenden Passus im Vertrag für berechtigt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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