Bau einer Gartenlaube
Bau einer Gartenlaube
Auf meinem Grundstück erwäge ich den Bau einer überdachten Gartenlaube aus Holz, 2-seitig offen , ohne Befeuerungsstätte, nicht mit dem Erdreich fest verbunden, zum angenehmen Verweilen.Ist eine Baugenehmigung, Baubewilligung im Salzburgerland erforderlich? Welcher Abstand zum Wald ( Eigentümer Bundesforste ) ist einzuhalten?
Re: Bau einer Gartenlaube
Hallo, am besten mit der Gemeinde,Bauamt, abklären,..denke mal ,eine Bauanzeige müsste reichen....
LG.
LG.
Re: Bau einer Gartenlaube
Der Kontakt zur (Salzburger) Landesregierung hat sich darüber hinaus auch oft bewährt, sollte sich ein Bürgermeister mal unsicher sein oder Bedenken gegen seine Entscheidung bestehen!
Für Salzburg gilt das Bebauungsgrundlagengesetz (BGG) 2008.
§ 25 umfasst die Abstände:
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25a
Ein wesentlicher Faktor kann auch die Größe der Anlage sein, ob das Bauvorhaben dann anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig wäre.
Eine Auflistung letztere findest Du unter § 2 Salzburger Baupolizeigesetz (S-BauPolG) 1997:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/2
§ 10 Absatz 4 umfasst überdachte Gartenanlagen bis 20 m²:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/10
Der ÖBf könntest darüber hinaus fragen (Kontaktdaten im anderen Thread erwähnt), worauf zu achten wäre, damit es zu keine Differenzen kommt.
Für Salzburg gilt das Bebauungsgrundlagengesetz (BGG) 2008.
§ 25 umfasst die Abstände:
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25a
Ein wesentlicher Faktor kann auch die Größe der Anlage sein, ob das Bauvorhaben dann anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig wäre.
Eine Auflistung letztere findest Du unter § 2 Salzburger Baupolizeigesetz (S-BauPolG) 1997:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/2
§ 10 Absatz 4 umfasst überdachte Gartenanlagen bis 20 m²:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/10
Der ÖBf könntest darüber hinaus fragen (Kontaktdaten im anderen Thread erwähnt), worauf zu achten wäre, damit es zu keine Differenzen kommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 86 Gäste