Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

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Hank
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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von Hank » 25.05.2020, 06:26

...nein, nein, denn das Recht ist vor allem eine Friedensordnung und daher müssen die Richter immer zuerst schauen, welche Fälle den rechtlichen bzw. sozialen Frieden akut gefährden könnten, man braucht da ja nur an die Aggressionen zu denken, die wegen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge entstehen …



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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 25.05.2020, 08:52

Danke fürs voll umfängliche antworten, nur schade ist,
dass mir niemand einen Anhaltspunkt sagen kann, oder ich nicht erfragen kann,
mit welcher Zeitspanne gerechnet werden muss bis alles vorbei ist.
Gruss und schönen Tag, noch!

Hank
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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von Hank » 26.05.2020, 06:27

jaja, so ist das halt leider, deswegen gibt es ja auch den uralten Juristen-Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"...

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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 27.05.2020, 09:54

Sehr geehrte Damen und Herren zusammen,
in der Klage wurde ja geschrieben, dass ein KFZ-Sachverständiger angefordert wird.

Nun bin ich ja von der weiteren Vorgehensweise des Gerichtes abhängig und nun kann mir ja keiner die zu erwartende Zeitspanne benennen, auf Grund Covid-19 ich habe Sorge, dass das dauert, und dass die Mängel, Beweise dann untergehen .... je länger es dauert...

Habe ich als Kläger, durch den RA noch eine Möglichkeit "Antrag auf raschere Beweisaufnahme" zu stellen, oder bin ich auch hierbei in den Händen des Gerichtes?

alles2
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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von alles2 » 27.05.2020, 12:41

Es ist einfach mal so, dass mehrere Köche den Brei verderben. Wenn man etwas schnell über die Bühne bringen möchte, hätte es einer gemeinsamen Lösung und einer gewissen Kompromissbereitschaft bedurft. Das (bzw. eine Mediation) war offensichtlich nicht gelungen und nun hat man den Salat. Denn wenn "Dritte" (Richter, Gutachter, ...) mit einbezogen werden, dauert das eben, zumal diese Herrschaften sich auch um andere Dinge kümmern müssen.

Sobald etwa Bestandteil der Akte ist, kann es unter normalen Umständen nicht "untergehen". Es kommt dann eben darauf an, in wie fern es vom Richter gewürdigt wird und das hat mit der Verfahrensdauer nichts zu tun. Sobald alles sauber dokumentiert wurde, hast Du nichts zu befürchten.

Natürlich kein Dein Anwalt immer bei Gericht urgieren. Ob es was bewirkt, ist dabei eine andere Frage. Sollte sich ein Verfahren unnötig lange hinziehen, gäbe es zwar sowas wie eine "Säumnisbeschwerde". Nur findet das eben gegenüber den Verwaltungsbehörden Anwendung, was hier nicht zutrifft.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 27.05.2020, 13:59

Das beruhigt mich, das eine gute Dokumentation schon mal sehr wertvoll ist!

---
Andererseits kann mir eben noch keiner sagen, wie lang in etwas es dauert bis es ins Rollen kommt ab Eingang bei Gericht bis zur 1. Verhandlung...

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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 28.05.2020, 13:52

Ist es eigentlich auch möglich und üblich, dass schon vorher der Gutachter quasi angefordert wird (bei Vorliegen des Sachverhaltes) und erst dann es zu einem Treffen aller (1. Tagsatzung)bei Gericht kommt?

MG
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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von MG » 28.05.2020, 16:29

Nein, üblicherweise nicht.

Das Gericht entscheidet erst, nachdem beide Seiten ihre Argumente (in Schriftsätzen und in der ersten Streitverhandlung) dargelegt haben, welche Beweise es einholen wird und in welcher Reihenfolge.

Es wird deshalb meist beim ersten Gerichtstermin der so genannte "Beweisbeschluss" gefasst, also der "Prozessfahrplan" festgelegt.
Zuletzt geändert von MG am 10.06.2020, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 28.05.2020, 18:14

okay. Meinte ja nur.

Bisher gab es unzählige, nachvollziehbare, belegbare Nachbesserungsversuche die allesamt nichts gebracht haben.
Das Problem besteht weiterhin, seit Kaufabschluss.

Und da meinte ich von dem her, ob das Gericht gleich einen Gutachter bestellt ...und dann quasi alles bei der 1. Verhandlung abgehandelt wird.

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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von alles2 » 29.05.2020, 04:21

Das macht jetzt aber auch wenig Sinn, wenn man bis zum ersten Verhandlungstag alles ausschöpft was geht. Stell Dir vor, Du hättest keine Rechtschutzversicherung und steigst als Verlierer aus der Angelegenheit aus. Wüsste nicht, ob Du dann mit den Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten so glücklich wärst.

Ein umsichtiger und verantwortungsvoller Richter tut nicht mehr wie unbedingt notwendig. Er würde zuerst einmal beide Streitparteien aufklären, zu wessen Gunsten das Pendel ausschlagen würde. Kommt wer zur Vernunft und lenkt ein oder ist die Rechtslage eindeutig, ist die Sache gleich einmal gegessen. Gibt niemand nach oder ist die Angelegenheit nicht so eindeutig, könnten weitere Beweise beantragt/aufgenommen werden, die vorher nicht so relevant erschienen. Bedarf es weiterer Nachforschungen, die die Kompetenz des Richters überschreiten, wird für gewöhnlich ein Sachverständiger bestellt. Nur ist das alles mit Kosten verbunden, weshalb gerade in "kleineren Fällen" die Unverhältnismäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Ihr habt jetzt die Kontrolle über den Verfahrensablauf quasi an das Gericht abgegeben. Dann muss man auch mit den Konsequenzen leben. In Zukunft könnte man sich überlegen, eventuell einem Mediator den Vorzug zu geben, um den Zeitaufwand und die persönliche Belastung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden. So ein Mediationsverfahren geht meist schneller über die Bühne, kann effizienter sein und kann ein weniger kostspieligerer Weg sein.
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Hank
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Beitrag von Hank » 29.05.2020, 06:31

...und weil die ganze Klagerei stets Nervkram ohne Ende bedeutet, sollte man sich immer entscheiden: willst du lieber recht haben oder glücklich sein?

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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 29.05.2020, 09:27

Geschätzte Mitleser,
danke für die bisherigen Antworten.

Unbestritten ist, dass es einfach keinen anderen Ausweg mehr gab, als das Gericht einzuschalten.
Es hat vorher schon unzählige Interventionen außergerichtlich gegeben, die alle nicht zum Erfolg (Mängelfreiheit) führten.

Auch der Hersteller weigert sich und stellt auf stur.

Und wenn man ein EUR 35.000,00 EURO teures Auto gekauft hat, verlangt man dem schon ab, dass es keine Mängel hat und wenn, dass diese behoben werden. Schließlich gehts ja auch um die Fahrsicherheit!

Deswegen stellt sich hier nicht die Frage, ob "Sorgen" oder "Glücklichsein".

Hier habe ich nur nach den Möglichkeiten und nach dem Ablauf gefragt,
dankenswerterweise wurde mir das gut zur Kenntnis gebracht.

Die Sache mit Covid-19 ist halt so ein Unsicherheitsfaktor.

Die Frage was offen ist, ist jene, nach der Dauer, gibt hier keinen der selbst schon einen Zivilprozess hatte und mir zumindest folgende Frage beantworten kann:

- Wie lange es denn gedauert hat, bis die 1. Reaktion nach Klageeinbringung bei Gericht .... gekommen ist.

Also bspw. am 02.05. langt die Klage durch den RA bei Gericht ein.
Wann gibts die 1. Reaktion auf dessen?

Hank
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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von Hank » 31.05.2020, 21:01

…oft ist das Rechtsempfinden bei uns vor allem durch Hollywood-Filme und US-Serien geprägt und gerade im Autoland Amerika geht in dieser Beziehung alles ziemlich zack-zack-zack, auch weil es dort nicht über die ordentlichen Gerichte läuft, sondern meistens über Schiedsklauseln in den Verträgen mit privaten Fachrichtern, die sich genau auskennen.

Da gibt es z.B. genaue Regeln wie viel Lack ausgebessert sein darf, um noch als Neuwagen zu gelten oder wenn der geringste Mangel drei Mal nicht behoben werden kann, hat man Anspruch auf einen Neuwagen bzw. Geld zurück und, und, und…

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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_196 » 06.06.2020, 17:59

Hallo zusammen!

Es geht ja bekanntlich um Wandlung ... Bezahlung der Nutzungsgebühr

Weiss wer von den Spezialisten, mit der Materie vertrauten ... hier ob im Falle eine Wandlung mit Bezahlung des Nutzungsentgeltes auch die dementsprechende Formel zur Geltung kommt, wie in Deutschland, sprich

wie hier: https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/autokauf/rund-ums-geld/auto-wandlung-nutzungsgebuehr/

Was ist dann eigentlich mit kleinen Dellen etc., die im Laufe der Zeit am Auto auffallen oder aufgefallen sind,
wird dann auch jede noch so kleine Delle, Kratzer gegenverrechnet - im Falle einer Wandlung - bei Bezahlung der Nutzungsgebühr?

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Re: Fragen zum Ablauf eines Zivilprozesses, KFZ-Recht - Informationen & Dauer

Beitrag von alles2 » 07.06.2020, 00:26

In der Vergangenheit wurden bei der Bemessung des Benützungsentgeltes im Fall einer Vertragsaufhebung verschiedene Ansätze verfolgt. In der Tat dürfte es mittlerweile so sein, dass man den Ansatz der linearen Abwertungsmodells verfolgt oder sich nach dieser orientiert. Allerdings ist die Formel spezifischer, als aus dem deutschen Artikel zu entnehmen ist. Bei uns hat sich die Fahrzeugbewertungssoftware Autopreisspiegel (www.autopreisspiegel.at) bewährt. Dort werden 5 verschiedene Lebenslaufleistungen festgelegt. Bei 40 kW wird als erwartete Gesamtlaufleistung 150.000 km herangezogen bis hin zu 350.000 km bei über 180 kW. Das Programm kann auch Schäden (bspw. die von Dir genannten Dellen, Kratzer usw.) während der KFZ-Nutzung als merkantile Wertminderung heranziehen und zum Benützungsentgelt aufschlagen.

Das Urteil 45 Cg 35/15 h des LG Linz vom 13.6.2016 könnte Dir als Orientierung dienlich sein:

https://verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/LG_Linz_13.06.2016_45_Cg_35_15h.pdf

Das Thema ist aufgrund des VW-Abgasskandals ohnehin gerade hochaktuell. Daher ein anderer Artikel (siehe besonders letzter Absatz):

https://www.allesauto.at/geld-zurueck-fuer-betroffene-vw-das-erste-gerichtsurteil-in-oesterreich/
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