Baugesetz Steiermark - Carport

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Udo
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Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von Udo » 21.05.2020, 22:20

Hallo liebe Forum-Mitglieder!

Folgende Frage: Ich möchte gerne ein Carport mit ca. 30m² auf meinem Grundstück in der Steiermark errichten.
Von der Gemeinde bekam ich eine Absage, mit der Begründung, dass lt. Bebauungsplan Nebengebäude nur 20m² groß sein dürfen.
Es ist im Bebauungsplan definitiv nur die Rede von Nebengebäude, Carports oder Flugdächer werden NICHT erwähnt.


Ich habe mich ein wenig informiert und auch andere Bebauungspläne angesehen, da werden Carports / Flugdächer ausdrücklich erwähnt, wenn dafür auch eine Größenbeschränkung gilt.
Beispiel: ...es darf ein Nebengebäude oder Flugdach mit 30m² errichtet werden... (das "oder" ist sogar unterstrichen!).

Und soweit ich das aus dem steiermärkischen Baugesetz (§21) herausgelesen habe, ist ein Carport, dessen Seiten überwiegend offen sind, ein meldepflichtiges Vorhaben (kleinere bauliche Anlage) und kann bis 40m² errichtet werden, wenn keine Gebäudeeigenschaften vorliegen (also die Seiten überwiegend offen sind).
Es gilt also nicht als Nebengebäude.


Gibt es einen Experten hier im Forum, der mit dem steiermärkischen Baugesetz vertraut ist?
Oder gibt es bereits eine Rechtsprechung für einen ähnlichen Fall?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Gruß Udo



alles2
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von alles2 » 22.05.2020, 02:53

Sind diese "anderen Bebauungspläne" von derselben Gemeinde?
Leider ist es so, dass es in den Gemeinden unterschiedliche Vorschriften geben kann. Es soll sogar Gemeinden geben, die ein Schutzdach für das Auto als Nebengebäude auffassen. Ja, es gibt sie, diese eigenwilligen Auslegungen der jeweiligen Baubehörde. Da habe ich schon die abenteuerlichsten Sachen gehört.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Udo
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von Udo » 22.05.2020, 06:55

Danke für die Antwort!

Nein, die beispielhaften Bebauungspläne sind nicht von der gleichen Gemeinde. Aber eben auch aus der Steiermark.
Sollte bzw. muss sich nicht jede steirische Gemeinde an das Steiermärkische Baugesetz halten?

Meiner Meinung nach ist klar, dass überwiegend offene Carports keine Gebäudeeigenschaften aufweisen und daher nicht als Gebäude bzw. Nebengebäude zählen, sondern als kleine bauliche Anlage.
Diese Auslegung wird auch durch die anderen Bebauungspläne bekräftigt, bei denen Carports / Flugdächer definitiv extra erwähnt werden, wenn die gleichen Bedingungen wie für die Nebengebäude gelten sollten.

Daher die Frage, ob es für so eine Fall bereits eine Rechtsprechung gibt.

Gruß Udo

alles2
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von alles2 » 22.05.2020, 12:35

Wie gesagt, man kann nie wissen, was in deren Köpfen vorgeht. Freilich sollte sich die Gemeinde an das Stmk. BauG orientieren. Nur wie die Gemeinde es dann auslegt, besonders wenn es Interpretationsspielraum gäbe, kann oft unbegreifliche Ausmaße annehmen. Am besten Du weist sie direkt auf § 21 hin. Hast Du das schon gemacht bzw. was hat Dich daran gehindert? Mir ist schon klar, dass man sich evtl. keine Freunde bei der Gemeinde macht, wenn man rechthaberisch daherkommt...

Von wann ist denn der Bebauungsplan datumsmäßig? Eine persönlich weit hergeholte Mutmaßung könnte sein, dass man sich an vergangene Fassungen des Steiermärkischen Baugesetzes knüpft, welche 2008 und 2010 jeweils eine Novelle erfahren hat. Man könnte sich dann die alten Ausführungen zu Gemüte führen und vergleichen, ob daher vielleicht die Begründung der Gemeinde fußt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Udo
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von Udo » 22.05.2020, 16:30

Der Bebauungsplan ist aus dem Jahre 2014.
Interessanterweise wurden dem Carport zuvor Gebäudeeigenschaften angedichtet (da die Seiten geschlossen seien, was aber nicht der Fall ist) und daher abgelehnt...
Erst wie ich auf diesen Fehler hingewiesen habe, kam die Ansicht ins Spiel, dass die Regelung für Nebengebäude im Bebauungsplan auch für Carports gelten sollte.
Also für mich ist das nicht nachvollziehbar.

alles2
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von alles2 » 22.05.2020, 21:58

Mir gehen so allmählich die potentiellen Gedankengänge der Gemeinde aus. Wie gesagt, wundern tut mich nichts mehr. Das ist nicht die erste sonderbare Argumentation, die mir untergekommen ist.

Also wenn Du nicht unmittelbar auf einen Knatsch mit dem Bürgermeister aus bist, könntest Du Dich eventuell ratsuchend an die Steiermärkische Landesregierung wenden. Sozusagen um eine zweite Meinung einzuholen, ob es sich bei Deinem Vorhaben tatsächlich um ein Nebengebäude handelt oder sie es so wie Du auch als "kleinere bauliche Anlage" einstufen würden. Wenn Du das dann auch noch schriftlich bekommen könntest, könnte man es dem Bürgermeister freundlich vorlegen.

Eventuell findest Du jemand in Eurer Gemeinde, der ein ähnliches Bauvorhaben bereits umgesetzt hast. Ihn könntest dann fragen, ob es reibungsfrei über die Bühne gegangen ist oder es dafür einen langen Atem bedurfte.
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Udo
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Re: Baugesetz Steiermark - Carport

Beitrag von Udo » 24.05.2020, 20:13

Danke für die Antworten!

Das mit der Landesregierung ist eine gute Idee!
Sobald ich Neuigkeiten zu dem Thema habe, melde ich mich wieder!

Gruß
Udo

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