Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

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Josuha
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Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von Josuha » 20.05.2020, 00:57

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wohne und lebe in Österreich seit 2008
Mein ersten AufenthaltsTitel hab ich 2015 bekommen auf ein Jahr

und nach dem einen Jahr wieder auf ein Jahr und dan auf 3 Jahre und als die 3 Jahre vorbei wahren 2020

hab ich den Antrag für Verlängerung 3 Monate vor Ablauf abgegeben wie es der gesetzt vorschreibt

und alle Unterlagen was verlangt würde wie dienstzetel lohnzetel B1 Zertifikat und einen abgeschlossen Beruf was in Österreich angefangen hat und abgeschlossen würde

alle voraus Setzungen würden erfüllt wie das gesetzt verlang für den Daueraufentahlt auf 5 Jahren, aber es kam ganz anders

hab wieder auf 3 Jahren bekommen weil die Sachbearbeiterin meint das mir 1 Jahr fehlt um den Daueraufentahlt zu bekommen

wie kann das sein würde der gesetzt geändert und man muss 6 Jahre den Aufenthalts Titel besitzen um es zu bekommen

oder wie soll ich das verstehen würde mich interessieren von jemand die Meinung zu hören
der sich damit auskennt ob ich recht bekomme wenn ich rechtliche Schritte gehe

Fühle mich schon in meinem Menschenrecht verletzt weil ich nichts anderes kenne außer hier zu leben, der Jahre lang arbeiten geht um sich den Traum von Eigenheim zu erfüllen aber das wird nichts ohne Daueraufentahlt

ich bedanke mich in voraus für eure Hilfe
Zuletzt geändert von Josuha am 05.06.2020, 00:48, insgesamt 2-mal geändert.



alles2
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Re: Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von alles2 » 20.05.2020, 03:38

Nein, es sind üblicherweise 5 Jahre, in der man sich hier ununterbrochen niedergelassen haben muss, damit man die Daueraufenthaltskarte bekommt. Du solltest die Sachbearbeiterin fragen, warum sie nicht auf insgesamt 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt gekommen ist und was bei Deiner Rechnung angeblich nicht stimmt. Wir kennen den Inhalt Deiner Akte nicht!

In Bezug auf § 24 (1) NAG wäre eine Theorie, dass die Frist für den ersten Verlängerungsantrag überschritten wurde und der damalige Antrag wieder als Erstantrag gewertet wurde.

Du kannst auch bei der ÖIF, dem Österreichischen Integrationsfonds, nachfragen:

https://www.integrationsfonds.at/standorte
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Josuha
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Re: Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von Josuha » 20.05.2020, 15:32

Danke für die Antwort

Bin über 5 Jahre ununterbrochen niedergelassen in Österreich

alle vorausetzungen die waren würden erfüllt ich hab die Sachbearbeiterin mehr Fach gefragt

warum das so ist sie meint das mir ein Jahr fehlt das der erste AufenthaltsTitel nicht zu den 5 Jahren zählt

Jedes mal als es zu ne Verlängerung kam würde immer auf die 3 Monate geschaut vor Ablauf

Von meine Seite her wahr nie ein Fehler deswegen frag ich mich das die Sachbearbeiterin Fehler macht ob das mit Absicht ist oder nicht da bin ich mir nicht sicher

Was könnte ich dagegen unternehme wäre es ratsam ein Anwalt zu nehmen würde es was helfen oder selber was zu machen

alles2
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Re: Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von alles2 » 21.05.2020, 02:25

Auch bei Ämtern oder Behörden kann es zu Fehlern oder Missverständnissen kommen. Hast Du Dich schon an den Österreichischen Integrationsfonds gewendet? Die können einem auch gute Tipps geben!

Die Sache kann man auch ohne Anwalt klären. Hilfreich wäre es in dem Fall, wenn Du von der Sachbearbeiterin die abweisende Entscheidung schriftlich bekommst. Du brauchst etwas in der Hand bzw. etwas schwarz auf weiß. Falls möglich, sollte ein Rechtsmittel dabei sein, damit Du eine Berufung dagegen einbringen kannst. Das kannst Du so der Sachbearbeiterin sagen, also dass Du es schriftlich haben möchtest, um den Instanzenzug verfolgen zu können. Ob das in diesem Stadium überhaupt geht, weiß ich leider nicht sicher. Aber so merkt sie, dass Du ihre Entscheidung nicht einfach so akzeptierst. Wenn ja, beträgt die Frist dafür zwei Wochen üblicherweise mit dem Erhalt, der Zustellung oder dem Tag der Abholfrist des Bescheids.

Wird auch die Berufung abgelehnt, so besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verwaltungs- und/oder Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen ab Zustellung der abgelehnten Berufung.


Du kannst das Problem auch gegenüber der Fremdenrechtsberatung der Caritas erläutern. Sie können Dir helfen, ohne dass Du Dir einen Anwalt nehmen musst. Denn eine Anwaltspflicht gibt es keine. Dennoch würde ich Dir raten, diese Rechtshilfe einzuholen. Hier der Kontakt:
Derzeit bieten wir Ihnen ausschließlich TELEFONBERATUNG an:
Mo-Fr, 13h-15h: 01-406 10 11 40
oder nach Mitteilung Ihrer Telefonnummer an fremdenrechtsberatung@caritas-wien.at
Wir rufen Sie gerne – von unterschiedlichen Telefonnummern - zurück !
Sollte die Behörde Deine Berufung trotzdem ablehnen, kannst Du eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof einreichen. Dafür hätte man 6 Wochen Zeit. Es besteht Anwaltspflicht, wobei man unentgeltliche Verfahrenshilfe beantragen kann.
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Josuha
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Re: Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von Josuha » 21.05.2020, 10:59

Werde mich da informieren wie ich dagegen vorgehen kann danke für die Information

Was mich interessieren würde welche Rechte hab ich mit einem befristetem Aufenthalts Titel kann ich eine Immobilie kaufen und ins Grundbuch eintragen lassen auf meinen Namen oder ins Eu Land arbeiten gehen oder in ein Eu land leben wie ich mich informiert habe ist es nicht möglich mit einem befristetem Aufenthaltstitel.

alles2
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Re: Verlängerungsrecht alle vorausetzungen erfüllt

Beitrag von alles2 » 21.05.2020, 12:37

Deine Informationen sind richtig! Nur mit dem erteilten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt -EU" hast Du als Drittstaatsangehöriger ein unbefristetes Aufenthalts- bzw. Niederlassungsrecht und freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Trotzdem muss die Karte alle 5 Jahre erneuert werden. Du kannst Dich dann innerhalb des EU/EWR-Raums frei bewegen. Der Titel wird aber ungültig, wenn Du es ein Jahr durchgehend verlässt. Es gibt aber Ausnahmen bei triftigen Gründen. Wenn Du Dich aber 6 Jahre nicht mehr in Österreich gemeldet warst, brauchst Du einen neuen Aufenthaltstitel für das Land. Denn bei so einem langen Aufenthalt in einem anderen Land müsstest Du Dich dort um einen neuen Titel kümmern!

Drittstaatsangehörige brauchen eine behördliche Genehmigung für den Grundstückskauf. Nur Staatsangehörige der EU oder des EWR sind den Österreichern gleichgestellt und müssen kein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Auch da gibt es Ausnahmen!
Weil die Regelungen aber bundesländerspezifisch sein können, müsstest Du Dich an die zuständige Grundverkehrsbehörde, Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das jeweilige Amt der Landesregierung wenden.
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