Aufforderung zur Rechtfertigung

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rk52
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Aufforderung zur Rechtfertigung

Beitrag von rk52 » 14.05.2020, 18:45

Hallo,
ich bin zur Zeit Zivildiener und habe wegen einer Dienstpflichtverletzung eine Aufforderung zur Rechtfertigung bekommen.
Die Dienstpflichtverletzung wird als Verwaltungsubertretung gesehen.
Bei dem Schreiben steht ganz zum Schluss, dass ich bei einer schriftlichen Rechtfertigung ersucht werde meine Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse bekannt zu geben?
Erstens, muss ich diese bekanntgeben?
Wie sieht so eine Bekanntgabe aus?

Vielen Dank
Zuletzt geändert von rk52 am 18.05.2020, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
Beiträge: 3297
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Re: Aufforderung zur Rechtfertigung

Beitrag von alles2 » 14.05.2020, 21:34

Ist für mich vergleichbar, wie wenn man beim Fahren ohne Lenkberechtigung erwischt wird.
Den Ablauf im Falle einer Verwaltungsübertretung findets Du auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15421

Sollte sich die Behörde nach Deiner Aufforderung zur Rechtfertigung oder nach Ablauf der Frist zu einem Straferkenntnis entschließen, wird dabei auch die Höhe der Geldstrafe festgelegt. Es könnte sein, dass sich diese an der Höhe des Einkommens und anderer Verhältnisse bemisst. Beim Verkehrsamt ist es zumindest so, dass die Geldstrafe bei einem geringen Einkommen niedriger ausfallen kann (§ 19 Abs.2 Verwaltungsstrafgesetz VStG). Ist der Behörde die Einkommenshöhe nicht bekannt, wird ein Durchschnittswert bei einem durchschnittlichen Vermögen und keinen Sorgepflichten angenommen. Ich glaube, es waren im Jahre 2015 1.300,00 Euro. Bei "Deiner" Behörde kann ich es nicht beurteilen.

Also wenn Du kein Vermögen besitzt, ein geringes Einkommen beziehst und noch bei Deiner Familie wohnst, solltest Du auf jeden Fall diese Verhältnisse bekanntgeben, damit bei einer verhängten Strafe die Höhe möglichst gering ausfällt.
Du kannst das einfach schriftlich erwähnen. Es könnte eine Nachforderung kommen, wonach dies zu belegen wäre. Um das zu vermeiden, könntest Du einen Einkommensnachweis anhängen.
Zuletzt geändert von alles2 am 01.11.2021, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

rk52
Beiträge: 2
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Re: Aufforderung zur Rechtfertigung

Beitrag von rk52 » 18.05.2020, 14:50

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Hätte noch eine Frage dazu.
Was definiert man als Vermögen?
Habe nur ca. 480 Einkommen (als Einkommen angebene) aber hab auch ca. 5000€ Erspartes am Konto? Muss ich das als Vermögen angeben?
Lg

alles2
Beiträge: 3297
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Re: Aufforderung zur Rechtfertigung

Beitrag von alles2 » 18.05.2020, 21:57

Die Definition erspare ich mir, weil man es ergoogeln kann. Daher liste ich auf, was darunter fallen würde:

• Alles was im Grundbuch unter dem eigenen Namen steht (Liegenschaft, Haus, Eigentumswohnung, ...)
• Das eigene Unternehmen
• Bargeld
• Guthaben auf Bankkonten
• Sparbücher
• Bausparverträge
• Wertpapiere

Demnach wäre das Ersparte anzugeben. Ob Du es tust oder nicht, ist Dir überlassen. Grundsätzlich glauben die Behörden Deinen Angaben. Sie werden die Information von Deinem Kreditinstitut (Bank) nicht einfach so bekommen. Daher könnte es eventuell sein, dass sie entsprechende Belege haben möchten. Aber ob sie das dürfen oder machen würden, weiß ich jetzt auch nicht.
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