Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

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cccc87
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Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von cccc87 » 14.05.2020, 00:02

Guten Abend,

Ich habe vor Monaten eine Anzeige wegen Betruges direkt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eröffnet und wenig später auch wieder eingestellt. Was mich in dieser Sache jedoch wundert, keiner der von mir genannten Belastungszeugen wurden einvernommen. Der Entlastungszeuge seitens Beschuldigtenseite jedoch schon.

Da ich mir dachte, dass es sich hierbei um einen Fehler handeln muss, habe ich einen Fortführungsantrag eingebracht und auf diesen Umstand nochmals mehrmals explizit hingewiesen und die Einvernahme der Zeugen unter anderem sogar gefordert. Der Fortführungsantrag wurde mittels Stellungnahme durch die Staatsanwaltschaft bestritten und zur Vorlage beim Gericht gebracht. Die Staatsanwaltschaft führte in diesem Zusammenhang aus, es sei nicht davon auszugehen, dass dadurch neue Beweisergebnisse zum Vorschein kommen.

Ich habe unverzüglich neuerlich (diesmal direkt an das zu entscheidende Gericht) auf die fehlenden Zeugeneinvernahmen hingewiesen und den Zeugen über seinen Anwalt sogar selbst kontaktiert und diesen gebeten mir schriftlich mitzuteilen, ob er die von mir in meiner eingebrachten Anzeige geschilderten Vorgänge bestätigen kann, in welchem Umfang und er bereit ist eine Zeugenaussage zu leisten. Er teilte mir schriftlich mit, er kann sämtliche Vorgänge bestätigen und ist zu einer Zeugenaussage bereit. Das Schreiben des Zeugen habe ich meinem Schreiben an das Gericht beigefügt. Zusätzlich habe ich es der Staatsanwaltschaft geschickt.

Das Gericht ist der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt. Selbstverständlich habe ich nun 90 Euro zu zahlen. Die Frage ist nur wofür - wegen Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft?
Der Richter teilte mir mit, sollte es neue Beweisergebnisse geben, so kann ich einen Fortführung des Ermittlungsverfahren bestreben. Die Staatsanwaltschaft teilte mir in einem Telefonat nur mit "keine Zeit für Diskussionen".

---

Nun meine Fragen:

1. wie kann die Staatsanwaltschaft bereits vor einer Einvernahme eines Zeugen wissen, was dieser Zeuge aussagen kann und was nicht?

2. wie und warum kann es seitens der Staatsanwaltschaft unterlassen werden, einen Zeugen zu vernehmen, trotz mehrmaligen Hinweis auf die Notwendigkeit der Einvernahme?

3. wie kann die Staatsanwaltschaft es unterlassen, einen Zeugen, der aufgrund meines Bestrebens bereits schriftlich versicherte, dass er die gegenständlichen Betrugshandlungen bezeugen kann, einzuvernehmen?

4. wie bezeichnet man eine solche Vorgehensweise, ist es Willkür oder Amtsmissbrauch - gibt es dafür eine Amtshaftung?

Ich meine irgendetwas läuft hier gehörig schief:
Es ist nun der Fall, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Ich jedoch betrogen wurde und sogar einen Zeugen habe, der diesen Betrug an mir bestätigen kann. Die Staatsanwaltschaft möchte diese Sache offensichtlich nicht verfolgen.

Wie ist die richtige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Da kein Rechtsmittel gegen den Beschluss vom Gericht möglich ist, kann ich dahingehend nichts mehr machen. Muss ich nun die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und Polizei übernehmen und diesen Zeugen selbst einvernehmen, damit ich ein Schriftstück habe, das aussagekräftig genug ist, dass sich die Staatsanwaltschaft doch noch erbarmt ihre Arbeit ordentlich zu erledigen?

Ich sollte wohl gegen den/die zuständigen Staatsanwalt/in eine Beschwerde einbringen, oder was für einen Rat könnt ihr mir geben? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank und beste Grüße



alles2
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Re: Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von alles2 » 14.05.2020, 03:39

Ach, das kenne ich irgendwo her...willkommen im Club...verstehe Dich nur allzu gut:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15035

Momentan lauft die Sache noch, weil selbst dem OLG Fehler unterlaufen sind. Witzig dabei ist, dass sie in ihrem Beschluss festgehalten haben, dass selbst das LG Fehler gemacht hat. Als ich mich bei beiden Gerichten recht aufgeregt hatte, weil man alle gewähren lässt und nur tatenlos zusieht, hat das OLG reagiert und die Sache an die Generalprokuratur weitergeleitet.

Zu Deinem Fall...nüchtern betrachtet würde ich sagen, das was man subjektiv als Betrug empfindet, muss für die Hüter des Strafrechts noch lange nicht nach Definition der Gesetzeslage erfüllt sein. Wenn die Sachlage für die StA so eindeutig ist, dass es keiner weiteren Aufklärung oder Ermittlung bedarf, bleibt diese eben gerne mal untätig. Die StA muss niemand vernehmen, wenn man der Meinung ist, dass es an der Sache selbst nichts ändert. Mit weiteren Schritten wegen "Willkür oder Amtsmissbrauch" wirst Du bei diesem Stand nicht durchkommen. Diesen schweren Vorwurf müsste man nicht nur erst mal beweisen, sondern da hätte zumindest der Fortführungsantrag durchgehen müssen, um der StA überhaupt einen Vorwurf machen zu können. Der Richter hingegen hat sich jedoch auf die Seite der StA gestellt, was vermuten lässt, dass der Verdacht tendenziell nicht bestätigt werden kann. Denn für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik müsstest Du schon was in der Hand haben!

Wie ich vorgegangen wäre, kannst Du ja dem Link entnehmen. Recht viel mehr gibt es eben nicht. Irgendwann sind sämtliche Mittel ausgeschöpft oder es bleibt ein Kampf gegen Windmühlen. Selbstverständlich kannst Du Dich an einen Anwalt wenden. Nur ist da eben die Frage, ob er die Zuversicht oder Dein Geld im Auge hat.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die StA kannst Du Dir nach meinem Dafürhalten sparen. Es würde die hier oft strapazierte Weisheit "fruchtlos weil fristlos" zutreffen, den andere schon um einen Teilsatz ausgedehnt haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

cccc87
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Re: Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von cccc87 » 14.05.2020, 08:53

Danke für deine Antwort und schlimm, dass es dafür sogar einen "Club" gibt.
Ich habe mir das Topic angesehen und werde es mir heute noch vollständig durchlesen. Wird aufgrund der Länge etwas dauern.

Auch danke für die sämtlichen Hinweise und Infos. So ist das nunmal in Österreich... ein Kabarett. Als Rechtssuchender bist du generell benachteiligt und keine dieser entscheidungsbefugten Personen kann für deren fehlerhaftes Handeln zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Punkt, der mich in meiner Sache extrem stutzig macht ist, ich habe einen Zeugen, der von sich aus sagt, er kann den Betrug bestätigen. Diese Aussage habe ich schriftlich über seinen Anwalt mitgeteilt bekommen.

Wenn es dieses Schriftstück nicht gäbe, dann verstehe ich diesen ganzen Schwachsinn der hier von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht veranstaltet wurde. Aber dieses Schriftstück gibt es und ist der Staatsanwaltschaft und dem Gericht noch vor der Entscheidung bekannt gewesen.

Was muss denn noch alles vorhanden sein, dass die Staatsanwaltschaft einen Zeugen vernimmt.
Stell dir vor, dass passiert bei einem Mord. Wird eingestellt und ein Zeuge sagt, ich kann es bezeugen, dass ich ihn dort zu diesem Zeitpunkt gesehen habe - wird dieser dann etwa auch nicht einvernommen?

Das ist doch alles Willkür.

alles2
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Re: Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von alles2 » 14.05.2020, 11:28

Nimm es mir bitte nicht übel, aber aus derzeitiger Sicht kann ich nicht auf Deinen Zug aufspringen, weil mir die Details nicht bekannt sind. Es wäre nämlich interessant zu erfahren, was die Einstellungsgründe sind (Dir steht - aktuell nach Terminvereinbarung - normalerweise Akteneinsicht zu) und ob man der Behörde konkrete Fehler nachweisen kann.

Sämtliche Ermittlungsorgane haben neutral, objektiv und unvoreingenommen an die Sache ranzugehen. Für subjektiv empfundenes Unrecht ist dafür kein Platz. In einem anderem Beitrag habe ich mal folgendes erwähnt, was man auch auf den Straftatbestand des Betruges (weil Vermögensdelikt) übertragen:
Wenn Dir jemand etwas wegnimmt und Du ihn wegen Diebstahl anzeigst, kann er straffrei davonkommen, wenn er oder sein Anwalt den Richter davon überzeugt, dass kein Bereicherungsvorsatz vorliegt. Dieser Vorsatz setzt der entsprechende Gesetzestext voraus. Also Diebstahl ist eben nicht gleich Diebstahl!
Das ist zwar sehr weit hergeholt, aber theoretisch kann ein Verfahren auch eingestellt werden, wenn vom vermeintlichen Falott bekannt ist, dass er aufgrund diverser Geisteskrankheiten zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Wo ich mir nicht sicher bin, ob das in dem Fall bereits durch die StA erfolgen kann oder dies erst nach Einholung eines aktuellen Sachverständigengutachten von einem Richter zu entscheiden wäre. In dem Fall kannst Du tausende Zeugen haben, die sich als Scheinrichter aufspielen wollen. Nur bringt es alles nichts, wenn ein legitimierter und befugter Richter es anders sieht.

Um Dein Beispiel aufzugreifen...so gesehen kann auch bei einem Mord das Verfahren "eingestellt" werden, ohne dass der Übeltäter für den "Delikt" in Form von Freiheitsstrafen verurteilt wird. Er kommt dann sehr wohl in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, aus der er üblicherweise so schnell nicht mehr rauskommen dürfte. Aber auch nur, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Bei Vermögensdelikten, sofern keine Drohungen ausgesprochen werden oder keine Gewalt angewendet wird, wird man in dem Fall nicht eingewiesen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von schanzenpeter » 14.05.2020, 18:27

Auch ich vermute, dass möglicherweise das Delikt des Betruges im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt. Nicht jeder, durch einen anderen verursachten Schaden, ist ein Betrug. Skeptisch macht mich, dass der Betrug nicht belegt werden kann, sondern einen Zeugen braucht. Was soll das für ein Betrug sein?

Hank
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Re: Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft

Beitrag von Hank » 16.05.2020, 02:45

…es gibt ja auch sowas wie "zivilrechtlichen Betrug", genannt „Arglist“, die man als Getäuschter allerdings beim Zivilgericht mit den üblichen Kosten und Beweislasten anfechten muss, damit ein benachteiligender Vertrag nichtig und aufgehoben wird. Die StA prüft nur, ob der Angezeigte ein Krimineller ist.

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