Hallo leute,
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen anliegen weiterhelfen.
Ich bin gerade dabei mehrere grundstücke umzuwidmen.
Es wurde bereits im raumordnungskonzept aufgenommen. Jetzt ging es ums vermessen, die gemeinde will einen wendehammer für 4 Grundstücke- okay. Aber jetzt gefällt ihnen mein wendehammer nicht- obwohl er alle erdenklichen richtlinien erfüllt!!
Im raumordnungskonzept ist nähmlich der wendehammer am ende der Grundstücke eingeplant worden. Ich möchte ihn aber platzsparenden im hinteren drittel.
Kann mir da jemand mehr Informationen dazugeben- ob man bei einem konzept genau das durchzuführen hat- oder es nur um ein konzept handelt, das einen wendehammer beinhalten soll, aber die Position frei wählbar ist?!
Ich komme aus tirol, bezirk kufstein.
Vielen dank
Flo
Raumordnungskonzept
Re: Raumordnungskonzept
Hallo!
Vielleicht fragen Sie beim Land Tirol/ Abtl. für Bau- und Raumordnungsrecht nach.
Ich denke, dass man Ihnen da sicher Ihre Fragen genau und ausführlich beantworten kann.
Vielleicht fragen Sie beim Land Tirol/ Abtl. für Bau- und Raumordnungsrecht nach.
Ich denke, dass man Ihnen da sicher Ihre Fragen genau und ausführlich beantworten kann.
Re: Raumordnungskonzept
Die Generalplanung und der Bau variieren in den einzelnen Bundesländern, am besten wenden Sie sich an Tirol, Kreis Kufstein und informieren Sie sich besser. Grüße
Re: Raumordnungskonzept
Hallo Flo,
bin auch aus Kufstein (Stadt) und habe mir paar Infos vom Land geholt bzgl. Umwidmungen und dem TROG. Wenn man das Gesetz kennt und die Zusammenhänge dann kommt man schon etwas näher auf den grünen Zweig. Mit Wendehammer habe ich mich leider nicht befasst aber eine Mail an baurecht@tirol.gv.at hilft da sicher weiter. Man bekommt eine detaillierte Antwort des Landes in Dokumentenform.
Um welche Grundstücke handelt es sich?(KG und Gs-Nr.)
Du könntest mir Deine Mail da lassen und ich lasse Dir ein Schreiben des Landes zukommen wo etwas näher aufs TROG eingegangen wird mit gängigen Fragen.
Beste Grüße!
bin auch aus Kufstein (Stadt) und habe mir paar Infos vom Land geholt bzgl. Umwidmungen und dem TROG. Wenn man das Gesetz kennt und die Zusammenhänge dann kommt man schon etwas näher auf den grünen Zweig. Mit Wendehammer habe ich mich leider nicht befasst aber eine Mail an baurecht@tirol.gv.at hilft da sicher weiter. Man bekommt eine detaillierte Antwort des Landes in Dokumentenform.
Um welche Grundstücke handelt es sich?(KG und Gs-Nr.)
Du könntest mir Deine Mail da lassen und ich lasse Dir ein Schreiben des Landes zukommen wo etwas näher aufs TROG eingegangen wird mit gängigen Fragen.
Beste Grüße!
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