Hallo !
Ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht:
Ich bin seit Mail 2019 rechtschutzversichert und habe die Sparte Erbrecht inkludiert.
Die Wartefrist beträgt 6 Monate.
Nun ist im März diesen Jahres mein Vater plötzlich verstorben und es gibt bezüglich des
Nachlasses einige Ungereimtheiten, die ich mit einem Anwalt abklären möchte.
Nun schreibt mir die Rechtschutzversicherung, dass die Versicherung in dieser Sparte erst nach einem Jahr beginnt
und innerhalb des ersten Jahres kein Versicherungsschutz besteht.
Nun wurde mir vor dem Versicherungsabschluss mitgeteilt, dass die Wartefrist nur 6 Monate
beträgt. Dies würde sich zudem damit widersprechen. Ich fühle mich nun von der Rechtschutzversicherung
getäuscht. Was kann ich nun dagegen machen, damit ich nun doch Versicherungsschutz in diesem Bereich habe ?
Ich hoffe man kann man hier rasch weiterhelfen.
Ich wäre Euch sehr dankbar dafür !
FG,
Joseph
Erbschaft - Rechtschutzversicherung - Deckungsfrage
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- Registriert: 11.05.2020, 13:53
Re: Erbschaft - Rechtschutzversicherung - Deckungsfrage
Die Wartefrist im Erbschaftsrechtschutz beträgt wirklich zumeist zwölf Monate. Und je nach Form des Rechtsschutz kann diese tatsächlich variieren. Meine Versicherung, die Uniqa, schreibt beispielsweise:
Hast Du das mit den 6 Monaten schriftlich? Man hat sonst wenig Handhabe. Ist nicht auszuschließen, dass sich der Berater damals im Gespräch einfach nur getäuscht hat oder da irgendwas verwechselt oder missverstanden wurde.Beispielsweise beim Schadenersatz- und Beratungs-Rechtsschutz gibt es keine Wartefrist. Beim Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete ist diese 3 Monate.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Erbschaft - Rechtschutzversicherung - Deckungsfrage
@alles2
Laut Artikel 26, Rechtsschutz für Erbrecht steht hier Folgendes:
Was ist nicht versichert:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtschutz neben den in Artikel genannten Fällen
kein Versicherungsrechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde
liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
Darunter steht dann
Wartefrist:
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten,
besteht kein Versicherungsschutz.
Hier steht 6 Monate Wartefrist, zuvor steht etwas von einem Jahr kein Versicherungsschutz ???
Wie jetzt ?
Und was ist nun mir Artikel 24 ?
Rechtschutz für Grundstückeigentum und Miete ?
Könnte man dies auch bei Erbschaften anwenden ?
Es geht hier um eine Immobilie, die ich als Zweitwohnsitz eingetragen habe und die mir mein Vater
in einem "Mündlichen Erbvertrag" vor einigen Jahren versprochen hat.
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ? Ich beziehe monatlich nur eine BU-Mindestpension und
hätte dadurch auch die Möglichkeit um Verfahrenshilfe beim Gericht zu beantragen.
Danke,
Joseph
Laut Artikel 26, Rechtsschutz für Erbrecht steht hier Folgendes:
Was ist nicht versichert:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtschutz neben den in Artikel genannten Fällen
kein Versicherungsrechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde
liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
Darunter steht dann
Wartefrist:
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten,
besteht kein Versicherungsschutz.
Hier steht 6 Monate Wartefrist, zuvor steht etwas von einem Jahr kein Versicherungsschutz ???
Wie jetzt ?
Und was ist nun mir Artikel 24 ?
Rechtschutz für Grundstückeigentum und Miete ?
Könnte man dies auch bei Erbschaften anwenden ?
Es geht hier um eine Immobilie, die ich als Zweitwohnsitz eingetragen habe und die mir mein Vater
in einem "Mündlichen Erbvertrag" vor einigen Jahren versprochen hat.
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ? Ich beziehe monatlich nur eine BU-Mindestpension und
hätte dadurch auch die Möglichkeit um Verfahrenshilfe beim Gericht zu beantragen.
Danke,
Joseph
Re: Erbschaft - Rechtschutzversicherung - Deckungsfrage
Ich habe mich nur allgemein geäußert, ohne Deine Polizze oder Versicherung zu kennen, und wollte nur gesagt haben, dass eine 1-jährige Wartefrist nicht unüblich ist. Je nach Rechtsgebiet können diese unterschiedlich ausfallen.
Wenn es bei Deiner Versicherung 6 Monate sind, dann erübrigt sich für normal jede Diskussion. Sollte die Versicherung anhand Deiner Unterlagen nicht zur Einsicht gelangen und sind die Konditionen noch aktuell, könntest Du es notfalls beim Konsumentenschutz der AK versuchen. Da ich dort heute schon angerufen hatte und die Details noch nicht kannte, wollte ich nicht wieder lästig sein...
Hast Du denn die Versicherung konkret darauf angesprochen, dass deren Unterlagen was anderes besagen als was sie geschrieben haben?
Wenn es bei Deiner Versicherung 6 Monate sind, dann erübrigt sich für normal jede Diskussion. Sollte die Versicherung anhand Deiner Unterlagen nicht zur Einsicht gelangen und sind die Konditionen noch aktuell, könntest Du es notfalls beim Konsumentenschutz der AK versuchen. Da ich dort heute schon angerufen hatte und die Details noch nicht kannte, wollte ich nicht wieder lästig sein...
Hast Du denn die Versicherung konkret darauf angesprochen, dass deren Unterlagen was anderes besagen als was sie geschrieben haben?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Erbschaft - Rechtschutzversicherung - Deckungsfrage
@alles
Die Versicherung hat mir zurückgeschrieben und mir mitgeteilt, dass der
Schaden angelegt wurde mit Schadennummer usw.
Also hat es doch etwas gebracht nachzuhaken.
Danke jedenfalls für die Hilfe !
FG,
Joseph
Die Versicherung hat mir zurückgeschrieben und mir mitgeteilt, dass der
Schaden angelegt wurde mit Schadennummer usw.
Also hat es doch etwas gebracht nachzuhaken.
Danke jedenfalls für die Hilfe !
FG,
Joseph