Nachlassforderung

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Diejenigewelche
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Nachlassforderung

Beitrag von Diejenigewelche » 10.05.2020, 09:51

<t>Hallo, könnten sie mir bitte sagen was passiert wenn ein Erbe einer er Gemeinschaft privat für die Pflege des Verstorbenen aufkam? <br/>
Kann er diese Beträge dann von den Miterben zurückfordern oder nur von dem zu wenden Betrag abziehen?<br/>
Vielen Dank</t>



alles2
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von alles2 » 10.05.2020, 11:28

Beim im Jahr 2018 abgeschafften Pflegeregress konnte unter gewissen Umständen sogar noch auf das Vermögen von Betroffenen oder deren Angehörigen zugegriffen werden. Seit der Erbrechtsreform 2017 gibt es das Pflegevermächtnis, bei der die erbrachten Leistungen für den gepflegten Erblasser unter gewissen Kriterien ihre Berücksichtigung finden. Daher sollte man sämtliche finanziellen und zeitlichen Aufwendungen nicht nur für sich dokumentieren. Die pflegende Person hat aber nur einen gesetzlichen Anspruch, wenn der Pflegebedarf in den letzten drei Jahren mindestens 6 Monate betragen hat, der im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Es sollte im Sinne der Solidarität eigentlich selbstverständlich sein, dass diese nahe stehende Person anteilsmäßig entsprechend finanziell entschädigt wird. Nicht zuletzt, weil durch diese Person anderweitige Ausgaben beispielsweise für den Pflegedienst von sozialen Einrichtungen (Rotes Kreuz, Hilfswerk, Volkshile, Caritas) nicht angefallen sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Diejenigewelche
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von Diejenigewelche » 10.05.2020, 11:41

Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Information. Verstehe ich das richtig, dass wir der Person die entstandenen Kosten aus unserem Privatvermögen ersetzen?
Vielen Dank und liebe Grüße

alles2
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von alles2 » 10.05.2020, 13:02

Wie Ihr das klärt, ist Euch überlassen. Ihr dürft aber auch nicht vergessen, dass Euer privates Vermögen durch den Nachlass des Verstorbenen gewachsen sein dürfte. Und diese Verlassenschaft hätte durchaus geringer ausfallen können, wenn das Geld zu Lebzeiten für diverse Institutionen aufgewendet worden wäre. Zumindest für denjenigen, der von diesem finanziellen Vorteil profitiert, sollte es selbstverständlich sein, dass der "Pfleger" entsprechend entschädigt wird.

Und wie bereits erläutert, steht ihm das Pflegevermächtnis zu, wenn die Voraussetzungen nach § 677 und 678 ABGB erfüllt sind. Er kann es auf Antrag gesetzlich beim Notar oder bei Gericht im Verlassenschaftsverfahren geltend machen. Wenn der Pfleger bereits zu Lebzeiten des Gepflegten entschädigt wurde oder wenn Ihr Euch "außergerichtlich" einigt, darf er durch das Verfahren selbstverständlich nicht in den Genuss einer zusätzlichen Abgeltung der Pflegeleistungen kommen. Dann wäre das Pflegevermächtnis durch die Erben abzuerkennen.

Wie gesagt, früher wurde für gewisse pflegerische Dienstleistungen sogar von Gesetzes wegen auf das Privatvermögen der Angehörigen zurückgegriffen. Und stell Dir vor, Du erbst die Hälfte eines Hauses, möchtest aber das ganze haben. Dann muss auch auf das private Vermögen zurückgegriffen werden. Anders geht es eben nicht!
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schanzenpeter
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von schanzenpeter » 10.05.2020, 15:55

"Privatvermögen" scheint mir nicht der richtige Ausdruck zu sein. Meiner Meinung wäre aus dem "ererbten Vermögen" richtiger?
Weil ich meine, Die Forderungen der Pfleger könnten ja das Erbvermögen übersteigen, das müssten die Erben aber nicht bezahlen?
Bitte um Aufklärung. Danke.

alles2
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von alles2 » 10.05.2020, 17:02

Danke für den Einwand! Was jetzt rechtlich der korrekte Begriff wäre, kann jeder für sich entscheiden. Wir wissen nicht einmal, ob es bereits ein Verlassenschaftsverfahren gab oder ob dieser schon abgeschlossen war. Und auf diesen habe ich in erster Linie hingewiesen. Kommt der Pfleger erst danach darauf, dass er die entstandenen Kosten abgegolten haben möchte, kann das freilich auch über das private Vermögen erfolgen.

Alles in allem steht es jedem frei, wie man in dieser Situation damit umgeht und diese Möglichkeiten habe ich nach bestem Wissen und Gewissen aufgezeigt. Der Notar bzw. das Gericht kann natürlich nicht auf das private Vermögen zurückgreifen, sondern nur die Erbmasse "berühren". Das wäre ein Weg, muss aber nicht so sein. Das muss eben jeder für sich entscheiden, was ihm auf Einigungsbasis lieber wäre.
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Diejenigewelche
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Re: Nachlassforderung

Beitrag von Diejenigewelche » 11.05.2020, 06:46

Vielen lieben Dank für die Info

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