Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

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PeterPaul
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Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von PeterPaul » 06.05.2020, 11:14

Einen guten Tag wünsch ich, Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:

Die Grünanlage des Nachbarhauses, betretbar vom Grundstück der Wohnanlage in der ich Mieter bin, eignet sich ideal als Ort zum Trainieren.

Eine "Duldung" der Eigentümergemeinschaft für das Betreten des Gartens wäre anzustreben.

Jedoch gibt es einen Hang der als Gefahrenquelle gilt.

Gäbe es also die Möglichkeit mittels vertraglicher Regelung dass ich im ( äußerst unwahrscheinlichen - Hausverstand) Falle einer Verletzung selbst hafte und die EigentümerInnen nicht belastet werden können?

Dh. mir wird gegolten mich dort aufzuhalten und die Grünanlage zu nutzen, jedoch auf eigener Verantwortung da es Gefahrenquellen gibt , und ein Umbau für mehr Sicherheit nicht vorgesehen ist.

Ich möchte also mein Recht auf Eigenverantwortung stark machen und die EigentümerInnen davon überzeugen dass sie nichts in keinem möglichen Fall zu verunsichern hat wenn ich mich auf deren Grundstück ( das sowieso von niemanden benutzt wird) aufhalte um meiner Gesundheit dienlich zu sein.

Gut vorbereitet und informiert würde ich dann beginnen den Kontakt zu den EigentümerInnen aufzunehmen um für eine "Duldung" anzufragen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und mögliche Hilfes

mfg

Peter



alles2
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Re: Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von alles2 » 06.05.2020, 23:21

Dein Vorschlag kann, muss aber keine Lösung sein. Wenn es ernst auf ernst kommt, könnte ein Gericht die Schuld beim Grundstücksbesitzer sehen. Wenn dieser von einer potentiellen Gefahrenstelle weiß, wäre er eigentlich im Sinne der Sicherheit verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zur ausreichenden Sicherung oder sogar bis zur Beseitigung zu treffen (beispielsweise durch eine Absperrung). Ansonsten könnte man ihm vorwerfen, er hätte ein Unfall billigend oder (grob) fahrlässig bis hin zu vorsätzlich in Kauf genommen. Daher entbinden ihn errichtete Hinweisschilder wie "Benutzung/Betreten auf eigene Gefahr" nicht von der Sicherungspflicht. Schließlich kann auch was im Dunkeln passieren oder Kinder sind betroffen.

Wenn es zwischen Euch eine schriftliche Übereinkunft gibt, könnte man ihm theoretisch vorwerfen, dass er verantwortungslos gehandelt hat. Nur damit Du eine objektive Perspektive auf diese Sachlage bekommst! Grundsätzlich haftet nämlich der Eigentümer.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

PeterPaul
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Re: Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von PeterPaul » 07.05.2020, 11:10

Danke für diese Perspektive.

Es ist für mich als Freidenker doch sehr unverständlich wie sehr in einem Rechtsstaat Vernunft , Moral & Eigenverantwortung verkompliziert werden.

Ich gehör seelisch wohl zum alten Schlag von Handshake & Trustment

alles2
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Re: Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von alles2 » 07.05.2020, 12:06

Verstehe Dich voll und ganz, denn ich fühle mich in dieser "Fraktion" auch besser aufgehoben. Nur dürfen wir eben nicht vergessen, dass jede Entwicklung einen Grund hat. In unserer Gesellschaft kann man die von Dir appellierte "Vernunft , Moral & Eigenverantwortung" nicht von jedem erwarten, weshalb es eine höhere Instanz (die Obrigkeit) braucht.

Das fängt schon in der Kindheit an. War man sich nicht einig, mussten die Eltern einschreiten. Und gerade wenn es zwischen zwei erwachsenen "Streitparteien" doch um was geht (wenn viel Geld im Spiel ist, ...), wo jeder sein subjektives Recht durchsetzen möchte, braucht es nun mal die objektive Instanz.

Aber möchte diese Diskussion verständlicherweise nicht dazu missbrauchen, warum sich bei uns nicht das Gesellschaftsmodell des Anarchismus durchgesetzt hat ;-)
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PeterPaul
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Re: Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von PeterPaul » 07.05.2020, 12:35

Oh , gerne diskutiere ich weiter darüber , ist ja ein spannendes Thema

Denn diesen Punkt von dir "subjektives Recht durchsetzen" wollte ich ja ansprechen.

Wenn aufgrund einer Handlung die ganze Schuld auf mir lastet möchte ich diese auch nicht abstreiten.
Immerhin habe ich eine Würde, und diese nicht durch andere verletzbar und hat keinen Preis.

Ich wäre auch bereit ohne Anwalt vor Gericht zu gehen und zu sagen " Ja , ich bin schuldig und hafte für mein Handeln "

Ich hätte auch an einer Stelle die Anführungszeichen auf -erwachsene- gesetzt.

Man stelle sich vor, die Grundsätze unserer "Demokratie" würden Im Kindesalter praktisch erlernt werden und mündige BürgerInnen würden heranwachsen.

Anarchie, also Herrschaftslosigkeit, ist ja eine Abwesenheit des Legitimitätsglauben der Beherrschten.
Und es gilt ja als Tugend unserer modernen Zeit das Sprichwort " Wer nichts weiß der muss alles glauben"

Widersprüche unserer Kultur & dem angestrebten Freiheit.

Aber ich bin kein Theoretiker oder vertritt keine Partei in dieser Diskussion.

Es ist die Wahrheit die mich interessiert.

Ein Grundstück - Unbenutzt, Niemandens Freiheit wird eingeschränkt

laut verkompliziertem Gesetz "gefährlich" - für mich und verantwortungsvolle Bürger oder Menschen jeden Alters mit Eigenverantwortung & Hausverstand völlig ungefährlich - ehemalig , konservativ verstanden ( ironischer weise nennt sich die Hausverwaltung beider Häuser "Frieden" ) ein und das selbe Grundstück - Für mich ein toller Vorteil für meine Lebensqualität und für andere keine Einschränkung dieser.

Also wenn wir wirklich die Wahrheit anstreben würden in dieser Gesellschaft müsste der Vorteil auf Seiten des Menschens ( egal welcher nation, welcher Nachbarschaft usw. Menschenrechte ) liegen der diese Grünanlage verantwortungsvoll benutzen würde, bzw. Ihm zumindest die Chance dafür gegeben werden sollte.

Das sind viele Themen auf einmal , und ich bedanke mich jetzt schon für Ihre/Deine Nachsicht ^^

herzliche Grüße aus dem 18ten in Wien
& einen schönen Tag wünsch ich

alles2
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Re: Betreten der Grünanlage des Nachbarhauses

Beitrag von alles2 » 08.05.2020, 20:13

Bin mir nicht sicher, ob dafür diese Plattform die richtige Bühne ist, zumal es hier in erster Linie um die Rechtsordnung des Staates geht. Diese könnten im Widerspruch zu den (weltlichen) Anschauungen eines Freidenkers sein. Für derartige mitunter philosophischen Diskussionen sind wahrlich andere (auch einige österreichische) Communities besser geeignet, die sich mit den Schwerpunkten Atheismus, Agnostizismus, Freidenkertum oder Humanismus beschäftigen.

Aber was die Eigenverantwortung angeht, gibt es aktuell auch einen weiteren Beitrag ;-)

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15431

Wie gesagt, sollte mal etwas passieren, kann es Folgen für den Eigentümer haben. Eben weil er es zugelassen hat, dass es soweit kommen konnte. Da kannst Du noch so viel Schuld auf Dich nehmen.
Auf diese Rechtsunsicherheit würden sich daher nicht alle einlassen wollen!
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