Verjährung einer Forderung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Swebo77
Beiträge: 7
Registriert: 08.05.2020, 15:17

Verjährung einer Forderung

Beitrag von Swebo77 » 08.05.2020, 15:26

Hallo, angenommen A hatte 2015 eine Ratenzahlung über ein Inkassounternehmen gestartet für eine Rechnung. Diese ging sicher über 2-3 Jahre. A dachte das er fertig wäre mit zahlen und jetzt kam Ende 2019 wieder ein Schreiben vom Inkassounternehmen, dass noch über 500 Euro offen wären :twisted: das kann nicht sein! Leider kann man die Kontoauszüge online nur bis Oktober 2015 zurückgehen. Das heißt mir fehlt einiges an Belegen. Aber mal davon abgesehen, müsdte die Forderung nicht schon verjährt sein?



alles2
Beiträge: 3291
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verjährung einer Forderung

Beitrag von alles2 » 08.05.2020, 16:35

Grundsätzlich beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre ab der letzten (überwiesenen) Teilzahlung. Ist eine Forderung verjährt, kann es nicht gerichtlich geltend gemacht oder im Klagsweg durchgesetzt werden. Der Anspruch darauf erlischt nicht, weshalb das Unternehmen Dich noch immer belästigt. Ein Inkassobüro probiert es eben mit allen (Einschüchterungs-)Methoden, damit es an das Geld gelangt. Also lass Dich nicht beeindrucken, wenn es nicht unbedingt sein muss.

Denn eigentlich handelt es sich um zahnlose Institutionen und für Exekutionstitel braucht es diese nicht einmal. Sollten die irgendwann durch zu viel Post nerven, schreibe denen einfach "bestimmt" zurück. Oder die lassen es nach einer Weile ohnehin bleiben, wenn alle Versuche scheitern und Du keine Reaktion zeigst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste