Straferkenntnis durch Geschwindigkeitsübertretung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Buertos
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Straferkenntnis durch Geschwindigkeitsübertretung

Beitrag von Buertos » 07.05.2020, 17:05

Hallo zusammen,

Habe durch eine Lenkerverfügung erfahren das ich durch eine Geschwindigkeitsübertretung mit einer Straferkenntnis zu rechnen habe.
Muss ich nun mit einer hohen Strafe und Führerscheinentzug rechnen oder kann es auch sein das es nur bei einer Geldstrafe bleibt?
Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen?



alles2
Beiträge: 3270
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Re: Straferkenntnis durch Geschwindigkeitsübertretung

Beitrag von alles2 » 07.05.2020, 23:41

Bitte tue uns den Gefallen und starte nicht für jede Frage einen neuen Thread!

Drüben habe ich dazu folgendes geschrieben:
Eine Straferkenntnis kann darauf hindeuten, dass eine Geldstrafe über 600 Euro pro Verwaltungsübertretung droht. Denn bis zu dieser Höhe wird in einem abgekürzten Verfahren eine Strafverfügung erlassen! Daher ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsübertretung über 30 km/h beträgt.
Maximal können 2180 Euro eingehoben werden. Je nach Schwere des Deliktes kann eine Nachschulung samt Probezeit von 1 Jahr ausgesprochen werden. Der Führerscheinentzug für zwei Wochen oder mehr (auch 6 Monate möglich) kann zusätzlich dazukommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Straferkenntnis durch Geschwindigkeitsübertretung

Beitrag von Gegengleis » 11.05.2020, 18:49

Buertos hat geschrieben:
07.05.2020, 17:05
Hallo zusammen,

Habe durch eine Lenkerverfügung erfahren das ich durch eine Geschwindigkeitsübertretung mit einer Straferkenntnis zu rechnen habe.
Muss ich nun mit einer hohen Strafe und Führerscheinentzug rechnen oder kann es auch sein das es nur bei einer Geldstrafe bleibt?
Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen?
Wenn Sie Angst haben den Führerschein zu verlieren, dann beantworten Sie die Lenkererhebung nicht.

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