Hallo!
Ist es im AktG festgelegt wie viel Prozent für welche Entscheidungen der AG notwendig sind oder in den Statuten?
Weil es gibt ja AGs wie die Erste Bank Group die zu 70% Streubesitz sind: Wer hat hier das Sagen? Wird da bei der HV dann alles von der Minderheit bestimmt?
Liebe Grüße
Aktiengesellschaft Willensbildung
Re: Aktiengesellschaft Willensbildung
Das ist wirklich ein komplexes Themenfeld, in dem Du Dich wirklich in das Aktiengesetz einlesen müsstest. Bei Unklarheiten könnte man sich an die WKO wenden.
Aber ja, dieses Gesetz beschreibt die Rechte eines Aktionärs. Je nach Anteil an der AG hat man verschiedene Minderheitenrechte. § 110 (1) AktG beispielsweise umfasst das Recht des Aktionärs, der mindestens eine 1% Grundkapitalquote hält. Bei 5%-iger Minderheit genießt man mehr Rechte, die jedoch in mehreren Paragraphen über das ganze Aktiengesetz verteilt ihre Erwähnung finden. Genauso verhält es sich bei 10%. In den Genuss eines gewissen Widerspruchsrechtes wären es bei 20%. Und bei etwa 25,1% (Sperrminorität) kann man Beschlüsse verhindern.
Wegen dem Streubesitz kannst Du Dich an den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) orientieren. Punkt 54 auf Seite 38 der Fassung vom Jänner 2020.
Auch aufgrund Deines vorherigen Threads bin ich mir nicht ganz sicher, mit was Du genau spekulierst. Aber wenn Du Dich irgendwo beteiligen möchtest, sei Dir das Gesellschafter-Ausschluss-Gesetz (Squeeze-Out) ans Herz gelegt.
Aber ja, dieses Gesetz beschreibt die Rechte eines Aktionärs. Je nach Anteil an der AG hat man verschiedene Minderheitenrechte. § 110 (1) AktG beispielsweise umfasst das Recht des Aktionärs, der mindestens eine 1% Grundkapitalquote hält. Bei 5%-iger Minderheit genießt man mehr Rechte, die jedoch in mehreren Paragraphen über das ganze Aktiengesetz verteilt ihre Erwähnung finden. Genauso verhält es sich bei 10%. In den Genuss eines gewissen Widerspruchsrechtes wären es bei 20%. Und bei etwa 25,1% (Sperrminorität) kann man Beschlüsse verhindern.
Wegen dem Streubesitz kannst Du Dich an den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) orientieren. Punkt 54 auf Seite 38 der Fassung vom Jänner 2020.
Auch aufgrund Deines vorherigen Threads bin ich mir nicht ganz sicher, mit was Du genau spekulierst. Aber wenn Du Dich irgendwo beteiligen möchtest, sei Dir das Gesellschafter-Ausschluss-Gesetz (Squeeze-Out) ans Herz gelegt.
Zuletzt geändert von alles2 am 07.05.2020, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Aktiengesellschaft Willensbildung
Ich spekulier eigentlich nur drauf, dass die Erste Bank Aktie wieder raufgeht.
Dort sind 70% Streubesitz! Können die dann mit ihren 25% Kernanlegern und Black Rock gemeinsam alles bestimmen wie Dividende usw.?
Vlt. wird ja die HV live übertragen!
Liebe Grüße
Dort sind 70% Streubesitz! Können die dann mit ihren 25% Kernanlegern und Black Rock gemeinsam alles bestimmen wie Dividende usw.?
Vlt. wird ja die HV live übertragen!
Liebe Grüße
Re: Aktiengesellschaft Willensbildung
Verstehe, das geht ja in eine völlig andere Richtung als angenommen.
Ist schon sehr speziell. Auch fehlt uns dazu wohl die Glaskugel.
Vielleicht kann Dir bei Bedarf das österreichische Börsenforum weiterhelfen.
Ist schon sehr speziell. Auch fehlt uns dazu wohl die Glaskugel.
Vielleicht kann Dir bei Bedarf das österreichische Börsenforum weiterhelfen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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