Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

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paperboy
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Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 05.05.2020, 21:14

Guten Tag,

Ich war letztens mit meinem Mitbewohner spazieren und während dem Spaziergang mitten in der Natur traf er einen Bekannten mit 2 weiteren Personen.

Wir sind kurz hingesessen und dann kam auch schon die Polizei. Zuerst hieß es von denen das und dies nicht betrifft da wir gemeinsam gemeldet sind aber nun hat sich doch die Bezirkshauptmannschaft gemeldet.

Ich hab den Polizisten probiert zu erklären dass es keine geplante Zusammenkunft war sondern eine zufällige ... hat er gemeint dass es in solchen Zeiten auch keine zufälligen Zusammenkünfte gibt ...

... hat hier ein Einspruch überhaupt Sinn ? Fühle mich schon in meinem Menschenrecht verletzt. Anscheinend hat man in dieser Zeit mit niemanden kurz sprechen können oder sich kurz hinsetzen mit Sicherheitsabstand 🙄🙄



mastercrash
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von mastercrash » 05.05.2020, 21:19

Ob es sich um eine zufällige oder geplante Zusammenkunft handelt spielt keine Rolle. Der Tatbestand für die Verwaltungsübertretung ist erfüllt, da diese nicht darauf eingeht, wie die Zusammenkunft zustande kam.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

paperboy
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 05.05.2020, 21:40

Das kann es doch nicht sein dass man sich in so einer Zeit nicht mal mit Menschen mit Abstand unterhalten kann ? Wo steht geschrieben das man sich mit niemanden mehr unterhalten darf ?

3 Meter hat jeder Abstand gehalten , wie kann das dann eine Zusammenkunft sein ?

Ich empfinde das wohl mehr als lächerlich!

mastercrash
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von mastercrash » 05.05.2020, 21:51

Dann hat die Polizei den Abstand wahrscheinlich eben anders gesehen (dass es eben keine 3 Meter waren).
Ich bin nur darauf eingegangen, dass es keinen Unterschied macht ob es eine zufällige oder geplante Zusammenkunft war,

Sonst könnte man ja auch (rein zufällig versteht sich) Samstags eine Party steigen lassen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

paperboy
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 05.05.2020, 22:11

Okay nun hab ich mich endlich im System einloggen können und lesen können was die mir vorwerfen ...

Die werfen mir kein Zusammentreffen vor sondern das der mindestabstamd nicht eingehalten wurde ABER DER WURDE SOWAS VON EINGHALTEN !!!

Wie gehe ich da am besten vor? Gleich zum Anwalt über die Rechtsschutzversicherung?

alles2
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von alles2 » 05.05.2020, 22:54

Wann hat sich der Vorfall ereignet?
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du schon schon eine Strafverfügung erhalten hast (weil Du Einspruch erwähnst) und keine Aufforderung zur Rechtfertigung?

Ich weiß nicht, um welchen Betrag es geht, aber die Anfechtung kann man ins Auge fassen, sofern Du Dich nicht von etwaigen Zusatzkosten abschrecken lässt. Vor allem wenn die Strafe zu hoch bemessen ist. Argumentiert man, dass sich die Polizei bzgl. des Abstandes mit dem freien Auge verschätzt haben könnte, ist es schwer durchsetzbar. Man könnte darauf spekulieren, dass die Polizei in der Situation den Überblick verloren hat, weil die vorher nicht wissen konnten, dass jene Personen dieser Gruppe, die im gemeinsamen Haushalt leben, womöglich nicht den Mindestabstand gehalten haben. Aber zu jenen, die nicht zusammenwohnen, wurde dieser sehr wohl eingehalten. Sämtliche Zeugen sollten angeführt werden. Das Verfahren könnte dann eingestellt werden, weil die Verletzung der Verordnung nicht eindeutig bewiesen werden kann.

Auch aus einer anderen Perspektive könnte man den Einspruch andenken. Es könnte sein, dass die Verordnung zum Zeitpunkt des Vorfalls verfassungsrechtlich nicht haltbar war. Sollte der Verfassungsgerichtshof das auch so sehen, könnte der Fall eintreten, dass die Strafverfügung (idealerweise während dem anhängigen Verfahren) nachträglich aufgehoben wird. Wenn schon vorher bezahlt wurde, wird es für gewöhnlich wesentlich schwieriger.


Hinsichtlich Zusammenkünfte möchte ich folgendes noch einwerfen, nachdem die Diskussion anfänglich in diese Richtung ging:

Seit dem 1. Mai gilt doch die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) vom 30.4.2020.
Kann keine Verletzung nach § 1 Abs. 1 erkennen, wonach das Betreten öffentlicher Orte im Freien gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, erlaubt ist, die ein Abstand von mindestens einem Meter einhalten.

Was Zusammenkünfte angeht, könnte § 10 zur Anwendung kommen, wobei es dort erst bei einer Gruppierung von mehr als 10 Personen beginnt und es mehr in Richtung geplante Zusammenkünfte geht.

Also sollte es zumindest bei zufällige Zusammenkünfte bis 10 Personen keine Einwände geben. Private Partys im privaten Wohnbereich sind schon gar nicht reglementiert, außer Nachbarn fühlen sich vom Lärm belästigt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

paperboy
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 06.05.2020, 06:28

Dies war am 12.04 und die Strafe beträgt 150 €

Ich habe Den Einspruch schon getätigt aber ich nehme an der Polizist lügt hier einfach weil ich ihm auf den Sack gegangen bin oder er ist einfach zu blöd denn jeder hatte hier Abstand gehalten , sogar ich zu meinem Mitbewohner damit es nicht bei Spaziergänger zu Missverständnissen kommt !

Kann ich nun hergehen und den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs anzeigen denn irgendwie scheint er ja seine Arbeit überhaupt nicht richtig erledigt zu haben oder es ist einfach nur boshaft! Will mir sowas nicht gefallen lassen !

alles2
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von alles2 » 06.05.2020, 11:51

Achso, dann hat es sich ohnehin schon erledigt. Hoffe nur für Dich, dass Du das mit dem Lügen nicht so drin stehen hast. Böse Unterstellungen kommen nie gut an. Vielmehr kann man mit Einsicht und Verständnis für die Situation ganz gut punkten. Und wer weiß, vielleicht hat genau das der Polizist vermisst, weshalb er die Anzeige veranlasst hat. Also man sollte stets mit Bedacht an die Sache rangehen und aufpassen, wie man was formuliert, weil es quasi nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Also von einer Anzeige gegen die Polizei würde ich tunlichst absehen, sofern es nicht hieb- und stichfest ist. Es gibt genug Statistiken, dass derartige Anzeigen gegen Exekutivbeamte nur in den allerseltesten Fällen durchgehen. Hingegen gab es Fälle, womit sich der Anzeiger mit einer Klage wegen Verleumdung konfrontiert sah!
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paperboy
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 06.05.2020, 12:10

Nein ich habe es höffoch formuliert und geschrieben dass sie sich bei den 4 weiteren Personen die anwesend waren und beim Polizisten bitte erkundigen sollen.

Aber Fakt ist dass der Polizist das ganz genau wissen müsste das da nichts war in die Richting !! Bin ich gespannt

Habe schon mal Amtsmissbrauch gemeldet und als Retourkutsche kam eine total lausige Anzeige vom Staatsanwalt wo ich Aussage verweigert habe und trotzdem eingestellt wurde aber theoretisch könnte ich hier einen Amtsmissbrauch melden ? 5 Aussagen gegen 2 Polizistenaussagen dürfte normal nicht so schlecht ausschauen ?

alles2
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von alles2 » 06.05.2020, 14:32

Naja, wenn die Anzeige nicht gerade aus Denunziation erfolgt, kannst Du Deiner Absicht natürlich Taten folgen lassen. Aus Erfahrung weiß ich eben, dass die Aussage eines Polizisten tendenziell mehr Gewicht hat als von Bürgern. Ob es beim Richter Eindruck macht, wenn sich zig Freunde "zampackeln", wage ich zu bezweifeln. In etwa so, wie wenn Familienangehörige für Dich aussagen würden. Aber es solche und solche Richter. Auch darf man nicht vergessen, dass die Exekutive als ein Säule der Staatsgewalt eben einen besonderen Schutz genießen. In etwa zu vergleichen damit, wie wenn man gegen einen Arzt vorgehen würde, was auch nur schwer von Erfolg gekrönt ist.

Ok, damals wurde das Verfahren bei Ihr eingestellt. Aber wer weiß, ob Du es beim nächsten Mal nicht mit einem noch schärferen Staatsanwalt zu tun bekommst. Oder wenn sich herumspricht, dass Du ein Hang dazu hast, gegen die Polizei vorzugehen.
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von paperboy » 06.05.2020, 18:40

Verständlich , aber man muss auch erwähnen das ich bis auf einen eigentlich niemanden kannte. Also sind es auch nicht meine Freunde oder Kollegen oder dergleichen.

Desertieren hab ich eine Abneigung gegen Nähe & Zuwendung etc. ... kann ich auch ärztlich bestätigen lassen. Ich nähere mich nicht mal Frauen wenn die Drum betteln angefasst zu werden !

Frechheit ist sowas trotzdem , bleibt also nur abzuwarten was beim Einspruch raus kommt. Verlogenes Pack! Da hat man als normaler Bürger schon verschissen bei so einem dreckigen Gesindel !!

Gegengleis
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Re: Verstoß gegen Covid-19 Beschränkungen

Beitrag von Gegengleis » 11.05.2020, 19:00

Um irgendwie weiterzuhelfen müssten wir natürlich wissen was der genaue Tatvorwurf ist (Wortlaut!) und wie die Situation nun tatsächlich war, bzw. wie die Situation seitens der Behörde geschildert wird (am besten auch der Wortlaut aus der Strafverfügung). Nur dann kann man feststellen ob die Strafverfügung eventuell materiell rechtswidrig ist oder ob etwa der Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben wurde.

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