Zeitmietverträge - Wohnungsgeberbestätigung?

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monamino
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Zeitmietverträge - Wohnungsgeberbestätigung?

Beitrag von monamino » 05.05.2020, 14:51

Guten Tag,

ich vermiete ein Einzimmerappartement und habe seit letzter Woche einen neuen Mieter, einen Studenten aus Ungarn.

Er besteht auf eine Wohnungsgeberbestätigung, allerdings muss man diese, meines Wissens nach, bei Zeitmietverträgen (der Mietvertrag ist auf 9 Monate befristet) nicht ausstellen und ist als Vermieter nicht verpflichtet dazu. Liege ich da richtig?

Freundliche Grüße!



mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Zeitmietverträge - Wohnungsgeberbestätigung?

Beitrag von mastercrash » 05.05.2020, 16:58

Sind Sie hier im richtigen Forum oder sind Sie eher aus Deutschland?

Falls die Wohnung in Österreich liegt wird er wohl eher eine Unterschrift auf einem Meldezettel verlangen, um sich ordnungsgemäß beim Meldeamt anmelden zu können. Dazu ist er binnen 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft verpflichtet, auch wenn er nur für 9 Monate den Wohnsitz in dem von Ihnen vermieteten Apartment hat. Und Sie sind entsprechend verpflichtet ihm die Anmeldung zu ermöglichen.

Die Nicht-Anmeldung eines Wohnsitzes ist eine Verwaltungsstrafsache die sehr schnell sehr teuer werden kann (jenseits der € 500,- Geldstrafe). Kann er nachweisen, dass er sich nur nicht anmelden konnte, weil Sie ihm die Formalitäten trotz der Tatsache, dass er dort wohnt und Ihr Mieter ist, verweigert haben (Verweigerung der Unterschrift auf dem Meldezettel) würde die Strafe wohl auf Sie fallen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Zeitmietverträge - Wohnungsgeberbestätigung?

Beitrag von alles2 » 05.05.2020, 17:19

Ja, ist wohl davon auszugehen, dass es sich um eine Wohnung in Deutschland handelt. Zuerst nahm ich an, dass der ungarische Mieter etwas verlangen könnte, was er von Deutschland her kennt, und der Vermieter daher mit der Situation überfordert war.
Aber nachdem man in Österreich eine Wohnung normalerweise nicht unter 3 Jahre vermieten kann (außer Studentenwohnungen), dürfte sich die Vermutung bestätigen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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