Frage zu Grunbucheintrag löschen

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Stefan1234
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Frage zu Grunbucheintrag löschen

Beitrag von Stefan1234 » 04.05.2020, 10:38

Hallo,

habe vor 2 Jahren einen Kredit aufgenommen wo die Bank als Sicherstellung ins Grundbuch eingetragen wurde.

Nun hat mich die Bank gebeten eine Löschung der Wohnrechte, Ausgedinge und Belastungs- und Veräußerungsverbote der verstorbenen Großeltern (hatten ein Wohnrecht) vorzunehmen.

Soweit ich jetzt verstanden habe müsste ich das beim zuständigen Bezirksgericht beantragen, kann ich das selbst tun?
Kostet dies ebenfalls gleichviel (88€) wie eine Löschung eines Grundbucheintrages zb einer Bank?
Kann die Bank darauf bestehen dass ich die Löschung jetzt mache oder könnte ich zb. das auch später einmal machen?

Vielen Dank!



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Frage zu Grundbucheintrag löschen

Beitrag von alles2 » 04.05.2020, 13:32

Meiner Kenntnis nach (habe es selbst nie vorgenommen) kostet eine Löschung oder Änderung eines Grundbucheintrages 44 Euro und kann bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Bezirksgericht selbst schriftlich beantragt werden. Aber bitte vor oder bei Einreichung des Antrages bezahlen, da es sonst teurer werden soll.
In gewissen einfachen Fällen rund um die Grundbucheinträge kann es mündlich erfolgen. Wenn nicht, wirst Du im Normalfall darauf hingewiesen, was zu machen wäre.

Mehr dazu findest Du auf der Webseite der Arbeiterkammer:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.html

Dort findest Du auf der rechten Leiste weiterführende Infos im Dokument "Grundbuchanträge (0,3 MB)":

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.pdf

Die Kosten für die Löschung und Änderung sind da allerdings mit 45 Euro angeführt. Keine Ahnung, wie aktuell die Info ist.

Für Deinen Antrag kannst Du auf eine Vorlage im Bereich "MUSTERBRIEFE" auf der Webseite zurückgreifen und diesen entsprechend anpassen!

Bei weiteren Fragen kannst Du Dich selbstverständlich auch an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.02.2021, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stefan1234
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Re: Frage zu Grunbucheintrag löschen

Beitrag von Stefan1234 » 05.05.2020, 07:46

Das hilft mir schon um einiges weiter, vielen Dank! :)

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