Folgen für Abbuchungssperre?

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regentropfen
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Folgen für Abbuchungssperre?

Beitrag von regentropfen » 27.04.2020, 21:23

Guten Tag,

ich möchte mich von meinem Fitnesscenter McFit als Mitglied abmelden. McFit selbst ist bereits vor der Ausgangssperre weder telefonisch, via E-Mail (mit fragwürdigen Antworten) noch am Schalter erreichbar.
Im Vertrag steht eine einmonatige Kündigungszeit von beiden Vertragsparteien.(!!) 30 Kalendertage?!
Stattdessen stellt McFit selbst die Regel auf die Kündigungszeit zu verlängern - bis zum 2.9. Erreichbar sind die nicht. (Wieso auch, können nach ihrer Logik mit ihren Kunden und den Vertrag machen was die wollen!!)

Gibt es Folgen für mich, wenn ich vor der nächsten Abbuchung diese blockiere? Oder muss ich noch einen Monat warten?

Ich warte auf eure aufschlussreichen Antworten.
Zuletzt geändert von regentropfen am 10.05.2020, 14:17, insgesamt 4-mal geändert.



alles2
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Re: Folgen für Abbuchungssperre?

Beitrag von alles2 » 27.04.2020, 23:52

In erster Linie gilt es, die Bindungsfrist einzuhalten. Wenn vor Vertragsablauf die Zahlung eingestellt wird, muss man eben mit Mahnungen, Inkassobüro usw. usf. rechnen. Läuft der Vertrag bis zum 2.10.2020, solltest Du das Studio bis spätestens 2.9.2020 von der Kündigung (schriftlich) verständigen. Ich bin der Ansicht, dass es bei Kündigungsfristen in Monaten nicht nach der Anzahl der Kalendertagen geht, sondern dass man sich an den Tag der Kündigung zu orientieren hat und davon die entsprechenden Monate abzieht, sodass es ziffernmäßig auf denselben Tag des jeweiligen Monats fällt.

Solltest Du vor der Grundlaufzeit (ohne körperliche Beschwerden) aussteigen wollen, ist es ohne Zustimmung des Betreibers oder Vorliegen grober Mängel kaum möglich. Eventuell gäbe es die Alternative, den Vertrag auf eine andere Person überschreiben zu lassen.

Aber durch die vorübergehenden Betriebsschließungen aufgrund des aktuellen Ausnahmezustandes seit 16.3.2020 (?) bis vermutlich Ende Mai würde ich für die Zeit, in der keine Leistung erbracht wurde, sowieso kein Entgelt mehr bezahlen. Dazu fallen mir drei Wege ein:

Variante 1:
Du nutzt den Musterbrief "Aussetzen von Fitnessstudio-Beiträgen während Betriebsunterbrechung" der AK (als WORD-Dokument):
https://www.arbeiterkammer.at/infopool/konsumentenschutz/kauf___dienstleistung/OOE_KI_2020_MB_Aussetzen_von_Zahlungen_an_Fitnessstudio_waeh.doc

Variante 2:
Nehme nach Möglichkeit die Rückbuchung für den Zeitpunkt ab 16.3.2020 vor. Das das kannst Du innerhalb von 56 Tagen ab Datum der Abbuchung (durch Anruf) bei der Bank kostenlos vornehmen lassen. Sollten dafür doch Spesen anfallen, müsste es das Studio übernehmen, weil denen die Beiträge (trotz etwaiger vorheriger Aufforderung) nicht zustehen. Besser wäre es daher, wenn Du den Betreiber vorher darum (schriftlich) bitten würdest, die Beträge für die Zeit während der Betriebsunterbrechung zurückzuzahlen. Falls dem nicht nachgekommen werden würde, würdest Du die Rückbuchungen vornehmen lassen.

Variante 3:
Wenn das Fitnesscenter wegen der Pandemie für Dich beispielsweise 2,5 Monate nicht zugänglich war, könntest Du das Lastschriftverfahren höchstens für diese Dauer vor Vertragsende stoppen lassen. In dem Fall wäre es zwar etwas blöd, weil es sich nicht um volle Monate handelt, aber ich denke, Du weißt, worauf es hinausläuft. Oder anders...wenn das Fitnessstudio 3 Monate nicht besucht werden konnte, dann einfach drei Monate vor Vertragsablauf nicht mehr bezahlen. Freilich ist der Betreiber vorher darüber (schriftlich) zu verständigen!

Lässt man nicht mit sich reden, könntest Du Dich im äußersten Fall an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte bzw. Verbraucherschlichtung Austria (www.verbraucherschlichtung.at) wenden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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